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   VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17   

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VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17 (https://dejure.org/2018,13301)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.05.2018 - 12 A 182/17 (https://dejure.org/2018,13301)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 12 A 182/17 (https://dejure.org/2018,13301)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Diese Regelung, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.10.2016 (2 C 11.15) nicht beanstandet habe, bestehe allein im öffentlichen Interesse.

    Die Klägerin überschreitet zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2016 - 2 C 11/15 - zitiert nach juris Rn. 16) die Einstellungshöchstaltersgrenze.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der vergleichbaren Regelung in § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und 2 des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes in seinem Urteil vom 11. Oktober 2016 (Az. 2 C 11/15, zitiert nach juris Rn. 27f) ausgeführt:.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Sie können neben politischen, sozialen oder demographischen Erwägungen auch Haushaltserwägungen berücksichtigen, obgleich letztere für sich genommen kein legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG darstellen (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.4.2015 AZ. 2 BvR 1322/12 sowie 2 BvR 1989/12).

    In gleicher Weise hat der Dienstherr zudem ein grundsätzlich von Art. 33 Abs. 5 GG geschütztes Interesse an einer insgesamt möglichst langen aktiven Dienstzeit des Beamten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.4.2015 AZ. 2 BvR 1322/12).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Soweit der Senat mit Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - (...) vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 33 Abs. 2 GG Darlegungspflichten der Schulverwaltung in diesem Zusammenhang gesehen und damit den subjektiv-rechtlichen Charakter der damals maßgeblichen - parallelen - Vorgängernorm unterstellt hat, hält er hieran nicht fest.".
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Der in dieser Vorschrift verankerte hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums vermittelt Bewerbern um ein öffentliches Amt einen unbeschränkt und vorbehaltlos gewährten Anspruch darauf, dass über die Bewerbung ausschließlich nach den Kriterien entschieden wird, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung betreffen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 17.8.2005 - BVerwG 2 C 37/04 -).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13.9.2011 - Rs. C-447/09 - klargestellt, dass legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (nur) solche arbeitsmarktpolitischer Art, wie aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sein können.
  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 182/17
    Die Ungleichbehandlung muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich und angemessen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13.11.2014 - Rs.C-416/13).
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