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   VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21   

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VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21 (https://dejure.org/2021,32889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.08.2021 - 11 B 51/21 (https://dejure.org/2021,32889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. August 2021 - 11 B 51/21 (https://dejure.org/2021,32889)
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  • VG Schleswig, 25.03.2021 - 11 B 111/20

    Ausländerrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Hiergegen erhob der Antragsteller am 17.12.2020 Klage (Az.: 11 A 272/20) und stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 11 B 111/20).

    Zur Begründung führt sie aus, der Antragsteller habe nur das vorgetragen, was er auch schon in seinem vorherigen Antrag (Az.: 11 B 111/20) und der Beschwerde (Az.: 4 MB 17/21) vorgetragen habe.

    Über den identischen Streitgegenstand ist bereits durch Beschluss vom 25.03.2021 (Az.: 11 B 111/20) entschieden worden und die Entscheidung ist seit dem 04.05.2021 auch rechtskräftig.

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Dabei bedarf es stets der Feststellung, dass die vom Ausländer ausgehende Gefahr im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Sie stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose jedoch ein wesentliches Indiz dar, insbesondere Entscheidungen über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nach § 56 ff. StGB (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 18 A 2540/16

    Eintritt des "Verbrauchs" eines Ausweisungsgrundes als Ausprägung des Grundsatzes

    Auszug aus VG Schleswig, 03.08.2021 - 11 B 51/21
    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde dem Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 18 A 2540/16 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 25.10.2018 - M 12 K 18.36

    Spezialpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers

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