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   VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21   

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https://dejure.org/2021,8153
VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21 (https://dejure.org/2021,8153)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.04.2021 - 1 B 46/21 (https://dejure.org/2021,8153)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. April 2021 - 1 B 46/21 (https://dejure.org/2021,8153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Betriebsbeschränkungen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Ferner ist davon auszugehen, dass sich Kunden in dem fraglichen Einzelhandelssegment der Antragstellerin aufgrund des beim Kleidungskauf bestehenden Beratungsbedarfs, den die Antragstellerin selbst als Besonderheit ihrer KundInnen hervorhebt, auch über einen längeren Zeitraum im Verkaufsraum und jedenfalls in der Nähe von Mitarbeitenden aufhalten, sodass sich eine Ansammlung und Verbreitung von potentiell virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft trotz Einhaltung von Hygienemaßnahmen nicht gänzlich verhindern lässt, wodurch insoweit eine erhöhte Infektionsgefahr besteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris Rn. 35 m. w . N.).

    Einem solchen schrittweisen Vorgehen ist indes immanent, dass einige Bereiche früher von Lockerungen profitieren als andere bzw. - umgekehrt - von notwendigen Beschränkungen eher getroffen werden, es also zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen kommt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, Rn. 98, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch, obwohl die Antragstellerin tatsächlich aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

    Gesetzlich vorgegebene Ziele darf er weder ignorieren noch korrigieren (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 104 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" geht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 28 - 30 m. w. N.).

    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch, obwohl die Antragstellerin tatsächlich aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.540

    Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Die von der Antragstellerin angebotene Modebekleidung, die allenfalls in äußersten Randbereichen dem Sportsegment zuzuordnen ist, dient auch nicht der Gesunderhaltung der Bevölkerung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. März 2021 - 20 NE 21.540 -, juris), zumal die dem Beschluss des Bayerischen VGH zugrundeliegende Verordnungslage mit einer Öffnungsklausel für "sonstige Geschäfte, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind" nicht vergleichbar ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Eine Ergänzung kommt nur hinsichtlich solcher Erwägungen in Betracht, die Gegenstand der Befassung des nach dem Fachrecht zuständigen Entscheidungsträgers mit dem Antrag waren (OVG Münster Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, juris).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Sie ist zunächst nach dem einschlägigen materiellen Recht sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 171).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29; jeweils juris).
  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne Weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14; VG Schleswig, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29; jeweils juris).
  • VG Münster, 24.08.2020 - 5 L 671/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Allgemeinverfügung Großbetriebe der

    Auszug aus VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21
    Zwar kann eine Allgemeinverfügung ohne entsprechende Öffnungs- bzw. Härtefallklausel teilweise rechtswidrig sein, wenn sie für bestimmte geregelte Teilbereiche die Betroffenen konkret unverhältnismäßig trifft und die Behörde hierfür noch keine abweichende Regelung getroffen hat (vgl. z. B. VG Münster, Beschluss vom 24. August 2020 - 5 L 671/20 -, juris).
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