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   VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18   

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https://dejure.org/2018,36829
VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18 (https://dejure.org/2018,36829)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 (https://dejure.org/2018,36829)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. November 2018 - 3 B 127/18 (https://dejure.org/2018,36829)
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Volltextveröffentlichung

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 37

    VwGO §§ 80 V, III; EG-FGV §§ 7 I 1, 25 II; Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt

  • gansel-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Opel verliert vor Gericht gegen KBA - 100.000 Diesel in die Werkstatt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Opel scheitert mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Schleswig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Opel muss Fahrzeuge wegen Software-Updates zurückrufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes abgelehnt - Schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität notwendig

Sonstiges

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.11.2018)

    Auch Euro-6-Diesel: Nächste Diesel-Untersuchung bei Opel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Die Messungen entsprachen nicht den Vorgaben des nach der Euro 6 Abgasnorm vorgeschriebenen Verfahrens des NEFZ (wegen der einzelnen Messungen und der Ergebnisse der Studie wird auf die Anlage K3 in dem beigezogenen Verfahren 3 A 26/17 Bezug genommen).

    Diesbezüglich führt Prof. Dr. Wachtmeister in einem weiteren Gutachten vom 16. Mai 2016 ("Bewertung der in der Öffentlichkeit diskutierten Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtungen bei den Fahrzeugen Opel Zafira und Opel Astra sowie er zu diesem Thema vorliegenden Stellungnahme der FA. Adam Opel AG", beigefügt als Anlage K6 in dem Verfahren 3 A 26/17), aus, der Umgebungsluftdruck stelle einen signifikanten Einfluss auf die Luftmassenversorgung eines Verbrennungsmotors dar.

  • LG Braunschweig, 31.08.2017 - 3 O 21/17

    Schadensersatzklage eines Käufers eines vom Abgasskandal betroffen Fahrzeugs

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Zunächst war die Software, die hinsichtlich des Emissionsverhaltens des Fahrzeugtyps auf die Motorsteuerung Einfluss nimmt, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in den Beschreibungsunterlagen mit anzugeben (a.A. LG Braunschweig, Urteil vom 31. August 2017 ­ 3 O 21/17 (055) ­,Rn. 146 ff., juris).

    Dementsprechend ist gerade nicht das tatsächlich zur Verfügung gestellte Einzelfahrzeug Genehmigungsgegenstand, sondern der in den Beschreibungsunterlagen abstrakt beschriebene Fahrzeugtyp (ebenso LG Braunschweig, Urteil vom 31. August 2017 ­ 3 O 21/17 (055) ­, Rn. 153, juris; Urteil der Kammer vom 14.2.2017 ­ 3 A 342/16; a.A. Schröder, DVBl 2017, 1193 (1198 f.).".

  • VG Schleswig, 14.02.2017 - 3 A 342/16

    EG-Typengenehmigung: Klagebefugnis eines Dritten gegen die Anordnung des

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Da sie jedoch gültig ist und gemäß § 6 Abs. 3 FZV eine Nachweiswirkung erfüllt, hängt ein Tätigwerden nach § 5 Abs. 1 FZV der Zulassungsbehörde davon ab, dass sie die Unrichtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung nachweist (Urteil der Kammer vom 14.2.2017 ­ 3 A 342/16).

    Dementsprechend ist gerade nicht das tatsächlich zur Verfügung gestellte Einzelfahrzeug Genehmigungsgegenstand, sondern der in den Beschreibungsunterlagen abstrakt beschriebene Fahrzeugtyp (ebenso LG Braunschweig, Urteil vom 31. August 2017 ­ 3 O 21/17 (055) ­, Rn. 153, juris; Urteil der Kammer vom 14.2.2017 ­ 3 A 342/16; a.A. Schröder, DVBl 2017, 1193 (1198 f.).".

  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6684/15

    Zonenbezogenes Fahrverbot ab April 2019

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Diese Dringlichkeit zeigt sich nicht zuletzt in den Dieselfahrverboten, die zurzeit in vielen deutschen Großstädten durchgesetzt werden (zuletzt durch Urteile vom 8. November 2018 (13 K 6682/15 und 13 K 6684/15) des VG Köln in Köln und B-Stadt), weil die immissionsschutzrechtlichen Luftverschmutzungsgrenzwerte deutlich überschritten sind.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Die Genehmigung legalisiert den Gegenstand nur insoweit, als er beantragt worden ist und insoweit eine positive Entscheidung der Behörde darüber vorliegt (vgl. zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 ­ 7 C 35.87, Rn. 17).
  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6682/15

    Streckenbezogene Fahrverbote ab April 2019

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Diese Dringlichkeit zeigt sich nicht zuletzt in den Dieselfahrverboten, die zurzeit in vielen deutschen Großstädten durchgesetzt werden (zuletzt durch Urteile vom 8. November 2018 (13 K 6682/15 und 13 K 6684/15) des VG Köln in Köln und B-Stadt), weil die immissionsschutzrechtlichen Luftverschmutzungsgrenzwerte deutlich überschritten sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Die unionsrechtlichen Vorschriften über die Typgenehmigung sowie die nationalen immissionsschutzrechtlichen Regelungen knüpfen für die Luftreinhaltung an das Emissionsverhalten jedes einzelnen Fahrzeuges an (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 ­ 8 B 548/18, Rn. 32, juris).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 59/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Die EG-Typgenehmigung bleibt bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art nämlich selbst dann wirksam, wenn in die genehmigten Fahrzeuge eine nicht erlaubte Abschalteinrichtung eingebaut wurde (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2017 ­ 3 A 59/17 ­, Rn. 62 ff., juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Diesen Anforderungen genügen die knappen Ausführungen in dem angegriffenen Bescheid sowie deren Ergänzungen in der Antragserwiderung (zu der Möglichkeit der Ergänzung der Begründung des Sofortvollzuges bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens: OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2017 ­ 1 MB 1/16 ­, Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 ­ 7 ME 121/13 ­, Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2016 ­ 13 MB 903/16 ­, Rn. 5, das OVG lässt eine Ergänzung der Begründung auch noch im Beschwerdeverfahren zu; a.A.: VGH Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 ­ 1 S 2554/11 ­, Rn. 10; alle zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18
    Diesen Anforderungen genügen die knappen Ausführungen in dem angegriffenen Bescheid sowie deren Ergänzungen in der Antragserwiderung (zu der Möglichkeit der Ergänzung der Begründung des Sofortvollzuges bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens: OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2017 ­ 1 MB 1/16 ­, Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 ­ 7 ME 121/13 ­, Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 28. Oktober 2016 ­ 13 MB 903/16 ­, Rn. 5, das OVG lässt eine Ergänzung der Begründung auch noch im Beschwerdeverfahren zu; a.A.: VGH Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 ­ 1 S 2554/11 ­, Rn. 10; alle zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2017 - 1 MB 1/16

    Sofortvollzug einer Auflage zur Havariesicherheit bei einer Windkraftanlage

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen

    Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14).

    Das Gericht hat in einem anderen Verfahren einen besonders krassen Anstieg der Stickoxidemissionen außerhalb des Prüfverfahrens bereits als Indiz für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung angenommen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -, mit einer Einhaltung der Grenzwerte unter NEFZ-Prüfbedingungen bei einer Temperatur zwischen 20°C und 30°C und einer Erhöhung um den Faktor 5, 0 bzw. 6,5 bei einer Senkung auf 10 °C).

    Wer keine vorschriftsmäßige Dieseltechnologie gestalten kann oder will, darf solche nicht auf den Markt bringen (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich Risiken durch eine andere Konzeption, Konstruktion oder Werkstoffwahl vermeiden lassen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - vgl. auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 13 f.; Führ, Gutachterliche Stellungnahme für den Deutschen Bundestag - 5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 7 f., vgl. inzwischen Ziffer 2 b) der Anlage 3b der VO (EU) 2017/1151).

  • VG Schleswig, 23.05.2023 - 3 A 3/20

    Anordnung der Ausstattung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit

    Der gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichtete Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutzes ist ohne Erfolg geblieben (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -).

    Wegen des Vergleichs der einzelnen Parameter vor und nach dem Software-Update wird auch auf die Darstellungen der Beklagten in der Anlage A1 aus dem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen (Bl. 762 ff. GA im Verfahren 3 B 127/18).

    Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Messungen der Stickoxid-Emissionen mit mehreren dieser Fahrzeugen unter anderem bei schrittweise sinkenden Temperaturen nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus vorgenommen (Bl. 766 ff. GA in dem Verfahren 3 B 127/18).

    Zu Unrecht habe die Kammer ihre Entscheidung im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auf die Gutachten von W. (Bl. 669 BA E), Baar (Anlage Bf14 im Verfahren 3 B 127/18; Ausschuss-Drs.

    18[31]39 neu) und Koch (Anlage Bf15 im Verfahren 3 B 127/18; Ausschuss-Drs.

    Auch die in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software stellt ein Konstruktionsteil in diesem Sinne dar, soweit sie auf die Funktion des Emissionskontrollsystems einwirkt und dessen Wirksamkeit verringert (EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C-693/18 -, Rn. 68; vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 11; VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 245).

    (aa) Den unbestimmten Rechtsbegriff des "normalen Fahrbetriebes" hat das Gericht bereits dahingehend ausgelegt, dass angesichts der Ziele der Verordnung hierunter nur diejenigen Bedingungen verstanden werden können, die im realen Straßenverkehr auf den Straßen in Europa anzutreffen sind (VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 250; Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 5 MB 3/19 -, Rn. 14).

    Eine Drehzahl von 2.400 U/min kann sogar eher noch als mittlerer Bereich der Drehzahlspanne eines PKW-Dieselmotors angesehen werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -, m.w.N.).

    Das Gericht hat im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes der Klägerin den durch die Messungen der Beklagten festgestellten, besonders krassen Anstieg der Stickoxidemissionen außerhalb des Prüfverfahrens (Einhaltung der Grenzwerte unter NEFZ-Prüfbedingungen bei einer Temperatur zwischen +20°C und +30°C und einer Erhöhung um den Faktor 5, 0 bzw. 6,5 schon bei einer Senkung auf +10 °C) bereits als Indiz für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung angenommen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -).

    Wer keine vorschriftsmäßige Dieseltechnologie gestalten kann oder will, darf solche nicht auf den Markt bringen (VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 -).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich Risiken durch eine andere Konzeption, Konstruktion oder Werkstoffwahl vermeiden lassen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2018 - 3 B 127/18 - vgl. auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Abschalteinrichtungen in Personenkraftwagen, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 13 f.; Führ, Gutachterliche Stellungnahme für den Deutschen Bundestag - 5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, WD 7 - 3000 - 031/16, S. 7 f.; vgl. inzwischen Ziffer 2 b) der Anlage 3b der VO (EU) 2017/1151).

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