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   VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17   

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VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17 (https://dejure.org/2017,49479)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2017 - 12 B 46/17 (https://dejure.org/2017,49479)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 12 B 46/17 (https://dejure.org/2017,49479)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146/80 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • VG Schleswig, 07.09.2017 - 12 B 24/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Erhebliche Rückstände zu Lasten des Antragstellers bestanden darüber hinaus im August 2017 beim Finanzamt ... und bei der Stadt A-Stadt (s. Beschluss der Kammer vom 07.09.2017 - 12 B 24/17 - in dem von der Stadt A-Stadt eingeleiteten Gewerbeuntersagungsverfahren).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Überschuldung und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit begründen grundsätzlich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 15.04.2015 - 8 C 6/14 - zitiert nach juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Dies beurteilt sich nach der Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (OVG Schleswig, Beschluss vom 12.07.2017 - 3 MB 10/17 - unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2015 - 4 B 1480/14 - zitiert nach juris Rn. 38ff).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Wie § 35 GewO dient auch § 33c Abs. 2 GewO u.a. dem Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1994 - 1 B 114/94 - zitiert nach juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - 1 M 116/13

    Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Bei dem Widerruf handelt es sich um die gesetzgeberisch gewollte Regelfolge der durch eigenes Fehlverhalten des Gewerbetreibenden zu Tage getretenen Unzuverlässigkeit (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.11.2013 - 1 M 116/13 - zitiert nach juris Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2009 - L 12 B 53/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Außerdem soll die Begründung dem Betroffenen die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrages ermöglichen und dem Gericht die Erwägungen der Verwaltungsbehörde, die zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung geführt haben, nachvollziehbar und überprüfbar machen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2004 - 3 M 41/04 - Beschlüsse der Kammer vom 13.07.2009 - 12 B 53/09 - und vom 17.10.2011 - 12 B 5/11 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 12 B 5.11

    Musterprozess: Kraftwerk Voerde gegen Strafzahlung der DEHSt

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Außerdem soll die Begründung dem Betroffenen die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrages ermöglichen und dem Gericht die Erwägungen der Verwaltungsbehörde, die zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung geführt haben, nachvollziehbar und überprüfbar machen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.06.2004 - 3 M 41/04 - Beschlüsse der Kammer vom 13.07.2009 - 12 B 53/09 - und vom 17.10.2011 - 12 B 5/11 -).
  • VGH Hessen, 13.07.1989 - 3 UE 1304/89

    Wiedereinsetzung bei Verschulden der Hilfsperson - Fristversäumnis;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 46/17
    Dieses dargelegte öffentliche Interesse bezieht sich nicht nur auf die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, sondern gilt gleichzeitig auch für die Vorschrift des § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 13.07.1989 - 3 UE 1304/89 - zitiert nach juris Rn. 23).
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