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   VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21   

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VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21 (https://dejure.org/2021,11298)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2021 - 1 B 63/21 (https://dejure.org/2021,11298)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2021 - 1 B 63/21 (https://dejure.org/2021,11298)
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Kurzfassungen/Presse

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    Einstweilige Anordnung für unverzüglichen Impftermin? - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 25.03.2021 - 5 L 713/21

    Kein Anspruch auf vorrangige Corona-Schutzimpfung; keine Ermessensreduktion "auf

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht ist verletzt, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 - juris, Rn. 101; VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 23, juris).

    Dass einzelne Personen innerhalb der jeweiligen Personengruppe nicht - wie es die Antragstellerin begehrt - sofort geimpft werden, sondern eine weitere zeitliche Staffelung erfolgt, lässt demgegenüber das Schutzniveau unter Berücksichtigung der derzeit beschränkten Impfstoffverfügbarkeit jedenfalls mit Blick auf das verfassungsrechtliche Untermaßverbot nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich erscheinen, um das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. dazu VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 24 - 25, juris).

  • VG Düsseldorf, 04.02.2021 - 29 L 142/21

    Kein Anspruch einer 94-jährigen, zuhause lebenden Frau auf unverzügliche Impfung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Die staatlichen Stellen können sich in einem Massenverfahren wie der hier streitgegenständlichen Impfkampagne gegen das SARS-CoV-2-Virus solcher Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen bedienen, ohne dass damit unvermeidlich verbundene Härten im Einzelfall einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz begründen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 29 L 142/21 -, Rn. 60 - 61, juris).

    Eine zu treffende Auswahl nach Gesundheitszustand, Lebensumständen und Beeinträchtigungen würde jedoch einen solchen Aufwand verursachen, dass deutlich weniger Kapazitäten für die Durchführung der Impfungen selbst vorhanden wären (VG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 29 L 142/21 -, Rn. 63, juris).

  • VG Osnabrück, 05.03.2021 - 3 B 4/21

    Corona; Grundrechtsverletzungen; Impfung; Teilhabeanspruch

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Der Staat ist nicht gehindert, sich in Massenverfahren aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. zur Impfpriorisierung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - juris Rn. 10; VG Osnabrück, Beschluss vom 04. März 2021 - 3 B 4/21 -, Rn. 25, juris; allgemein: BVerwG, Urteil vom 15. September 1998 - 8 C 25/97 -, BVerwGE 107, 188-196, Rn. 22).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Sie befinden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten sind, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 - juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Verfassungsrechtlich gebietet das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG insoweit primär die Beachtung des Untermaßverbotes (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 - juris, Rn. 166).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97

    Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Der Staat ist nicht gehindert, sich in Massenverfahren aus Gründen der Verfahrensvereinfachung generalisierender, pauschalierender und typisierender Regelungen zu bedienen (vgl. zur Impfpriorisierung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 - juris Rn. 10; VG Osnabrück, Beschluss vom 04. März 2021 - 3 B 4/21 -, Rn. 25, juris; allgemein: BVerwG, Urteil vom 15. September 1998 - 8 C 25/97 -, BVerwGE 107, 188-196, Rn. 22).
  • BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die unverzügliche Verabreichung einer ersten

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Die Kammer kann offenlassen, ob wegen der konkreten Möglichkeit der Antragstellerin, sich am morgigen Donnerstag ab 17:00 Uhr um einen der voraussichtlich 22.000 angebotenen Erstimpftermine in den Impfzentren für die Prioritätengruppen 1 und 2 zu bemühen und der Bekanntmachung des Antragsgegners vom gestrigen Tage, dass in der Zeit vom 3. bis 9. Mai die Praxen in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand rund 105.000 Impfdosen erhalten, um damit ebenfalls Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 impfen zu können, überhaupt ein Bedürfnis für eine gerichtliche Eilentscheidung zu dem von der Antragstellerin nachdrücklich gewünschten jetzigen Zeitpunkt besteht (vgl. zur Impfpriorisierung im verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, Rn. 3, juris: Darlegung erforderlich, dass eine erste Schutzimpfung in dieser Gruppe der Anspruchsberechtigten nicht alsbald erhältlich und eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei).
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe,

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Ein Hoheitsträger muss nur innerhalb seines Hoheitsgebiets Gleichheit walten lassen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - 6 C 16/08 -, BVerwGE 134, 1-27, Rn. 40).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - juris, Rn. 94 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21
    Die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht ist verletzt, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 - juris, Rn. 101; VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2021 - 5 L 713/21.F -, Rn. 23, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2021 - 13 B 58/21

    83-Jährige Essener haben keinen Anspruch auf unverzügliche Impfung

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