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   VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20 SN   

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https://dejure.org/2020,30725
VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20 SN (https://dejure.org/2020,30725)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09.06.2020 - 7 B 287/20 SN (https://dejure.org/2020,30725)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 7 B 287/20 SN (https://dejure.org/2020,30725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 2 WaffG
    Zur (angenommenen) Rechtswidrigkeit sowohl einer Auflage zu einem laut Urteil des OVG M-V zu erteilenden Jagdschein als auch einer nachträglichen Auflage zu einer Waffenbesitzkarte, jeweils für einen längeren Zeitraum regelmäßige Alkoholabstinenzuntersuchungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20
    Das ist im Grundsatz aber keine Frage der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429, und vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -.

    BVerwGE 81, 185, 186 jeweils m. w. N.; N. Heinrich in Gerlemann - ders. - B. Heinrich - Papsthart, Waffenrecht, 10. Aufl., 2015, § 9 Rnr. 5 m. w. N).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20
    Das ist im Grundsatz aber keine Frage der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429, und vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 2 LB 758/18

    Jagdschein bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 09.06.2020 - 7 B 287/20
    Das ist erkennbar vorliegend nicht der Fall, da zum einen die Waffenbesitzkarte ohne eine derartige, insoweit nachträgliche Auflage nach § 9 WaffG schon erteilt worden war und zum zweiten auch der nunmehr ergangene Jagdschein schon nach dem Beschluss des OVG M-V vom 19. Dezember 2019 - 2 LB 758/18 OVG - zu erteilen war, ohne dass dieser Bescheid ausweislich dieser Entscheidung mit einer solchen Auflage zu versehen wäre.
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