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   VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17   

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VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17 (https://dejure.org/2017,37840)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 (https://dejure.org/2017,37840)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. September 2017 - 5 K 587/17 (https://dejure.org/2017,37840)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Die in Nummer 2.1 und 2.2 der Anlage 2 zum UVPG genannten Nutzungs- und Qualitätskriterien müssen im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung hingegen nicht unmittelbar betrachtet werden (vgl. hierzu allerdings auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, Rn. 79, juris, m.w.N.).

    Zu den besonders sensiblen Lebensräumen gehören nach Auffassung der Kammer aber jedenfalls auch am Vorhabenstandort befindliche Dichtezentren der durch die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG geschützten wild lebenden Tiere der besonders oder streng geschützten Arten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, Rn. 81 f., juris, das noch nicht einmal das Vorliegen eines Dichtezentrums fordert, sondern jegliches Habitat besonders oder streng geschützter Arten ausreichen lässt).

    Das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.05.2017, a.a.O., Rn. 84 ff.) führt hierzu aus:.

    ee) Aufgrund der potentiellen Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren und der unzureichenden Dokumentation kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob über die potentielle Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren hinaus die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG allein genügen, um eine Vorprüfungspflicht nach § 3c Satz 2 UVPG auszulösen (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, Rn. 81, juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, juris und Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, die die Annahme eines gleichermaßen schutzbedürftigen Gebiets nur in engen Ausnahmefällen annehmen wollen, wenn sich die Erforderlichkeit der Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets als eines Lebensraums oder Habitats, das für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beiträgt oder prioritäre Lebensraumtypen beherbergt, förmlich aufdrängt und demnach allgemeine artenschutzrechtliche Belange i.S.d. § 44 BNatSchG allein nicht ausreichen lassen; in diesen Fällen war aber kein Dichtezentrum des Rotmilans im Vorhabenbereich festgestellt worden).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14

    Dokumentation; Nachvollziehbarkeit; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - Rs. C-87/02 -, Slg. 2004, I-5975; vgl. hierzu auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 48, juris).

    Die Dokumentation soll insbesondere dem Vorhabenträger/Antragsteller und der interessierten Öffentlichkeit sowie im Fall einer Beschwerde der Europäischen Kommission und im Fall der Anfechtung den Gerichten die Kontrolle ermöglichen, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den dafür maßgeblichen Kriterien orientiert hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 22/07.AK -, Rn. 82 ff., juris) Dem wird entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Planfeststellungsbeschluss (bzw. in der Genehmigung) oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 49, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 28.02.2013 - 7 VR 13.12 -, Rn. 15, juris).

    Dieser Aufgabe genügt sie nicht, wenn sie lediglich die vorgelegten Unterlagen überprüft, ohne sich eine - zu dokumentierende - eigene Meinung zu bilden (vgl. OVG Niedersachen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 55, juris).

    Erforderlich ist die Dokumentation einer eigenständigen Entscheidung, die insbesondere erkennen lässt, aus welchem Grunde die Betroffenheit von Schutzgütern ausgeschlossen wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 57, juris).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Dies sind bei richtlinienkonformer Auslegung zunächst nicht explizit genannte, aber gleichermaßen schutzbedürftige Gebiete, deren ausdrückliche und förmliche Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder deren Unterschutzstellung sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten aufdrängen würde (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, Rn. 12, juris sowie Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, Rn. 16, die die Annahme gleichermaßen schutzbedürftiger Gebiete auf diese eng begrenzten Ausnahmefälle beschränken wollen; so im Ergebnis wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 43).

    der Anlage 2 zum UVPG ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass den aufgezählten Schutzgebieten vergleichbar sensible und schutzwürdige Lebensräume nur solche Lebensräume wären, deren ausdrückliche und förmliche Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder deren Unterschutzstellung sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten aufdrängen würde (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 16; im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43).

    ee) Aufgrund der potentiellen Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren und der unzureichenden Dokumentation kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob über die potentielle Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren hinaus die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG allein genügen, um eine Vorprüfungspflicht nach § 3c Satz 2 UVPG auszulösen (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, Rn. 81, juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, juris und Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, die die Annahme eines gleichermaßen schutzbedürftigen Gebiets nur in engen Ausnahmefällen annehmen wollen, wenn sich die Erforderlichkeit der Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets als eines Lebensraums oder Habitats, das für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beiträgt oder prioritäre Lebensraumtypen beherbergt, förmlich aufdrängt und demnach allgemeine artenschutzrechtliche Belange i.S.d. § 44 BNatSchG allein nicht ausreichen lassen; in diesen Fällen war aber kein Dichtezentrum des Rotmilans im Vorhabenbereich festgestellt worden).

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Dies wird von der oben genannten jüngst erfolgten Einfügung eines neuen Satzes 1 in § 4 Abs. 1b UmwRG bestärkt, wonach ein entsprechender Fehler nur dann zur Aufhebung des Bescheides führt, wenn der Fehler nicht behoben werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, Rn. 38, juris).

    Der neue Satz 1 von § 4 Abs. 1b UmwRG wurde ausdrücklich zur Angleichung an das Planfeststellungsrecht als Parallelregelung zu § 5 Abs. 1a Satz 2 VwVfG geschaffen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, Rn. 64, juris unter Verweis auf BT-Drs. 18/12146, S. 16).

    Hinter § 4 Abs. 3 UmwRG steht das öffentliche Interesse an der wirksamen Durchsetzung umweltverfahrensrechtlicher Vorschriften (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, Rn. 65, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Angesichts der Lage des Grundstücks und des Wohnhauses des Antragstellers sowie der Größe und Anzahl der genehmigten Windenergieanlagen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass er dort schädlichen Umwelteinwirkungen durch deren Betrieb ausgesetzt sein wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 10, juris, der bei einem Abstand von 1.500 m zu sieben genehmigten Windenergieanlagen ohne weiteren Begründungsaufwand von einer Klagebefugnis ausging).

    § 4 Abs. 3 UmwRG räumt dem Einzelnen zwar eine selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition mit der Folge ein, dass (u.a.) der Verfahrensfehler einer dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG (a.F.) nicht genügenden UVP-Vorprüfung abweichend von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Begründetheit der Klage bzw. des Antrags führt, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften des UVP-Rechts der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts Einzelner dienen und ob der Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben kann, wie es § 46 LVwVfG sonst voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 11; Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 8; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, Rn. 10, jeweils juris).

    Das Begründungserfordernis dient dazu, die Behörde zu einer sorgfältigen Prüfung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts anzuhalten (vgl. zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, Rn. 5 f., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    § 4 Abs. 3 UmwRG räumt dem Einzelnen zwar eine selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition mit der Folge ein, dass (u.a.) der Verfahrensfehler einer dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG (a.F.) nicht genügenden UVP-Vorprüfung abweichend von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Begründetheit der Klage bzw. des Antrags führt, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften des UVP-Rechts der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts Einzelner dienen und ob der Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben kann, wie es § 46 LVwVfG sonst voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 11; Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 8; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, Rn. 10, jeweils juris).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 27, juris).

    Es sind danach nur solche Vorhaben UVP-pflichtig, die eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen befürchten lassen; auf ihre allgemeine Umweltrelevanz kommt es nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 31, juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Aufgrund der besonderen Sachkunde ihrer Verfasserin bieten sie jedoch eine wichtige Orientierungshilfe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, Rn. 46, juris, m.w.N.).

    Ein Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einem festgestellten Rotmilan-Horst von weniger als 1.000 m wird im Übrigen auch in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, soweit ersichtlich, durchweg als im Hinblick auf das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG kritisch betrachtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Dies sind bei richtlinienkonformer Auslegung zunächst nicht explizit genannte, aber gleichermaßen schutzbedürftige Gebiete, deren ausdrückliche und förmliche Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder deren Unterschutzstellung sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten aufdrängen würde (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, Rn. 12, juris sowie Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, Rn. 16, die die Annahme gleichermaßen schutzbedürftiger Gebiete auf diese eng begrenzten Ausnahmefälle beschränken wollen; so im Ergebnis wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 43).

    ee) Aufgrund der potentiellen Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren und der unzureichenden Dokumentation kommt es schließlich nicht mehr darauf an, ob über die potentielle Beeinträchtigung der Rotmilan-Dichtezentren hinaus die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG allein genügen, um eine Vorprüfungspflicht nach § 3c Satz 2 UVPG auszulösen (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 -, Rn. 81, juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, juris und Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, die die Annahme eines gleichermaßen schutzbedürftigen Gebiets nur in engen Ausnahmefällen annehmen wollen, wenn sich die Erforderlichkeit der Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets als eines Lebensraums oder Habitats, das für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beiträgt oder prioritäre Lebensraumtypen beherbergt, förmlich aufdrängt und demnach allgemeine artenschutzrechtliche Belange i.S.d. § 44 BNatSchG allein nicht ausreichen lassen; in diesen Fällen war aber kein Dichtezentrum des Rotmilans im Vorhabenbereich festgestellt worden).

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    Dies sind bei richtlinienkonformer Auslegung zunächst nicht explizit genannte, aber gleichermaßen schutzbedürftige Gebiete, deren ausdrückliche und förmliche Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder deren Unterschutzstellung sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten aufdrängen würde (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 -, Rn. 12, juris sowie Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris, Rn. 16, die die Annahme gleichermaßen schutzbedürftiger Gebiete auf diese eng begrenzten Ausnahmefälle beschränken wollen; so im Ergebnis wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 43).

    der Anlage 2 zum UVPG ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass den aufgezählten Schutzgebieten vergleichbar sensible und schutzwürdige Lebensräume nur solche Lebensräume wären, deren ausdrückliche und förmliche Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder deren Unterschutzstellung sich aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten aufdrängen würde (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 16; im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17
    § 4 Abs. 3 UmwRG räumt dem Einzelnen zwar eine selbstständig durchsetzbare Verfahrensposition mit der Folge ein, dass (u.a.) der Verfahrensfehler einer dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG (a.F.) nicht genügenden UVP-Vorprüfung abweichend von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Begründetheit der Klage bzw. des Antrags führt, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften des UVP-Rechts der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts Einzelner dienen und ob der Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben kann, wie es § 46 LVwVfG sonst voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 -, Rn. 11; Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, Rn. 8; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, Rn. 10, jeweils juris).

    Für die Beurteilung der - unabhängig davon zu begründenden - Antragsbefugnis hat die Norm aber keine Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, Rn. 41, juris; Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, Rn. 20, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.1959

    Versagung der Genehmigung für Windkraftanlagen wegen Brutvorkommen des Rotmilans

  • BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16

    Höchstspannungsfreileitung; vorläufiger Rechtsschutz; Vorbelastung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 22/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Denn artenschutzrechtlichen Belangen kommt im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung - anders als im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 3c Satz 1 UVPG a. F. - (wie soeben ausgeführt) grundsätzlich nur Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten eine Gefährdung des Schutzzwecks eines der in der Nummer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG a. F. genannten Schutzgebiete befürchten lassen (so überzeugend HessVGH, Beschluss vom 25.07.2017 a.a.O. Rn. 20; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 a. a. O. Rn. 11; teilweise a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 - juris Rn. 78 ff. sowie Beschluss vom 04.10.2017 - 8 B 976/17 - juris Rn. 9 ff.; vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 - juris Rn. 33 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann vorliegend auch offen bleiben, ob schon allein ein Dichtezentrum des Rotmilans, wie dies teilweise in der Rechtsprechung vertreten wird (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 a. a. O.), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 3c Satz 2 UVPG a. F. erforderlich gemacht hätte.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Ein "Dichtezentrum von Rotmilanen" nach Maßgabe des von der landesrechtlichen Naturschutzfachbehörde ausschließlich zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (§§ 44 ff. BNatSchG) in Leitlinien entwickelten Konzepts von Dichtezentren des Rotmilans ist als solches einem Gebiet im Sinne der Nummer 2.3 der Anlage 2 des UVPG a. F. nicht gleichzustellen und deshalb für sich gesehen von vornherein nicht geeignet, bei einer standortbezogenen Vorprüfung eine UVP-Pflicht begründen zu können (entgegen VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 - juris).

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 7. September 2017 - 5 K 587/17 - geändert.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab seinem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Genehmigung statt (Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Die vorgenannten Voraussetzungen dürfte das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Beschl. v. 7.9.2017 - 5 K 587/17 -, juris, Rn. 33 ff.) bei der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur angezeigten Prüfungstiefe für ein in Rede stehendes, vom NLWKN, d. h. amtlich, normativ gestützt anerkanntes Schwerpunktvorkommen für den Rotmilan zutreffend bejaht haben.
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Dieser (singuläre) Messwert wurde jedoch erst nach dem für die UVP-Vorprüfung maßgeblichen Zeitpunkt erhoben und war dem Landratsamt bei Durchführung der Vorprüfung am 09.05.2017 - auf dieses Datum kommt es bei der gerichtlichen Kontrolle einer verfahrensrechtlichen Zwischenentscheidung an (VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 -, juris) - nicht bekannt.
  • VG Karlsruhe, 08.05.2019 - 12 K 9294/17

    Genehmigung von Windkraftanlagen in vom Regionalplan für verbindlich erklärtem

    Ihnen kommt als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 -, juris Rn. 43; vgl. zudem BayVGH, Beschluss vom 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 04.03.2019 - 22 CS 18.2310 -, juris zum vergleichbaren Bayerischen Windkraft- bzw. -energieerlass) und dient aufgrund der besonderen Sachkunde der Verfasserin im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung jedenfalls als wichtige Orientierungshilfe (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris Rn. 46).
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Etwas anderes könnte gegebenenfalls gelten, wenn sich am Vorhabenstandort Dichtezentren der durch die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG geschützten wild lebenden Tiere der besonders oder streng geschützten Arten befinden (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.09.2017 - 5 K 587/17 -, juris Rn 34).
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