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   VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19   

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https://dejure.org/2019,41803
VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19 (https://dejure.org/2019,41803)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.11.2019 - 9 K 5053/19 (https://dejure.org/2019,41803)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. November 2019 - 9 K 5053/19 (https://dejure.org/2019,41803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • vdai.de PDF

    Der Bund hat auch nach der Föderalismusreform I (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG n.F.) das Recht zur Anpassung gaststättenrechtlicher Vorschriften, solange der Landesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Ob der gestellte Antrag der Antragstellerin auf vorläufige Feststellung, dass sie auch über den 10.11.2019 hinaus in der von ihr betriebenen Gaststätte drei Geldspielgeräte aufstellen darf, als Antrag nach § 123 VwGO statthaft ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2004 - 6 S 19/04 -, juris), kann vorliegend dahinstehen.

    Nach der Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung ist gegen belastende Verwaltungsakte grundsätzlich nur nachträglicher Rechtsschutz vorgesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2004 - 6 S 19/04 -, a.a.O.).

  • BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16

    Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Dem Charakter als Bundesrecht korrespondiert grundsätzlich die Befugnis des Bundesgesetzgebers, die betroffenen Regelungswerke mit der Zeit fortzuschreiben und an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2017 - III ZR 470/16-, BGHZ 214, 360-382).

    Diese fortbestehende Kompetenz des Bundes zur Anpassung des weitergeltenden Bundesrechts an veränderte Verhältnisse unterliegt aber einer zweifachen Begrenzung (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2017 - III ZR 470/16-, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - 6 B 1116/09

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Zudem würde durch die Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten mit dem Ziel, den Erlass eines Bußgeldbescheides zu verhindern, im Einzelfall auch die Zuständigkeit der Strafgerichte für die repressive Rechtmäßigkeitskontrolle behördlicher Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG umgangen, ohne dass dem Betroffenen allein durch den Erlass des Bußgeldbescheides wesentliche Nachteile treffen würden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.01.2010 - 6 B 1116/09 -, juris).
  • VGH Hessen, 05.02.2019 - 6 B 2061/18

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Ein solches qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis ist nur dann gegeben, wenn schon die kurzfristige Hinnahme der befürchteten Handlungsweise geeignet ist, den Betroffenen in seinen Rechten in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 05.02.2019 - 6 B 2061/18 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Ein Anordnungsgrund besteht, wenn eine vorläufige gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, weil ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren aus besonderen Gründen unzumutbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, juris).
  • VG Berlin, 20.08.2009 - 28 A 210.07

    Rückwirkende Änderung der Regelung über die vorübergehende Erhöhung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Für eine solche Anpassungskompetenz des Bundes spricht zudem der Umstand, dass sich Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich auf die Statuierung einer landesrechtlichen Ersetzungsbefugnis beschränkt, mithin den Ländern gerade keine Anpassungskompetenz überträgt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20.08.2009 - 28 A 210.07 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der der Gerichtsbarkeit nur die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit aufträgt, ihr aber grundsätzlich nicht gestattet, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 -, juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19
    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017 (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20), die sich mit der Frage, ob das Land Berlin kompetenzrechtlich berechtigt war, durch sein (Landes-)Spielhallengesetz die maximal zulässige Anzahl von Spielgeräten in Spielhallen festzulegen, befasst und dabei für das Recht der Spielhallen eine tendenziell weite Auslegung vertreten hat, mag insoweit für eine weite Auslegung auch des Rechts der Gaststätten in Art. 74 Nr. 11 GG sprechen, das im Fall der Antragstellerin die Regelung der Zahl der aufzustellenden Spielgeräte regeln könnte.
  • VG Neustadt, 20.02.2020 - 4 K 1111/19

    Zulässigkeit des Aufstellens von Spielautomaten in einer Gaststätte;

    So ist ihm nicht zumutbar, eine nach geänderter Rechtslage bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit zu begehen und sich auf eine verfassungsrechtliche Prüfung der Verbotsnorm im Rahmen der Anfechtung eines Bußgeldbescheids nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 a Gewerbeordnung - GewO - und § 19 Abs. 1 Nr. 1 SpielV quasi auf der Anklagebank zu verlassen und so zu riskieren, dass es mangels einer Vorabklärung der Rechtslage mit der Feststellungsklage bei einem Bußgeld bleibt (a.A. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. November 2019 - 9 K 5053/19 -, juris).

    Somit besteht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelung der Beschränkung der zulässigen Zahl von Geldspielgeräten nach Art. 72, 74 Abs. 1 Nr. 11 GG fort (so auch Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" in seiner Frühjahrssitzung 2018 Nr. 4.2, siehe Lücke, GewArch 2018, 462, 464; VG Saarlouis, Beschluss vom 4. November 2019 - 1 L 1600/19.NW -, Rn. 24ff; VG München, Beschlüsse vom 7. November 2019 - M 16 E 19.5138 -, Rn. 32, und - M 16 E 19.5140 - offengelassen VG Sigmaringen, Beschluss vom 7. November 2019 - 9 K 5053/19 -, Rn. 11, alle juris).

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