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   VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21   

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VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21 (https://dejure.org/2021,13147)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.05.2021 - 1 K 1415/21 (https://dejure.org/2021,13147)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 1 K 1415/21 (https://dejure.org/2021,13147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Da sie jedenfalls insoweit zum Vollzug des § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG zuständig ist, ist sie auch bereits im Vorfeld eines Verstoßes befugt, gegenüber dem Betriebsinhaber klarzustellen, ob der konkrete Betrieb untersagt ist (so auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris, m.w.N.).

    Der Antragstellerin ist es mit Blick auf die Bußgeldbewehrung wiederum nicht zuzumuten, auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung das Geschäft zu betreiben und erst gegen eine etwaige künftige behördliche Untersagungsverfügung Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (so auch VG Sigmaringen, Beschlüsse vom 21.04.2020 - 14 K 1360/20 - sowie vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, letzterer in Juris, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist es irrelevant, ob und durch wen (die Stadt als Ortspolizeibehörde oder das Kreisgesundheitsamt des Landkreises R.) der Antragstellerin zusätzliche belastende Maßnahmen im Falle der Öffnung ihrer Wettannahmestellen drohen könnten (vgl. zur Zuständigkeitsabgrenzung auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es offen, ob eine bundesgesetzlich angeordnete Schließung von Wettannahmestellen als Freizeiteinrichtungen trotz der von der Antragstellerin angeführten Ungleichbehandlung mit den kontaktarmen Einkaufsformen des "click and collect" (und insbesondere auch mit der jetzt wieder zulässigen Einkaufsform des "click and meet") sowie mit Lotto-Annahmestellen und weiteren Dienstleistungsbetrieben gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt oder ob sie noch von der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers, als deren Folge unter Umständen auch Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders ausgestalteten Einzelfällen hinzunehmen sein können (vgl. dazu VG Sigmaringen, Beschluss vom 07.05.2021 - 5 K 1392/21 -, Juris), erfasst wird.

  • VG Hamburg, 30.11.2020 - 7 E 4633/20

    Erfolgloser Antrag (aufgrund Folgenabwägung) eines Wettlokals auf einstweilige

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Der Eingriff durch § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in das Recht der Antragstellerin auf Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV könnte durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - den Gesundheitsschutz - gerechtfertigt sein (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris).

    Ob das im Glückspielrecht entwickelte unionsrechtliche Kohärenzgebot dabei auf das vorliegend interessierende Infektionsschutzrecht übertragbar ist, wie die Antragstellerin meint, und falls ja, ob die durch § 28b IfSG ausgesprochenen Beschränkungen dem Gesundheitsschutz in hinreichend kohärenter und systematischer Weise dienen (vgl. dazu im Glücksspielrecht etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10.12-, Juris), kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden (vgl. aber dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris), so dass die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen wären.

    Dabei dürften die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde und den Verordnungs- oder Gesetzgeber in der gegenwärtigen dynamischen Pandemielage weniger streng sein, wobei auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht immer eingefordert werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 11.11.2020 - 13 B 1635/20.NE - und - 13 B 1663/20.NE - OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, Juris; VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 -, Juris).

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2021 - 1 S 124/21

    Wettannahmestellen: Bloße Entgegennahme von Wetten erlaubt; Erfolgreicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Zur Begründung beruft sie sich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.01.2021 (- 1 S 124/21 -, Juris).

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

    Die Annahme eines Streitwerts in Höhe von zweimal 15.000,-- EUR in Anlehnung an Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs (Gewerbeuntersagung) erachtet die Kammer hier für überhöht, da lediglich um eine temporäre Schließung aufgrund des Pandemiegeschehens gestritten wird und die Vorschrift des § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG spätestens mit Ablauf des 30.06.2021 nach § 28b Abs. 10 IfSG außer Kraft tritt (vgl. aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris).

  • VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Der Eingriff durch § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in das Recht der Antragstellerin auf Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV könnte durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - den Gesundheitsschutz - gerechtfertigt sein (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris).

    Ob das im Glückspielrecht entwickelte unionsrechtliche Kohärenzgebot dabei auf das vorliegend interessierende Infektionsschutzrecht übertragbar ist, wie die Antragstellerin meint, und falls ja, ob die durch § 28b IfSG ausgesprochenen Beschränkungen dem Gesundheitsschutz in hinreichend kohärenter und systematischer Weise dienen (vgl. dazu im Glücksspielrecht etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10.12-, Juris), kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden (vgl. aber dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris), so dass die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen wären.

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

  • VGH Bayern, 16.02.2021 - 20 NE 21.340

    Schließung von Wettannahmestellen wegen Corona

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Der Eingriff durch § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in das Recht der Antragstellerin auf Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV könnte durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - den Gesundheitsschutz - gerechtfertigt sein (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris).

    Ob das im Glückspielrecht entwickelte unionsrechtliche Kohärenzgebot dabei auf das vorliegend interessierende Infektionsschutzrecht übertragbar ist, wie die Antragstellerin meint, und falls ja, ob die durch § 28b IfSG ausgesprochenen Beschränkungen dem Gesundheitsschutz in hinreichend kohärenter und systematischer Weise dienen (vgl. dazu im Glücksspielrecht etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10.12-, Juris), kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden (vgl. aber dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris), so dass die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen wären.

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

  • OVG Sachsen, 25.11.2020 - 3 B 359/20

    Wettannahmestelle; Corona; Schließung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Der Eingriff durch § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in das Recht der Antragstellerin auf Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV könnte durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - den Gesundheitsschutz - gerechtfertigt sein (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris).

    Ob das im Glückspielrecht entwickelte unionsrechtliche Kohärenzgebot dabei auf das vorliegend interessierende Infektionsschutzrecht übertragbar ist, wie die Antragstellerin meint, und falls ja, ob die durch § 28b IfSG ausgesprochenen Beschränkungen dem Gesundheitsschutz in hinreichend kohärenter und systematischer Weise dienen (vgl. dazu im Glücksspielrecht etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10.12-, Juris), kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden (vgl. aber dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris), so dass die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen wären.

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Der eindeutige Gesetzeswortlaut der Vorschrift, der in der Begründung des Gesetzgebers zum Ausdruck gebrachte Wille, die Öffnung sämtlicher Freizeiteinrichtungen zu untersagen, sowie Sinn und Zweck der Vorschrift, die der "derzeit notwendigen Kontaktreduzierung" dient, "da andernfalls das Infektionsgeschehen außer Kontrolle zu geraten droht" lassen keine einschränkende Auslegung zu, selbst dann nicht, wenn aufgrund einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der Norm die Frage der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung im Raume stünde (vgl. zu Möglichkeiten und Grenzen verfassungskonformer Auslegung: BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, Juris).

    Die Nichtanwendung des § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG auf Wettannahmestellen wäre eine derartige Auslegung contra legem, durch die einem nach Wortlaut, gesetzgeberischem Willen‡¤‡, und Sinn und Zweck eindeutigen Gesetz ein geradezu entgegengesetzter, das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlender oder verfälschender Sinn gegeben würde (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, Juris).

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Die Antragstellerin begehrt mit Haupt- und Hilfsantrag die Verpflichtung der Antragsgegnerin, den Betrieb zweier von ihr betriebener Wettannahmestellen in R. unter den Voraussetzungen des § 13a Abs. 3 Satz 4 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) sanktionsfrei zu dulden (vgl. zu dieser Form der Antragstellung OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 Bs 77/20 -, Juris), im Hauptantrag ohne Einschränkungen der Betriebsmodalitäten, im Hilfsantrag, sofern a. die Wettannahmestelle nicht durch Kunden betreten werden kann, oder b. keine Annahme von Wetten stattfindet, sondern lediglich Kundenkartentransaktionen oder Auszahlungen von Gewinnen stattfinden.

    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2020 - 5 Bs 77/20 -, Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2020 - 3 R 226/20

    Corona-Krise; Vorläufige Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.
  • VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21

    Untersagung des Betriebs von Wettvermittlungsstellen während der Corona-Pandmie

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21
    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3388/20

    Teilweise Untersagung des Betriebs von Schank- und Speisewirtschaften während der

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1635/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1663/20

    Eilanträge gegen die Untersagung körpernaher Dienstleistungen und die Schließung

  • VG Bayreuth, 03.05.2021 - B 7 E 21.508

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach §

  • VG Sigmaringen, 21.04.2020 - 14 K 1360/20

    Coronavirus; Einzelhandel; Öffnung; Verkaufsfläche; abgetrennte Fläche von 800 m²

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