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   VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 939/06   

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https://dejure.org/2007,34045
VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 939/06 (https://dejure.org/2007,34045)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19.09.2007 - 1 K 939/06 (https://dejure.org/2007,34045)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19. September 2007 - 1 K 939/06 (https://dejure.org/2007,34045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung von Auflagen zur Seminarerlaubnis von Fahrlehrern; Einwände des Inhabers einer Fahrschule gegen eine Überprüfung durch einen Treuhandverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 10 S 2118/84

    Fahrschulüberwachung; Übertragung der Überwachungsaufgabe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 939/06
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zur Überwachung der Fahrschulen, der sich die Kammer anschließt (Urteil vom 23.07.1985 - 10 S 2118/84, GewArch 1986, 101), ist der Treuhandverein für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit e.V. (im Folgenden: Treuhandverein), solange er fachkundige Prüfer bereitstellt, eine geeignete Stelle im Sinne dieser Vorschrift.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.07.1985 a.a.O.) ist die Verwaltungspraxis im Land Baden-Württemberg, nach welcher die routinemäßige Überprüfung der Fahrschulen im Auftrag der Erlaubnisbehörde grundsätzlich durch den Treuhandverein durchgeführt wird, nicht zu beanstanden.

  • VG Sigmaringen, 05.06.2008 - 1 K 285/08

    Fahrlehrer; erfolgreiche Absolvierung eines Einweisungslehrgangs; Erlaubnis für

    Mit Schreiben vom 08.01.2008 an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, nachrichtlich an die Regierungspräsidien, aus Anlass des Ergehens des Urteils der Kammer vom 19.09.2007 - 1 K 939/06 - vertrat das Innenministerium die Auffassung, die Anerkennung des Schulungskonzepts des Antragstellers (...) durch die Regierung von Schwaben gelte nur für das bayerische Hoheitsgebiet.

    Dass das Land Baden-Württemberg Auflagen erteilt, wie sie Gegenstand des Antrags Nr. 1 des Antragstellers sind, ist dem Gericht aufgrund des Verfahrens 1 K 939/06 bekannt.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 19.09.2007 - 1 K 939/06 - ausgeführt, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, für die Durchführung der Seminare nach §§ 2a und 4 StVG die Verwendung eines bestimmten Konzepts vorzuschreiben (siehe oben zu Antrag Nr. 1).

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Erforderlich ist ferner, dass die Verfahrensherrschaft hinsichtlich der Durchführung der Überprüfung uneingeschränkt bei der Erlaubnisbehörde verbleibt und keine Übertragung der Überwachungsaufgabe zur selbstständigen Erledigung an den Dritten erfolgt (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 19.09.2007 - 1 K 939/06 - juris Rn. 8 und 38 ff., betreffend die Durchführung von Aufbauseminaren i.S.v. § 2b StVG).
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