Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22536
VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15 (https://dejure.org/2015,22536)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2015 - 12 K 587/15 (https://dejure.org/2015,22536)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 12 K 587/15 (https://dejure.org/2015,22536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Verbund mit vorhandener Grundschule; fehlende Mindestschülerzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Verbund mit einer Grundschule

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 28 Abs 2 S 1 GG
    Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Verbund mit vorhandener Grundschule; fehlende Mindestschülerzahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2; SchG § 30c
    Schulrecht - Gemeinschaftsschule; Schulentwicklung; Raumschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsschulen - Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im Verbund mit einer Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der Gemeinde Igersheim auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule erneut abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einrechnung von Schülern einer anderen Gemeinde zur erforderlichen Mindestschülerzahl für Gemeinschaftsschule

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einrechnung von Schülern einer anderen Gemeinde zur erforderlichen Mindestschülerzahl für Gemeinschaftsschule

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage der Gemeinde Igersheim auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule erneut abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erneute Klage der Gemeinde Igersheim auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    (Erneute) Klage der Gemeinde Igersheim auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule -mündliche Verhandlung-

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 18.07.2013 - 12 K 780/13

    Neueinrichtung einer Gemeinschaftsschule - Mindestschülerzahl

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Die hiergegen erhobene Klage wies die Kammer mit Urteil vom 18.07.2013 (12 K 780/13) ab.

    Seit dem 01.08.2014 (Gesetz vom 22.07.2014, GBl. S. 365) hat der Gesetzgeber die im rechtskräftigen Urteil der Kammer vom 18.07.2013 - 12 K 780/13 - (juris) entwickelten Prämissen zur Mindestschülerzahl in § 30b SchG normiert.

    Andererseits hänge "es durchaus von der Größe einer Gemeinde ab, ob sie die Aufgabe des Schulträgers tatsächlich erfüllen kann, schon weil sich ihre Zuständigkeit - ihrer Natur als Gebietskörperschaft entsprechend - in der Regel auf die eigenen Einwohner beschränkt." Dabei gehöre es "nicht zu den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Aufgaben der Gemeinde, schulische Angebote für Einwohner von Nachbarkommunen einzurichten und vorzuhalten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2013 - 12 K 780/13 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 S 1722/13 -, juris Rn. 67)." Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mithin insoweit ausdrücklich das Urteil der Kammer vom 18.07.2013, wie schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie das Bundesverwaltungsgericht.

    Bei einer solchen weiterführenden Schule, die jedenfalls im ländlichen Raum regelmäßig ein über die Standortgemeinde hinausgebendes Einzugsgebiet haben dürfte und bei der nach Angaben des Beklagten im Verfahren 12 K 780/13 das Land ca. 3/4 aller Kosten trägt, kann nicht der Standortgemeinde das Letztentscheidungsrecht über die Einrichtung zustehen.

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Unter Zitierung des Kammerurteils vom 18.07.2013 sowie des VGH-Urteils vom 12.08.2014 bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.11.2014 (2 BvL 2/13, juris Rn. 73) die Rechtsauffassung, dass es nicht zu den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Aufgaben der Gemeinde gehört, schulische Angebote für Einwohner von Nachbarkommunen einzurichten und vorzuhalten.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2014 (2 BvL 2/13 - juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im zitierten Beschluss vom 19.11.2014 (2 BvL 2/13) in Randnummer 60 überzeugend ausgeführt, dass sich aus dem - auf Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG übertragbaren - Gedanken des Rechtsgüterschutzes durch Verfahren ein Mitwirkungsrecht der betroffenen Kommunen ergeben kann.

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Vielmehr muss dann, damit im Sinne der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 41, 29 [51]; 77, 240 [255]; 81, 298 [308]) auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der anderen Kommune der Raumschaft gewahrt bleibt, das Letztentscheidungsrecht beim beklagten Land liegen, wie dies nun § 30c Abs. 5 Satz 2 SchG regelt und wie es im vorliegenden Fall verfassungskonform geschehen ist.
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Vielmehr muss dann, damit im Sinne der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 41, 29 [51]; 77, 240 [255]; 81, 298 [308]) auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der anderen Kommune der Raumschaft gewahrt bleibt, das Letztentscheidungsrecht beim beklagten Land liegen, wie dies nun § 30c Abs. 5 Satz 2 SchG regelt und wie es im vorliegenden Fall verfassungskonform geschehen ist.
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87

    Nationalhymne

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Vielmehr muss dann, damit im Sinne der praktischen Konkordanz (vgl. BVerfGE 41, 29 [51]; 77, 240 [255]; 81, 298 [308]) auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der anderen Kommune der Raumschaft gewahrt bleibt, das Letztentscheidungsrecht beim beklagten Land liegen, wie dies nun § 30c Abs. 5 Satz 2 SchG regelt und wie es im vorliegenden Fall verfassungskonform geschehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Andererseits hänge "es durchaus von der Größe einer Gemeinde ab, ob sie die Aufgabe des Schulträgers tatsächlich erfüllen kann, schon weil sich ihre Zuständigkeit - ihrer Natur als Gebietskörperschaft entsprechend - in der Regel auf die eigenen Einwohner beschränkt." Dabei gehöre es "nicht zu den durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Aufgaben der Gemeinde, schulische Angebote für Einwohner von Nachbarkommunen einzurichten und vorzuhalten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2013 - 12 K 780/13 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 S 1722/13 -, juris Rn. 67)." Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mithin insoweit ausdrücklich das Urteil der Kammer vom 18.07.2013, wie schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sowie das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 12.11.2014 - 6 B 55.14

    Regionale Schulentwicklung; Schülerzahlprognose

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Hiergegen legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein, die das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.11.2014 (6 B 55.14) zurückwies.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1755/13

    Rechtsstreitigkeiten um Gemeinschaftsschulen in den Gemeinden Igersheim,

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2015 - 12 K 587/15
    Mit Urteil vom 12.08.2014 (9 S 1755/13) wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht