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   VG Stuttgart, 07.07.2011 - A 11 K 4768/10   

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https://dejure.org/2011,14759
VG Stuttgart, 07.07.2011 - A 11 K 4768/10 (https://dejure.org/2011,14759)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.07.2011 - A 11 K 4768/10 (https://dejure.org/2011,14759)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - A 11 K 4768/10 (https://dejure.org/2011,14759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Rückreisepapiers zum Zwecke der Ausreise in den Iran

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dokument zur Rückführung eines Ausländers in sein Heimatland als ein sog. Identitätspapier i.S.v. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG; Vornahme von Anordnungen nach § 15 Abs. 2 AsylVfG nur zur Aufklärung des Sachverhalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 15 Abs. 1 S. 1, AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 6
    Asylverfahren, Mitwirkungspflicht, Identitätsfeststellung, Sachaufklärungspflicht, Rechtsschutzinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 6; AsylVfG § 15 Abs. 1
    Asyl - Passverfügung; Identitätspapier; Rückreisepapier; Aufklärung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur Frage eines zur Rückreise tauglichen Identitätspapiers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 11 S 1592/00

    Asylverfahren: Passverfügung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.07.2011 - A 11 K 4768/10
    Unter einem Identitätspapier i.S.v. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG kann auch ein Dokument verstanden werden, mit dessen Hilfe der Ausländer in sein Heimatland zurückgeführt werden kann (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 27.12.2000 - 11 S 1592/00 -, zit. n. ).

    Die Mitwirkungspflichten nach § 15 AsylVfG enden somit nicht mit dem (bestandskräftigen) Abschluss des Asylverfahrens (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 27.12.2000 - 11 S 1592/00 -, zit. n. ).

    Die Behörden sind danach auch zum Erlass von Verwaltungsakten ermächtigt, mit denen die Mitwirkungspflichten im Einzelfall konkretisiert und eine Grundlage für Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung geschaffen werden sollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.12.2000, a.a.O.).

    Unter einem Identitätspapier i.S.v. § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG kann auch ein Dokument verstanden werden, mit dessen Hilfe der Ausländer in sein Heimatland zurückgeführt werden kann (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 27.12.2000 - 11 S 1592/00 -, zit. n. ).

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