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   VG Stuttgart, 10.10.2018 - 14 K 3142/16   

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https://dejure.org/2018,33681
VG Stuttgart, 10.10.2018 - 14 K 3142/16 (https://dejure.org/2018,33681)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2018 - 14 K 3142/16 (https://dejure.org/2018,33681)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 14 K 3142/16 (https://dejure.org/2018,33681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 267 Abs 1b AEUV, Art 267 Abs 2 AEUV, Art 3 Abs 2 EGV 1013/2006, Art 4 EGV 1013/2006, Art 18 EGV 1013/2006
    Vorlagefrage zur Pflicht, für die Verbringung von restentleerten Abfällen aus Papier, Pappe oder Karton (PPK) sowie Verbunden auf PPK-Basis aus der Bundesrepublik Deutschland in die Niederlande das Notifizierungsverfahren nach EGV 1013/2006 Art 4 durchzuführen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzüberschreitende Abfallverbringung; Notifizierungspflicht; Allgemeine Informationspflichten; Abfallgemisch; Störstoffe; Grüne Liste; Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften; Raad van State; Sonderabfallagentur; Vorabentscheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2018 - 14 K 3142/16
    Dieser Aussetzungs- und Vorlagebeschluss ist unanfechtbar (vgl. § 146 Abs. 2 VwGO analog sowie Art. 267 Abs. 2 AEUV und EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, Rs. C-210/06 Rn. 97).
  • VG Stuttgart, 04.03.2021 - 14 K 3017/20

    Europarechtliche Notifizierungspflicht einer Abfallfraktion

    Nach Anhörung der Beteiligten hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10.10.2018 (14 K 3142/16) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH nach Art. 267 Abs. 1 lit. b) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • VG Köln, 29.04.2019 - 13 K 2642/16
    Das beschließende Gericht tendiert dazu, sich (jedenfalls im Ergebnis) der Auffassung des VG Stuttgart anzuschließen, VG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 14 K 3142/16 -, juris, wonach Gemische aus den unter den vier Gedankenstrichen des Basel- Codes B3020 aufgeführten Abfällen nicht als Abfall dem Basel- Code zuzuordnen sind, weil der Abfallidentifizierungscode B3020 keinen Einzeleintrag i.S.v. Art. 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 darstellt.
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