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   VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21   

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VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21 (https://dejure.org/2022,29448)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2022 - 2 K 824/21 (https://dejure.org/2022,29448)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 2 K 824/21 (https://dejure.org/2022,29448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 231 AO, § 10 Abs 4 AVBWasserV, § 35 Abs 1 AVBWasserV
    Anfechtungsrechtsbehelfe gegenüber Kostenersatzbescheiden; aufschiebende Wirkung; Kosten der Reparatur einer Trinkwasserzuleitung über Drittgrundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Kostenersatz; Öffentliche Abgabe; Reparatur; Rohrbruch; Trinkwasserleitung; Verwirkung; Zahlungsverjährung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 212/20
    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Die Rechtsprechung zu vergleichbaren Kostenersatzansprüchen in anderen Bundesländern, in welchen das Kommunalabgabengesetz diese nicht als Kommunalabgabe fingiert, ordnet solche Ansprüche gerade nicht als öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 VwGO ein, da sie nicht einer allgemeinen Finanzierung der Verwaltung oder der öffentlichen Hand insgesamt dienen (vgl. nur Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; VG Mainz, Beschl. v. 24.04.2018 - 3 L 203/18.MZ - juris; so auch Unkel, a.a.O., § 10 Rn. 3).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass eine analoge Anwendung von § 231 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 AO erfolgt, d.h. der Fall so zu behandeln ist, als ob die Beklagte mit der Widerspruchserhebung die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt hätte (so insbes. Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.02.2013 - OVG 9 N 6.10 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 15 A 1108/16

    Haus-(Grundstücks-)Anschlusskosten; Verhältnismäßigkeit; Ermessensspielraum;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Zwar unterliegt die Stichhaltigkeit sämtlicher Rechnungsposten, die dem geltend gemachten Kostenersatz zugrunde liegen, im Ausgangspunkt in vollem Umfang der gerichtlichen Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO (so OVG NRW, Beschl. v. 26.07.2017 - 15 A 1108/16 - juris Rn. 16; Bay. VGH, Urt. v. 24.07.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 24 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2013 - 9 N 6.10

    Hausanschlusskosten; Kostenersatzanspruch; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass eine analoge Anwendung von § 231 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 AO erfolgt, d.h. der Fall so zu behandeln ist, als ob die Beklagte mit der Widerspruchserhebung die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt hätte (so insbes. Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.02.2013 - OVG 9 N 6.10 - juris).
  • VGH Bayern, 24.07.1996 - 23 B 90.776
    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Zwar unterliegt die Stichhaltigkeit sämtlicher Rechnungsposten, die dem geltend gemachten Kostenersatz zugrunde liegen, im Ausgangspunkt in vollem Umfang der gerichtlichen Amtsermittlung nach § 86 Abs. 1 VwGO (so OVG NRW, Beschl. v. 26.07.2017 - 15 A 1108/16 - juris Rn. 16; Bay. VGH, Urt. v. 24.07.1996 - 23 B 90.776 - juris Rn. 24 f.).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3106

    Heranziehung zur Hundesteuer

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Jedenfalls er kann nicht darauf vertrauen, dass sich durch den bloßen Zeitablauf die durch den Abgabenbescheid bereits titulierte Forderung gegen ihn erledigen bzw. eine Verwirkung des Zahlungsanspruchs eintreten werde (vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 08.03.2022 - 4 ZB 21.3106 - juris; Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2022, § 10 Rn. 28).
  • VG Mainz, 24.04.2018 - 3 L 203/18

    Aufwendungsersatz für Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses -

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Die Rechtsprechung zu vergleichbaren Kostenersatzansprüchen in anderen Bundesländern, in welchen das Kommunalabgabengesetz diese nicht als Kommunalabgabe fingiert, ordnet solche Ansprüche gerade nicht als öffentliche Abgabe im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 VwGO ein, da sie nicht einer allgemeinen Finanzierung der Verwaltung oder der öffentlichen Hand insgesamt dienen (vgl. nur Hess VGH, Beschl. v. 29.09.2020 - 5 A 212/20 - juris; VG Mainz, Beschl. v. 24.04.2018 - 3 L 203/18.MZ - juris; so auch Unkel, a.a.O., § 10 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    aa) Unter "Kosten" im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO werden nur die nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-)Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen verstanden, nicht aber durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprägte Kostenerstattungsansprüche (so insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.07.2019 - 1 S 871/19 - NJW 2020, 701 juris Rn. 16; ähnlich Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 31).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Nach dem Rechtsschutzkonzept des § 80 VwGO soll aber gerade nicht jede Geldforderung eines Hoheitsträgers schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sein (so auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1992 - 4 C 30.90 - NVwZ 1993, 1112, juris Rn. 15), da die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO eben die "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten", nicht hingegen pauschal die "Anforderung von Geldleistungen" erfasst.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09

    Heranziehung zu Kosten für die Reparatur eines Wasserrohrbruchs

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG ist danach einschränkend dahin zu verstehen, dass ein Anspruch auf Kostenersatz nur begründet werden darf für Maßnahmen, die dem Grundstückseigentümer einen Nutzen bringen, sofern der Eigentümer die Maßnahme nicht selbst beantragt oder die Gemeinde die Maßnahme mit seinem Wissen und Wollen durchgeführt hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.2009 - 2 S 721/09 - juris; Gössl/Reif, KAG für Bad.-Württ., Stand Nov. 2015, § 42 Anm. 3.4, S. 17; Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2022, § 10 Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 2 S 978/13

    Anforderungen an ein Widerspruchsschreiben; Begriff des Hausanschlusses;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.10.2022 - 2 K 824/21
    Maßgeblich ist dabei die Fassung der Satzung, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahmen (vgl. § 42 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KAG) wirksam war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.12.2013 - 2 S 978/23 - VBlBW 2014, 230; Unkel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2020, § 10 Rn. 9), hier also für die Reparaturen der Rohrbrüche in den Jahren 2015 und 2016 die Wasserversorgungssatzung der Beklagten vom 08.03.2007, für jene des Rohrbruchs im Jahr 2019 in ihrer Fassung vom 08.11.2018.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 2.88

    Wasserversorgungsanlage - Unterhaltung der Anschlussleitungen - Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - 14 A 2688/09

    Erfordernis zur satzungsrechtlichen Regelung eines Eintrittsrechts der Gemeinde

  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 4 A 4217/15

    Rechtsmäßigkeit eines Kostenersatzbescheids für den Neubau eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1991 - 22 A 1240/90

    Kommunale Abgaben; Wasserleitung; Grundstücksanschlußleitung; Erneuerung;

  • VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96

    Erstellung einer Anschlußleitung an die öffentliche Kanalisation durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - 2 S 3108/88

    Kostenerstattung bei Erneuerung eines Wasserschiebers

  • VG Potsdam, 19.09.2023 - 9 K 3539/16
    Denn die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Kostenersatzbescheid, das kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat (§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO), führt nach § 12 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 5 lit. a KAG "entsprechend § 231 AO" zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2013 - OVG 9 N 6.10 - juris, Rn. 13 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 19. Januar 2023 - 6 K 322/20 -, juris, Rn. 25; VG Frankfurt (Oder), 18. Dezember 2009 - 5 K 1335/06 - zu vergleichbaren Regelungen zum Kostenersatz in anderen Bundesländern auch Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 5 A 430/20 - juris, Rn. 63 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2022 - 2 K 824/21 -, juris, Rn. 44; a.A. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. November 2017 - 1 A 188/16 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. September 2003 - 9 LB 92/03 -, juris, Rn. 7).
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