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VG Stuttgart, 11.02.2016 - 7 K 793/16 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Hausverbot gegen Fraktionsvorsitzenden der AfD
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Hausverbot gegen Fraktionsvorsitzenden der AfD
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GemO § 44; BGB § 903
Allgemeines Körperschaftsrecht; allgemeines Anstaltsrecht; Mitgliedsrecht; Mitgliedschaftspflicht; Anstaltsgewalt; Hausrecht; Kommunalrecht - AfD; Alternative für Deutschland; Hausverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Augsburg, 10.02.2016 - Au 7 S 16.189
Hausverbot gegen Frau Dr. Petry nicht zulässig
Auszug aus VG Stuttgart, 11.02.2016 - 7 K 793/16
Im Hinblick auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das Verbot einer Diskriminierung politischer Anschauungen und die Parteienfreiheit sind Aussagen, die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllen oder zu Straftaten aufrufen, im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung grundsätzlich zulässig (vgl. zuletzt VG Augsburg, Beschluss vom 10.2.2016 - Au 7 S 16.189).