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   VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19   

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https://dejure.org/2021,46980
VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19 (https://dejure.org/2021,46980)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2021 - 2 K 8284.19 (https://dejure.org/2021,46980)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2021 - 2 K 8284.19 (https://dejure.org/2021,46980)
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    Denkmalförderung; Denkmalsanierung; Zuschussgewährung; Zuwendungen aus Denkmalförderprogramm; Begründungsmangel; Heilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 1 S 3253/94

    Vergabe von Zuschüssen für Denkmalschutzmaßnahmen - Vergabepraxis

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Diese Ermessenrichtlinie ist allerdings keine Rechtsvorschrift, aus der sich Rechtsansprüche der Klägerin herleiten ließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 22).

    Sie stellt allerdings keine Rechtsnorm mit unmittelbarer Außenwirkung dar und ist daher für sich genommen einer richterlichen Auslegung nicht zugänglich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 22).

    Angesichts dieses Maßstabs kann die Klage nur Erfolg haben, wenn die Versagung des Zuschusses auf einer gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoßenden Abweichung von der Vergabepraxis beruht oder wenn die Vergabepraxis selbst den durch das Gesetz gezogenen Rahmen verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2017 - 9 S 2244/15 - juris Rn. 127 ff. und Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 23; VG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2010 - 6 K 4716/09 - juris Rn. 16).

    Das hierzu vom Wirtschaftsministerium vorgegebene "Bewertungsblatt für Zuschussanträge" enthält sachbezogene Kriterien und ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 24 ff.; VG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2010 - 6 K 4716/09 - juris Rn. 17).

  • VG Stuttgart, 20.05.2010 - 6 K 4716/09

    Denkmalrecht - Bewertung eines Denkmals, Anspruch auf Zuschuss zu einer Maßnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Angesichts dieses Maßstabs kann die Klage nur Erfolg haben, wenn die Versagung des Zuschusses auf einer gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoßenden Abweichung von der Vergabepraxis beruht oder wenn die Vergabepraxis selbst den durch das Gesetz gezogenen Rahmen verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2017 - 9 S 2244/15 - juris Rn. 127 ff. und Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 23; VG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2010 - 6 K 4716/09 - juris Rn. 16).

    Das hierzu vom Wirtschaftsministerium vorgegebene "Bewertungsblatt für Zuschussanträge" enthält sachbezogene Kriterien und ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 24 ff.; VG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2010 - 6 K 4716/09 - juris Rn. 17).

  • VG Stuttgart, 10.03.2004 - 2 K 4399/02

    Zuschüsse für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Bei der Zuschussgewährung handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Landes im Sinne von Zuwendungen nach § 23 Landeshaushaltsordnung ( LHO ) (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1989 - 1 S 1054/88 - juris; VG Stuttgart, Urt. v. 10.03.2004 - 2 K 4399/02 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1989 - 1 S 1054/88

    Zuschuß für Denkmalschutzmaßnahme- Vergabepraxis der Behörde

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Bei der Zuschussgewährung handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Landes im Sinne von Zuwendungen nach § 23 Landeshaushaltsordnung ( LHO ) (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.1989 - 1 S 1054/88 - juris; VG Stuttgart, Urt. v. 10.03.2004 - 2 K 4399/02 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Angesichts dieses Maßstabs kann die Klage nur Erfolg haben, wenn die Versagung des Zuschusses auf einer gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) verstoßenden Abweichung von der Vergabepraxis beruht oder wenn die Vergabepraxis selbst den durch das Gesetz gezogenen Rahmen verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2017 - 9 S 2244/15 - juris Rn. 127 ff. und Urt. v. 25.06.1996 - 1 S 3253/94 - juris Rn. 23; VG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2010 - 6 K 4716/09 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 578/14

    Zahlungsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung für Flächen bei Abweichung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Denn selbst ein aufgrund mangelhafter Begründung formell rechtswidriger Bescheid führte nicht zu dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13.02.2017 - 12 A 578/14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 16.2255

    Zulassung zu gemeindlicher Einrichtung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Da § 39 Abs. 1 Satz 2 LVwVfG die Darstellung von Einzelheiten nicht umfasst, ist die Behörde bei Vergabeentscheidungen nicht dazu verpflichtet, einen komplexen Verteilungsvorgang mit einer Vielzahl an Vergabekriterien gegenüber jedem Antragsteller so detailliert darzustellen, dass dieser bereits hieraus alle Einzelheiten des Entscheidungsprozesses ablesen kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.03.2017 - 4 ZB 16.2255 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2021 - 2 K 8284.19
    Die Gründe, die für die Entscheidung maßgeblich waren, müssen zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch jedenfalls in den Grundzügen benannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31.13 - juris Rn. 8).
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