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   VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10   

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VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10 (https://dejure.org/2010,17612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2010 - 6 K 376/10 (https://dejure.org/2010,17612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 6 K 376/10 (https://dejure.org/2010,17612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Besoldung eines Richters in der Besoldungsgruppe R 1 im Jahre 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Besoldung - Alimentation; Kinderreicher Beamter/Richter; 115 %-Regel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Das Gericht sieht sich in seiner Auffassung auch durch die beiden Entscheidungen bestätigt, auf die der Beklagte mit Recht hinweist: Im Urteil vom 17.06.2004 -2 C 34/02-, BVerwGE 121, 91 sowie juris, führt das Bundesverwaltungsgericht aus, das Nettoeinkommen des Beamten sei pauschalierend und typisierend zu ermitteln.

    Das LBV hat entsprechend den Vorgaben im Beschluss vom 24.11.1998, welche durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17.06.2004 a.a.O. präzisiert worden sind, berechnet, dass die "115%- Grenze" im Kalenderjahr 2009 nicht unterschritten wurde, sondern dass die (Netto-) Besoldung um 33, 29 EUR im Monat (399,43 EUR im Jahr) darüber lag.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    So sei erst seit der steuerrechtlichen Leitentscheidung zum Familienlastenausgleich vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 -anerkannt, dass es neben dem sächlichen Existenzminimum einen zusätzlichen Erziehungsbedarf und einen Betreuungsbedarf gebe, der als finanzielle Größe berücksichtigt werden müsse.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 u.a. - BVerfGE 99, 216 sowie juris- (zum Betreuungsbedarf als notwendigem Bestandteil des familiären Existenzminimums) kann die Regel schon deshalb nicht in Frage stellen, weil er zeitlich vor dem Beschluss desselben Senates vom 24.11.1998 liegt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Der Kläger kann aber auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 -1 BvL 1/09 u.a.-, NJW 2010, 505 und juris) nichts für seine Ansicht herleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05

    Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Der VGH Baden- Württemberg schließlich stellt im Urteil vom 13.02.2007 -4 S 2289/05- , VBlBW 2007, 466 sowie juris) ebenfalls auf die 115%- Regel ab.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.03.1977- 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75-, BVerfGE 44, 249 sowie juris; Beschluss vom 22.03.1990- 2 BvL 1/86-, BVerfGE 81, 363 sowie juris, Beschluss vom 24.11.1998- 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300 und juris).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.03.1977- 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75-, BVerfGE 44, 249 sowie juris; Beschluss vom 22.03.1990- 2 BvL 1/86-, BVerfGE 81, 363 sowie juris, Beschluss vom 24.11.1998- 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300 und juris).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Daher steht es dem Gesetzgeber frei, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge zu erreichen, die Beamten an einem allgemein gewährten Kindergeld teilhaben zu lassen, steuerrechtlich die durch den Kindesunterhalt verminderte Leistungsfähigkeit auszugleichen oder diese Möglichkeiten miteinander zu verbinden (vgl. zu diesen Grundsätzen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.03.1977- 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75-, BVerfGE 44, 249 sowie juris; Beschluss vom 22.03.1990- 2 BvL 1/86-, BVerfGE 81, 363 sowie juris, Beschluss vom 24.11.1998- 2 BvL 26/91 u.a. -, BVerfGE 99, 300 und juris).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Vielmehr müssen sie ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend machen, dass sie Klage auf die Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen ( vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 49/07-, BVerwGE 131, 20 und juris).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07

    Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Ferner verwies das Bundesverwaltungsgericht auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 23.07 - und nahm hinsichtlich der Darlegungserfordernisse zur Amtsangemessenheit der Besoldung auf Urteile des VG München vom 24.07.2009 - M 21 K 08.3729 und M 21 K 08.3726 - Bezug.
  • VG München, 24.07.2009 - M 21 K 08.3729

    Amtsangemessenheit der Besoldung; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 376/10
    Ferner verwies das Bundesverwaltungsgericht auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28.05.2009 - 2 C 23.07 - und nahm hinsichtlich der Darlegungserfordernisse zur Amtsangemessenheit der Besoldung auf Urteile des VG München vom 24.07.2009 - M 21 K 08.3729 und M 21 K 08.3726 - Bezug.
  • VG München, 24.07.2009 - M 21 K 08.3726

    Amtsangemessenheit der Besoldung; Darlegungserfordernisse

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15

    Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2010 - 6 K 376/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.12.2010 - 6 K 376/10 - zu ändern und.

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