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   VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05   

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VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05 (https://dejure.org/2006,13378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2006 - 4 K 3175/05 (https://dejure.org/2006,13378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 4 K 3175/05 (https://dejure.org/2006,13378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Untersagung des Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ; Anforderungen an die Beeinträchtigung der Feiertagsruhe; Widerspruch der Gewinnerzielungsabsicht zur Feiertagsruhe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Automatenvideothek darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Automaten-Videothek nicht an Sonn- und Feiertagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Automaten-Videothek nicht an Sonn- und Feiertagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baden-Württemberg: Automatenvideothek darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden - Gewerbliche Gewinnerzielung widerspricht dem Wesen der Sonn- und Feiertage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Urt. v. 09.06.2004 -1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).

    Dies schließt nicht nur ein, dass sich die Bürger an Sonn- und Feiertagen von der beruflichen Tätigkeit erholen sollen, sondern auch, dass diese tun können, was sie individuell für die Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele und als Ausgleich für den Alltag als wichtig ansehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.06.2004 a.a.O.).

    Hierbei spricht im Übrigen nichts für einen so tiefgreifenden Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen, dass Anlass bestünde, das Verständnis des verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutzes zu überprüfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.06.2004, a.a.O., in dem u.a. auch das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen wurde und BVerwG, Beschl. v. 11.09.1988 - 1 B 88.98 -, GewArch 1999, 24).

  • BVerwG, 11.09.1998 - 1 B 88.98

    Gewerberecht - Ladenschluß - Schutz von Sonn- und Feiertagen und europäisches

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Hierbei spricht im Übrigen nichts für einen so tiefgreifenden Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen, dass Anlass bestünde, das Verständnis des verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutzes zu überprüfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.06.2004, a.a.O., in dem u.a. auch das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen wurde und BVerwG, Beschl. v. 11.09.1988 - 1 B 88.98 -, GewArch 1999, 24).

    Außerdem bleibt es angesichts der institutionellen Garantie des Sonntagsschutzes Sache des hierzu berufenen Gesetzgebers, den Sonn- und Feiertagsschutz neu zu gestalten, wenn sich die allgemeine Auffassung über Inhalt und Reichweite der Sonn- und Feiertagsruhe geändert haben sollte und er es für rechtspolitisch angezeigt hält, dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.09.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Denn diese Vorschriften bestimmen unmittelbar und abschließend Schutzgut und Anwendungsbereich des Sonn- und Feiertagsschutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 1 C 25.84 -, GewArch 1988, 190).
  • VG Stuttgart, 11.07.2002 - 4 K 1063/02

    Untersagen des Betriebs einer Videothek an Sonntagen und Feiertagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Die Kammer hat bereits im Urteil vom 11.07.2002 - 4 K 1063/02 - darauf verwiesen, dass die geltende Rechtslage insoweit der Veränderung der Gewohnheiten Grenzen zieht und eine tatsächliche Veränderung der Einstellung der Bevölkerung dahingehend, dass diese das Ausleihen von Videos als sonntägliche Betätigung betrachten, sich wegen des bestehenden Verbots in Baden-Württemberg gerade nicht herausbilden konnte.
  • BVerwG, 24.04.1987 - 1 B 43.87

    Betrieb einer vollautomatischen Waschanlage als eine öffentlich bemerkbare Arbeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Denn eine Tätigkeit ist schon öffentlich bemerkbar, wenn sie von unbestimmt vielen beliebigen Personen wahrgenommen werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob die Geschäftsräume selbst von außen eingesehen werden können (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 24.04.1987 - 1 B 43.87 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 38).
  • VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 826/03

    Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Alleine eine Automatisierung des Arbeitsvorgangs bzw. die Abwesenheit von Verkaufs- oder Bedienpersonal führt nicht dazu, nicht mehr von Arbeit zu sprechen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.06.2005 - 24 CS 05.493 -, VG Mainz, Urt. v. 25.03.2004 - 1 K 826/03.MZ -).
  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86

    Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes wesentliches Rechtsgut schützen (BVerfG, Beschl. v. 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewA 1988, 188).
  • VGH Bayern, 27.06.2005 - 24 CS 05.493
    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
    Alleine eine Automatisierung des Arbeitsvorgangs bzw. die Abwesenheit von Verkaufs- oder Bedienpersonal führt nicht dazu, nicht mehr von Arbeit zu sprechen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 27.06.2005 - 24 CS 05.493 -, VG Mainz, Urt. v. 25.03.2004 - 1 K 826/03.MZ -).
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324

    Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen

    Die Beteiligte verwies auf die Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/4588) sowie auf Urteile des OLG Dresden (vom 11.4.2006 WRP 2006, 1539) und des VG Stuttgart (vom 18.5.2006 Az. 4 K 3175/05), die Klägerin auf Entscheidungen des LG Düsseldorf (Az. 38 O 81/06), des LG München I (Az. 1 HK O 23997/04) und des OLG Bamberg (Az. 2 Ss OWi 1022/05).
  • OLG Dresden, 11.04.2006 - 14 U 288/06

    Störung der Sonntagsruhe durch Verleihung von Videofilmen mittels eines Automaten

    Dies gilt selbst dann, wenn während des Betriebs des Automaten eine Überwachung durch Personal nicht erfolgt, sondern eine Wartung nur während der gewöhnlichen Geschäftszeiten stattfindet, da Sinn und Zweck von § 4 Abs. 2 SächsSFG nicht nur der Schutz der Arbeitsruhe, sondern der Schutz der Sonn- und Feiertage von grundsätzlich jeder Form der Geschäftstätigkeit ist (im Ergebnis ebenso z.B. VG Chemnitz, Beschluss vom 08.12.2004, 8 K 1411/03, vorgelegt als Anlage K 6, mit Verweis auf Stober, Kommentar zum Ladenschlussgesetz , 3. Aufl., 1990, § 2 Rn. 7; OLG Düsseldorf, GewArchiv 2001, 135 f.; VGH Baden-Württemberg, Gewerbliches Archiv 1990, 335 f.; BayObLG, BayObLGSt 2004, 27 ff.; zuletzt VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2006, 4 K 3175/05, zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 5 K 311/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen unter Umständen zulässig

    Vor diesem Hintergrund dürfte auch die teilweise von der Rechtssprechung vorgenommene strenge Trennung zwischen dem Entleihen und Abspielen der Medien nicht geeignet sein, ein Betriebsverbot von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen als geboten erscheinen zu lassen (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. v. 18.05.2006 - 4 K 3175/05 - zitiert nach Juris).
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