Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37498
VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17 (https://dejure.org/2019,37498)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2019 - 18 K 17763/17 (https://dejure.org/2019,37498)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 18 K 17763/17 (https://dejure.org/2019,37498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,37498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 14 WoGG, § 15 Abs 1 WoGG, § 25 Abs 1 WoGG, § 60 Abs 1 SGB 1
    Fehlerhafte wohngeldrechtliche Plausibilitätsberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohngeld; Spruchreife; Bescheidungsantrag; Verkürzung des Regelbewilligungszeitraums; Plausibilitätsprüfung; Plausibilitätsrechnung; Prognose; Bedarf; Einkommen; Mehrbedarf; Bausparvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 17.03.2010 - M 22 K 09.5652

    Wird bei der wohngeldrechtlichen Prüfung der Plausibilität der

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Zweifel an den Angaben des Antragstellers zu seinem Einkommen sind insbesondere dann angezeigt, wenn sich im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung eine Deckungslücke zwischen den angegebenen Einnahmen zuzüglich eines danach zu leistenden Wohngelds und dem objektiven sozialhilferechtlichen Lebensbedarf einschließlich Miete ergibt (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010 - 22 K 09.5652 -, juris Rn. 26).

    Dabei kommt es wie für die Einkommensprognose nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung an (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010, a.a.O. Rn. 26).

    Die im Klageverfahren vorgetragene Korrektur dieser Gewinnprognose, wonach nunmehr von einem steuerlichen Verlust in Höhe von 1.670,99 Euro auszugehen sei, bleibt dagegen unberücksichtigt, da es für die Plausibilitätsprüfung auf die im Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden Verhältnisse ankommt (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010, a.a.O. Rn. 26; VG Hamburg, Urt. v. 31.05.2012, a.a.O. Rn. 26).

    Zwar können grundsätzlich auch Mittel aus Darlehen als Einnahmen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Mittel tatsächlich dem Haushalt zufließen und zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010, a.a.O. Rn. 35).

  • VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16

    Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender und insbesondere nicht hinreichend glaubhafter Angaben des Antragstellers nicht verlässlich ermitteln, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abgelehnt werden (vgl. BVerwG. Urt. v. 16.01.1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschl. v. 15.05.2007 - 12 C 05.1898 -, juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017 - 8 K 5706/16 -, juris Rn. 52; VG München, Urt. v. 18.04.2019 - M 22 K 17.2772 -, juris Rn. 19).

    Unterschreiten die Einnahmen zuzüglich des (hypothetisch) zu leistenden Wohngelds den unerlässlichen Lebensunterhalt deutlich, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Grundsätzen der materiellen Beweislast abgelehnt werden (VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017, a.a.O. Rn. 55).

    Auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 254, 33 Euro pro Monat sind bedarfserhöhend zu berücksichtigen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017, a.a.O. Rn. 56 f.).

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Die grundsätzliche Verpflichtung des Gerichts im Wohngeldrecht, die Streitsache spruchreif zu machen, steht dem Erlass eines Bescheidungsurteils nicht entgegen, wenn der Wohngeldbehörde Ermessen hinsichtlich einer Verkürzung des Regelbewilligungszeitraums zusteht (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1988 - 11 S 2141/87 -, juris; BVerwG, Urt. v. 23.01.1990 - 8 C 58.89 -, BVerwGE 84, 278).

    Wegen der insoweit in das Ermessen der Beklagten gestellten Entscheidung ist es der Kammer verwehrt, im vorliegenden Verfahren Spruchreife herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1988 - 11 S 2141/87 -, juris Rn. 37, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 23.01.1990 - 8 C 58.89 -, juris Rn. 22, 27).

  • VG Hamburg, 31.05.2012 - 4 K 3037/10

    Bewilligung von Wohngeld

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Der Antragsteller ist nach § 60 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) jedoch verpflichtet, bei der Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mitzuwirken und insbesondere alle zur Durchführung der Einkommensprognose nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG erforderlichen Tatsachen anzugeben (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 31.05.2012 - 4 K 3037/10 -, juris Rn. 27).

    Die im Klageverfahren vorgetragene Korrektur dieser Gewinnprognose, wonach nunmehr von einem steuerlichen Verlust in Höhe von 1.670,99 Euro auszugehen sei, bleibt dagegen unberücksichtigt, da es für die Plausibilitätsprüfung auf die im Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden Verhältnisse ankommt (vgl. VG München, Urt. v. 17.03.2010, a.a.O. Rn. 26; VG Hamburg, Urt. v. 31.05.2012, a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 11 S 2141/87

    Ermittlung des Jahreseinkommens; Verkürzung des Regelbewilligungszeitraums

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Die grundsätzliche Verpflichtung des Gerichts im Wohngeldrecht, die Streitsache spruchreif zu machen, steht dem Erlass eines Bescheidungsurteils nicht entgegen, wenn der Wohngeldbehörde Ermessen hinsichtlich einer Verkürzung des Regelbewilligungszeitraums zusteht (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1988 - 11 S 2141/87 -, juris; BVerwG, Urt. v. 23.01.1990 - 8 C 58.89 -, BVerwGE 84, 278).

    Wegen der insoweit in das Ermessen der Beklagten gestellten Entscheidung ist es der Kammer verwehrt, im vorliegenden Verfahren Spruchreife herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1988 - 11 S 2141/87 -, juris Rn. 37, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 23.01.1990 - 8 C 58.89 -, juris Rn. 22, 27).

  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender und insbesondere nicht hinreichend glaubhafter Angaben des Antragstellers nicht verlässlich ermitteln, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abgelehnt werden (vgl. BVerwG. Urt. v. 16.01.1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschl. v. 15.05.2007 - 12 C 05.1898 -, juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017 - 8 K 5706/16 -, juris Rn. 52; VG München, Urt. v. 18.04.2019 - M 22 K 17.2772 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Die Kammer verkennt nicht, dass grundsätzlich im Wohngeldrecht das Gericht verpflichtet ist, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des insgesamt geltend gemachten Wohngeldanspruchs in eigener Verantwortung festzustellen und die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.05.1984 - 8 C 94.82 -, BVerwGE 69, 198 ).
  • VGH Bayern, 15.05.2007 - 12 C 05.1898

    Wohngeld - Prozesskostenhilfe, materielle Beweislast des Antragstellers für sein

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender und insbesondere nicht hinreichend glaubhafter Angaben des Antragstellers nicht verlässlich ermitteln, kann der Wohngeldantrag nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast abgelehnt werden (vgl. BVerwG. Urt. v. 16.01.1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; BayVGH, Beschl. v. 15.05.2007 - 12 C 05.1898 -, juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2017 - 8 K 5706/16 -, juris Rn. 52; VG München, Urt. v. 18.04.2019 - M 22 K 17.2772 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 23.07.2013 - 4 A 852/11

    Wohngeldrechtliche Plausibilitätskontrolle als fiktive Leistungsberechnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17
    Zusätzliche Mehrbedarfe werden nach dem sozialhilferechtlichen System nur eingeschränkt in den §§ 30 bis 34 SGB XII anerkannt (OVG Sachsen, Beschl. v. 23.07.2013 - 4 A 852/11 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 18.04.2019 - M 22 K 17.2772

    Ablehnung des Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast

  • VG Dresden, 04.04.2018 - 1 K 2972/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht