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   VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K .TR   

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VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K .TR (https://dejure.org/2022,37553)
VG Trier, Entscheidung vom 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K .TR (https://dejure.org/2022,37553)
VG Trier, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 7 K 2385/22 K .TR (https://dejure.org/2022,37553)
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  • OLG Köln, 28.10.2020 - 17 U 44/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums an einer Wohnungseigentumsanlage; Negative

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Die Abnahmewirkungen traten in zeitlicher Hinsicht spätestens am 1. Juli 2022 ein, da die gesetzlichen Voraussetzungen der Abnahmefiktion ausweislich der obenstehenden Ausführungen jedenfalls in diesem Zeitpunkt vorlagen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2020 - I-17 U 44/16 -, Rn. 10, juris).

    Entscheidend ist, ob der Besteller nach eigener Darstellung keine (weiteren) objektiv erkennbaren Mängelrügen vor Augen hatte, die zu einer Verweigerung der Abnahme als im Wesentlichen vertragsgemäß hätten berechtigen können (OLG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 9).

  • OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13

    Anforderungen an die Geltendmachung des Vorbehalts einer Vertragsstrafe

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Es gilt dabei der Grundsatz von Treu und Glauben, wobei es in erster Linie objektiv auf die allgemeine Verkehrsanschauung ankommt (OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 U 40/13 -, Rn. 87, juris).

    Soweit bei der Bewertung der Wesentlichkeit eines Mangels nach der Rechtsprechung ebenfalls zu berücksichtigen ist, ob dem Unternehmer etwaige besondere Interessen des Bestellers aus sonstigen Gründen bekannt waren oder bekannt sein mussten (OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Februar 2015 a.a.O., Rn. 87), kann dies jedenfalls nicht in der vorliegenden Fallkonstellation eines formbedürftigen Vertrags gelten.

  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 111/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten (OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 -, Rn. 120; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2015 - I-24 U 111/14 -, Rn. 44; beide juris).

    Liegt nach alledem eine rein optische Beeinträchtigung vor, ist selbst im Fall einer - hier nicht gegebenen - Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel von einem unwesentlichen Mangel auszugehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2018 - I-22 U 93/18 -, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2018 - 8 U 109/14 -, Rn. 159; beide juris; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2015 a.a.O., Rn. 46).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 22 U 93/18

    Auf förmliche Abnahme kann konkludent verzichtet werden!

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Liegt nach alledem eine rein optische Beeinträchtigung vor, ist selbst im Fall einer - hier nicht gegebenen - Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel von einem unwesentlichen Mangel auszugehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2018 - I-22 U 93/18 -, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2018 - 8 U 109/14 -, Rn. 159; beide juris; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2015 a.a.O., Rn. 46).
  • BGH, 13.07.1989 - VII ZR 82/88

    Bestehen auf förmlicher Abnahme

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Die Beklagten zu 1 und zu 2 können sich auf die fehlende förmliche Abnahme indes nicht berufen, weil sie den Abnahmetermin nach dem oben Gesagten unbillig verzögert haben und deshalb gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie sich später auf die noch fehlende förmliche Abnahme berufen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - VII ZR 82/88 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14

    Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Liegt nach alledem eine rein optische Beeinträchtigung vor, ist selbst im Fall einer - hier nicht gegebenen - Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel von einem unwesentlichen Mangel auszugehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2018 - I-22 U 93/18 -, Rn. 8; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. August 2018 - 8 U 109/14 -, Rn. 159; beide juris; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2015 a.a.O., Rn. 46).
  • BGH, 03.12.2015 - IX ZR 40/15

    Rechtsanwaltshonoraranspruch: Voraussetzungen einer formfreien

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Aus demselben Grund steht es der Kammer auch nicht zu, eine möglicherweise formunwirksame Nebenabrede vor dem Hintergrund der in § 23 Abs. 2 des Städtebaulichen Vertrags enthaltenen salvatorischen Ersetzungsklausel unter entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 S. 2 BGB a.F. durch eine gleichlautende Bestimmung zu ersetzen (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - IX ZR 40/15 -, Rn. 21, juris; allgemein zur Ersetzungsbefugnis: OVG Nds., Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 -, Rn. 126, juris).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten (OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 -, Rn. 120; OLG Köln, Urteil vom 26. Februar 2015 - I-24 U 111/14 -, Rn. 44; beide juris).
  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages:

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Denn zum einen müsste dazu in den schriftlichen Vertragsbestimmungen zumindest ein - hier fehlender - Anhaltspunkt für ein solches Recht enthalten sein (vgl. Einsele, in: MüKoBGB, BGB § 125 Rn. 38 m.w.N.) und zum anderen kann diese Lücke im Vertrag durch die gesetzliche Bestimmung des § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB a.F. ausgefüllt werden, wonach ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung die übliche Beschaffenheit geschuldet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2015 - VII ZR 92/14 -, BGHZ 204, 346-364, Rn. 46).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K
    Des Weiteren liegt keine nur unwesentliche Vertragsänderung, d.h. eine Abmachung, die lediglich unwesentliche Punkte des Ursprungsvertrags betrifft (vgl. Schlemminger a.a.O.; BGH, Urteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 -, Rn. 75, juris), vor, denn die Beklagte zu 1 hat sowohl vorprozessual gegenüber dem Kläger als auch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens mehrfach deutlich gemacht, dass die Farbe des Gehwegpflasters und der Bordsteine - mithin auch ein in diesem Zusammenhang stehendes Leistungsbestimmungsrecht - für sie (subjektiv) einen wesentlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses darstellt.
  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21

    Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei

  • BVerwG, 27.04.2020 - 2 B 48.19

    Auslegung des Klagebegehrens nach rechtlichem Hinweis auf voraussichtliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 8 B 10483/13

    Verwaltungsrechtsweg bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

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