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   VG Trier, 15.03.2019 - 11 L 947/19.TR   

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https://dejure.org/2019,5709
VG Trier, 15.03.2019 - 11 L 947/19.TR (https://dejure.org/2019,5709)
VG Trier, Entscheidung vom 15.03.2019 - 11 L 947/19.TR (https://dejure.org/2019,5709)
VG Trier, Entscheidung vom 15. März 2019 - 11 L 947/19.TR (https://dejure.org/2019,5709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 VwGO, § 54 AufenthG, § 60a AufenthG, § 82 AufenthG
    Erteilung einer Duldung zu Ausbildungszwecken; kein Anspruch auf Ausbildungsduldung bei konkret bevorstehenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen; Entziehung des Ausländers hinsichtlich der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2017 - 7 B 11589/16

    Aufenthalt eines Ausländers; Erteilung einer Duldung zu Ausbildungszwecken

    Auszug aus VG Trier, 15.03.2019 - 11 L 947/19
    Es geht also darum, bei einer absehbaren Aufenthaltsbeendigung und damit einer objektiv fehlenden Bleibeperspektive der Ausreisepflicht den Vorrang einzuräumen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 7 B 11589/16.OVG -).
  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 2 L 680/16

    Erteilung einer Duldung zur Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung

    Auszug aus VG Trier, 15.03.2019 - 11 L 947/19
    - 2 L 680/16.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1991 - 13 B 10914/90

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung ; Illegale Einreise; Vorläufiger

    Auszug aus VG Trier, 15.03.2019 - 11 L 947/19
    Dabei darf die einstweilige Anordnung die Hauptsache grundsätzlich nicht vorwegnehmen, weshalb dem Antragsteller eine vorläufige Ausbildungsduldung nicht gewährt werden kann, vielmehr lediglich die Verpflichtung in Betracht kommt, dessen Abschiebung zeitweise auszusetzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 13 B 10914/90.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 B 10178/20

    Weiterhin keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"

    Das Verwaltungsgericht Trier hat daher schon diesen ersten Antrag zu Recht mit (rechtskräftigem) Eilrechtsbeschluss vom 15. März 2019 - 11 L 947/19.TR - abgelehnt und hierbei im Einzelnen aufgeführt, welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vom Antragsgegner eingeleitet worden waren, die einem Ausbildungsduldungsanspruch entgegenstanden.
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