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   VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22.TR   

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VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22.TR (https://dejure.org/2022,26216)
VG Trier, Entscheidung vom 27.09.2022 - 7 L 2837/22.TR (https://dejure.org/2022,26216)
VG Trier, Entscheidung vom 27. September 2022 - 7 L 2837/22.TR (https://dejure.org/2022,26216)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Loyalty, Honor, Respect, Family": Polizeibewerber wegen "Ehrenkodex"-Tattoos abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Polizei lehnt zu Recht Bewerber mit Rücken-Tattoo ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden - Ein "Loyalty, Honor, Respect, Family"-Tattoo über den gesamten Rücken lässt an der charakterlichen Eignung eines Polizeibewerbers zweifeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Düsseldorf, 14.09.2021 - 2 L 1822/21

    Totenkopf-Tätowierung steht Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Denn eine einstweilige Anordnung, mit der der Antragsgegner verpflichtet würde, den Antragsteller vorläufig in den gehobenen Polizeidienst einzustellen, würde diesem jedenfalls zeitlich begrenzt bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung über seinen Widerspruch bereits die Rechtsposition vermitteln, die er in der Hauptsache erreichen könnte (VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 - 2 L 1822/21 -, Rn. 5, juris).

    Dieser Zeitverlust ist irreversibel, da eine rückwirkende Einstellung zum ursprünglich begehrten Einstellungstermin nicht möglich ist (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 8).

    Dieser kommt im Falle der Tätowierung sogar ein besonderer Stellenwert zu, weil das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und in besonders intensiver Weise bekennt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Vielmehr hat er nach Aufforderung zur dahingehenden Stellungnahme die berechtigten Zweifel des Antragsgegners an seiner charakterlichen Eignung weder durch seine E-Mail vom *** noch durch seine später eingereichte eidesstaatliche Versicherung vom *** ausgeräumt (vgl. zu einer entsprechenden Glaubhaftmachung etwa: VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 29 ff.).

    Vor diesem Hintergrund müssen vorliegend neben der Tätowierung selbst keine weiteren objektiven Anhaltspunkte hinzukommen, um auf die fehlende charakterliche Eignung des Antragstellers schließen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis bei zweideutigen Tätowierungen: HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 a.a.O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - 6 B 212/20

    Löwenkopf-Tätowierung schließt Einstellung bei der Polizei nicht aus

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Das Prüfprogramm ist folglich auf die auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannten Fallgruppen beschränkt, nämlich, ob die zuständige Stelle von einem unvollständigen oder unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 212/20 -, Rn. 6, juris m.w.N.).

    Bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst muss der Dienstherr daher von dieser Bereitschaft überzeugt sein, sodass bereits berechtigte Zweifel eine solche Einstellung hindern und die positive Feststellung der fehlenden charakterlichen Eignung insoweit nicht erforderlich ist (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 32 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

    Dieser kommt im Falle der Tätowierung sogar ein besonderer Stellenwert zu, weil das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und in besonders intensiver Weise bekennt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Aus diesem Grund ist für die Aussagekraft einer Tätowierung für die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers unerheblich, ob sich diese beim Tragen von Dienstkleidung im sichtbaren Bereich des Körpers befindet oder wie vorliegend selbst beim Tragen einer Sommeruniform verdeckt wird (ausführlich: BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 a.a.O., Rn. 27 ff.; sich dem anschließend: OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Vor diesem Hintergrund müssen vorliegend neben der Tätowierung selbst keine weiteren objektiven Anhaltspunkte hinzukommen, um auf die fehlende charakterliche Eignung des Antragstellers schließen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis bei zweideutigen Tätowierungen: HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 a.a.O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 24).

  • VG Bremen, 29.03.2021 - 6 V 424/21
    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    In Ausfüllung des Begriffs der Eignung kommt dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum zu, der von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, Rn. 15, juris mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, IÖD 2013, 182, 183 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 8; ausführlich: VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 - 6 V 424/21 -, Rn. 27, juris).

    Dieser kommt im Falle der Tätowierung sogar ein besonderer Stellenwert zu, weil das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und in besonders intensiver Weise bekennt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Aus diesem Grund ist für die Aussagekraft einer Tätowierung für die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers unerheblich, ob sich diese beim Tragen von Dienstkleidung im sichtbaren Bereich des Körpers befindet oder wie vorliegend selbst beim Tragen einer Sommeruniform verdeckt wird (ausführlich: BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 a.a.O., Rn. 27 ff.; sich dem anschließend: OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Denn das Bestehen dieses Verfahrensabschnitts führt für sich gesehen nicht dazu, dass Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht - wie hier - später noch zu Tage treten können (vgl. auch VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 4 S 1317/22

    Polizeibewerber; Tragen einer Tätowierung; Rückschluss auf fehlende

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Die besondere Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden, geplanten Dienstbeginn zum *** (vgl. VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 S 1317/22 -, Rn. 7, juris).

    In Ausfüllung des Begriffs der Eignung kommt dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum zu, der von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, Rn. 15, juris mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, IÖD 2013, 182, 183 m.w.N.; VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 8; ausführlich: VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 - 6 V 424/21 -, Rn. 27, juris).

    Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht kann aber auch dann vorliegen, wenn einzelne Tätowierungen für sich genommen strafrechtlich nicht zu beanstanden sind (VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 11).

    So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG nicht gerecht werden wird (VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, Rn. 14, juris).

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, Rn. 26 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 -, Rn. 32; beide juris).

    Hinzu kommt, dass an Bewerber für den Polizeivollzugsdienst angesichts der polizeilichen Aufgaben, welche mit Eingriffsrechten bis hin zum unmittelbaren Zwang wahrgenommen werden, besonders hohe Anforderungen bezüglich der charakterlichen Eignung zu stellen sind (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 35; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 2 B 302/19 -, Rn. 16, juris).

    Vor diesem Hintergrund darf der Antragsgegner die Fähigkeit und innere Bereitschaft des Bewerbers voraussetzen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 34; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

    Bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst muss der Dienstherr daher von dieser Bereitschaft überzeugt sein, sodass bereits berechtigte Zweifel eine solche Einstellung hindern und die positive Feststellung der fehlenden charakterlichen Eignung insoweit nicht erforderlich ist (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 32 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 29.01.2020 - 2 B 302/19

    Einstellung in Polizeidienst; Wachpolizei; Tabledancerin

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Hinzu kommt, dass an Bewerber für den Polizeivollzugsdienst angesichts der polizeilichen Aufgaben, welche mit Eingriffsrechten bis hin zum unmittelbaren Zwang wahrgenommen werden, besonders hohe Anforderungen bezüglich der charakterlichen Eignung zu stellen sind (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 35; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 2 B 302/19 -, Rn. 16, juris).

    Vor diesem Hintergrund darf der Antragsgegner die Fähigkeit und innere Bereitschaft des Bewerbers voraussetzen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 34; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

    Bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst muss der Dienstherr daher von dieser Bereitschaft überzeugt sein, sodass bereits berechtigte Zweifel eine solche Einstellung hindern und die positive Feststellung der fehlenden charakterlichen Eignung insoweit nicht erforderlich ist (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 32 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

  • VGH Hessen, 02.11.2020 - 1 B 2237/20

    Einstellung eines tätowierten Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    So können Tätowierungen eine Einstellung offenbaren, die den prognostischen Rückschluss darauf zulässt, dass der Bewerber etwa seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG nicht gerecht werden wird (VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 a.a.O., Rn. 12 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 - 1 B 2237/20 -, Rn. 14, juris).

    Vor diesem Hintergrund müssen vorliegend neben der Tätowierung selbst keine weiteren objektiven Anhaltspunkte hinzukommen, um auf die fehlende charakterliche Eignung des Antragstellers schließen zu können (vgl. zu diesem Erfordernis bei zweideutigen Tätowierungen: HessVGH, Beschluss vom 2. November 2020 a.a.O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 24).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Dieser kommt im Falle der Tätowierung sogar ein besonderer Stellenwert zu, weil das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und in besonders intensiver Weise bekennt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370-396, Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2021 a.a.O., Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

    Aus diesem Grund ist für die Aussagekraft einer Tätowierung für die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers unerheblich, ob sich diese beim Tragen von Dienstkleidung im sichtbaren Bereich des Körpers befindet oder wie vorliegend selbst beim Tragen einer Sommeruniform verdeckt wird (ausführlich: BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 a.a.O., Rn. 27 ff.; sich dem anschließend: OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021 a.a.O., Rn. 34).

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 111.03

    Erklärungsinhalt eines Verwaltungsakts und einer zumindest

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Unabhängig von dessen Rechtsqualität stand diese ausdrücklich unter der Bedingung (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 9 B 111.03 - juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2013 a.a.O., Rn. 6), dass der Antragsteller den charakterlichen Anforderungen für den Polizeidienst entspricht, was nach den obigen Ausführungen nicht der Fall ist.
  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136

    Erfolgsloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Bewerbungsverfahren für

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22
    Lediglich ergänzend merkt die Kammer an, dass der Entscheidung des Antragsgegners auch kein Begründungsmangel anhaftet, da dieser seine Gründe in der Nichtabhilfeentscheidung vom *** und dem Antragserwiderungsschriftsatz vom *** ausreichend dargelegt hat (vgl. hierzu auch VG Bayreuth, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - B 5 E 20.1136 -, Rn. 42, juris).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 1 B 1102/21

    Ablehnung der Einstellung eines Beamten wegen fehlender charakterlicher Eignung

  • VG Köln, 23.08.2017 - 19 L 3024/17
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