Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 14.11.2022 - 1 K 2154/18.WI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 191 AO, § 77 AO, § 12 GrStG, § 52 ZVG, § 91 ZVG
Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für Grundsteuerforderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für Grundsteuerforderungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Ersteherhaftung für Grundsteuer außerhalb des geringsten Gebots! (IVR 2023, 135)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82
Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung - …
Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2022 - 1 K 2154/18
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 - festgestellt, dass sich das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG in der Zwangsversteigerung ausschließlich nach den Vorschriften des ZVG richte.Für eine solche Anordnung hätte es einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wie das etwa für das Erbbaurecht in § 25 der Erbbauverordnung (ErbbauVO) und für das Dauerwohnrecht in § 39 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 15).
Durch die Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehenbleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, wird der Ersteher davor geschützt, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 19).