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   VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11   

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https://dejure.org/2012,10046
VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11 (https://dejure.org/2012,10046)
VG Aachen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 K 475/11 (https://dejure.org/2012,10046)
VG Aachen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 K 475/11 (https://dejure.org/2012,10046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer mit einem Feststellungsantrag verbundenen Anfechtungsklage bei Begehren des Zugangs zur öffentlich geförderten Tagespflege; Ableiten eigener Rechte einer Tagespflegeperson und der Eltern aus §§ 23 f. SGB VIII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Presseerklärung zu den Verfahren 'Tagespflege gegen die Stadt Aachen als örtlicher Jugendhilfeträger'

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1089/11

    Anspruch einer Tagespflegeperson auf laufende Geldleistungen für die Betreuung

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Die Klage sei nicht schon deshalb unzulässig, weil Frau D. in einem weiteren beim erkennenden Gericht anhängigen Verfahren (2 K 1089/11) selbst laufende Geldleistungen einklage.

    Es stelle sich die Frage, inwieweit die hier verfolgten Ansprüche auch Gegenstand des beim VG Aachen anhängigen Verfahrens der Tagespflegeperson 2 K 1089/11 seien und die vorliegende Klage damit gegen das Verbot doppelter Rechtshängigkeit verstoße.

    Denn das von der Beklagten genannte, von der Tagespflegeperson Frau D. bei dem erkennenden Gericht anhängig gemachte Verfahren 2 K 1089/11 hat einen anderen Streitgegenstand.

    Auch wenn es nicht dem Rechtskreis der Kläger zugeordnet ist, die Höhe der laufenden Geldleistung zu bestimmen oder gar einzufordern, so hat die Beklagte nach einer Bewilligung öffentlich geförderter Tagespflege für den Sohn der Kläger in der Konsequenz unter Auswertung der Urteile der Kammer vom gleichen Tag, vgl. Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 K 1629/10 - und 2 K 1089/11, zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit festzulegen, was im hier streitigen Zeitraum als angemessene "laufende Geldleistung" zu bewilligen ist.

  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 51.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Anspruch auf Förderung eines Kindes in

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Im Übrigen sei die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII), vgl. zu all diesen Fragen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51/95 -, BVerwGE 102, 274 ff.

    Bei einer Behandlung des Antrags der Klägerin vom 10. (1.) Januar 2011 nach § 24 Abs. 3 SGB VIII wird die Beklagte auch zu prüfen haben, ob das Kind (dafür spricht der Wortlauft des Gesetzes) oder die personensorgeberechtigten Eltern, so etwa das BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 C 51/95 -, BVerwGE 102, 274 ff., zur früheren Gesetzesfassung des § 23 SGB VIII, Inhaber des Anspruchs auf Zugang zur Kindertagespflege sind.

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO versteht man allgemein die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer (natürlichen oder juristischen) Person zu einer anderen Person oder Sache, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 ff., und Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50/89 -, BVerwGE 89, 327 ff.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO versteht man allgemein die aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer (natürlichen oder juristischen) Person zu einer anderen Person oder Sache, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 ff., und Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50/89 -, BVerwGE 89, 327 ff.
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Dann ist es ausreichend, durch die Aufhebung dieser formellen Entscheidung den Weg zur Sachprüfung erneut zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 -, DVBl. 1995, 857 ff. = NVwZ 1996, 80 ff.; Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 13. März 1993, 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 f.; diese Entscheidungen betrafen Fälle des Asylrechts.
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Dann ist es ausreichend, durch die Aufhebung dieser formellen Entscheidung den Weg zur Sachprüfung erneut zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 -, DVBl. 1995, 857 ff. = NVwZ 1996, 80 ff.; Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 13. März 1993, 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 f.; diese Entscheidungen betrafen Fälle des Asylrechts.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Auch wenn es nicht dem Rechtskreis der Kläger zugeordnet ist, die Höhe der laufenden Geldleistung zu bestimmen oder gar einzufordern, so hat die Beklagte nach einer Bewilligung öffentlich geförderter Tagespflege für den Sohn der Kläger in der Konsequenz unter Auswertung der Urteile der Kammer vom gleichen Tag, vgl. Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 K 1629/10 - und 2 K 1089/11, zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit festzulegen, was im hier streitigen Zeitraum als angemessene "laufende Geldleistung" zu bewilligen ist.
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mehrfach die Zulässigkeit solcher Anfechtungsklagen bejaht worden, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - VI C 35.68 -, BVerwGE 38, 99 ff. - , in Fällen des öffentlichen Dienstrechts, etwa bei der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05

    Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung

    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Schleswig, 15.06.2005 - 15 A 468/04
    Auszug aus VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
    Durch das TAG, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden der Wortlaut der §§ 23 f. SGB VIII und damit die Regelungen über die Leistungen der Tagespflege so weitgehend abgeändert, dass hiernach in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, aus dieser Vorschrift ließen sich weder eigene Rechte der Tagespflegeperson noch der Eltern ableiten, deren Kinder in Tagespflege betreut würden, vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig, Urteil vom 6. August 2006 - 2 LB 46/05 -, juris, und Verwaltungsgericht (VG) Schleswig, Urteil vom 15. Juni 2005 - 15 A 468/04 -, juris.
  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1089/11

    Anspruch einer Tagespflegeperson auf laufende Geldleistungen für die Betreuung

    Das beim erkennenden Gericht anhängige Verfahrens 2 K 475/11 könne der Zulässigkeit der vorliegenden Klage nicht entgegengehalten werden.

    Es stelle sich bereits die Frage, inwieweit die hier verfolgten Ansprüche auch Gegenstand des beim VG Aachen anhängigen Verfahrens 2 K 475/11 seien und die vorliegende Klage wegen eines Verstoßes gegen das Verbot doppelter Rechtshängigkeit unzulässig sei.

    Denn das von der Beklagten benannte, von Eltern eines anderen durch die Klägerin in Kindertagespflege betreuten Kindes bei dem erkennenden Gericht anhängig gemachte Verfahren 2 K 475/11 hat einen anderen Streitgegenstand als die vorliegende Klage.

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 589/11

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen;

    Hinsichtlich des Kindes B. U. U. ist zwar mit dem Bescheid vom 22. Februar 2011 eine ablehnende Entscheidung ergangen, die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Kammer in vergleichbaren Fällen, vgl. z.B. Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 K 1711/11 -, 2 K 475/11-, - 2 K 484/11 -, rechtswidrig gewesen ist.
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