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   VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778   

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https://dejure.org/2013,9370
VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778 (https://dejure.org/2013,9370)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778 (https://dejure.org/2013,9370)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. April 2013 - AN 2 K 11.01778 (https://dejure.org/2013,9370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auslegung des Begriffs "Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" i.S.d. Art. 3 Abs. 2 Satz 7 SchKfrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778
    Folglich ist in Rechtsprechung und Literatur die Rede davon, dass die Formulierung des § 19 Satz 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 2006 nahelegt, dass der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II damaliger Fassung ohne ausdrückliche Regelung als Arbeitslosengeld II zu behandeln gewesen wäre (so das Bundessozialgericht im Urteil vom 22.3.2010 Az. B 4 AS 69/09 R, RdNr. 26, zitiert nach juris), bzw. gar, dass die Leistungen, die Auszubildenden nach § 27 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 2011 gewährt werden, nach dem Verständnis, das § 19 Abs. 1 SGB II nunmehriger Fassung nahelegt, Arbeitslosengeld II sind (Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, RdNr. 56 zu § 19).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778
    Die Ausweitung der vollständigen Beförderungskostenübernahme ist insgesamt nicht von Verfassungs wegen geboten, nachdem sich verfassungsrechtlich weder eine Verpflichtung zum kostenfreien Transport zur Schule - zumal wie hier bei einem Schulbesuch nach Erfüllung der staatlichen Schulpflicht - noch eine Verpflichtung zum Ausgleich aller Härten, die Folge tatsächlicher Gegebenheiten sind, bei der Regelung der Schulwegkosten ableiten lassen und nachdem bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die der Bürger keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch hat, die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse ist (vgl. zu alledem etwa BayVerfGH v. 28.10.2004 Vf. 8-VII-03 BayVBl 2005, 140; v. 7.7.2009 Vf. 15-VII-08 BayVBl 2010, 76; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Auszug aus VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 11.01778
    Die Ausweitung der vollständigen Beförderungskostenübernahme ist insgesamt nicht von Verfassungs wegen geboten, nachdem sich verfassungsrechtlich weder eine Verpflichtung zum kostenfreien Transport zur Schule - zumal wie hier bei einem Schulbesuch nach Erfüllung der staatlichen Schulpflicht - noch eine Verpflichtung zum Ausgleich aller Härten, die Folge tatsächlicher Gegebenheiten sind, bei der Regelung der Schulwegkosten ableiten lassen und nachdem bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die der Bürger keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch hat, die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse ist (vgl. zu alledem etwa BayVerfGH v. 28.10.2004 Vf. 8-VII-03 BayVBl 2005, 140; v. 7.7.2009 Vf. 15-VII-08 BayVBl 2010, 76; jeweils m.w.N.).
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