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   VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241   

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VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241 (https://dejure.org/2015,21366)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241 (https://dejure.org/2015,21366)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - AN 5 K 15.00241 (https://dejure.org/2015,21366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Italienischer Staatsangehöriger; Verlust des Freizügigkeitsrechts; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schwerer Raub; Drogensucht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Freizügigkeit eines Italieners aufgrund verscheidener Straftaten

  • rewis.io

    Freizügigkeitsrecht, Verlust, Handeltreiben, Betäubungsmittel, Beihilfe, Drogensucht, Raub, Ausländerrecht, Gesamtfreiheitsstrafe, Abschiebung, Ausreiseverpflichtung, Befristungsentscheidung, Raubüberfall, Rauschgiftsucht, Ermessensentscheidung, Herkunftsstaat, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheids und der angeführten Voraussetzungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwG, U. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 28; BayVGH, B. v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 3).

    Es verlangt vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 45 Abs. 3 AEUV beeinträchtigen wird (BVerwG, U. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 26).

    Die einschlägigen strafrechtlichen Entscheidungen sind dabei jedoch heranzuziehen (BVerwG, U. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 26).

    Bei dieser im Rahmen der Ermessensentscheidung anzustellenden Abwägung ist die besondere Rechtsstellung der vom Unionsrecht privilegierten Personen und die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit zu berücksichtigen (BVerwG, U. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Vielmehr haben die zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigene Prognose über eine Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, U. v. 13.12.2012 -1 C 20/11 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U. v. 27.02.2014 - AN 5 K 13.01726 - juris Rn. 36).

    Auch ist - anders als im Strafrecht - vom sicherheitsrechtlichen Grundsatz auszugehen, dass unabhängig von einer persönlichen Vorwerfbarkeit oder dem Gedanken der Resozialisierung die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben, um die von einem Ausländer ausgehenden Gefahren effektiv abzuwehren (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.2012 -1 C 20/11 - juris Rn. 23).

  • VG Ansbach, 27.02.2014 - AN 5 K 13.01726

    Griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Zu diesen Fallgruppen gehören insbesondere Betäubungsmittelstraftaten und Rohheitsdelikte, zu denen insbesondere auch Raub zu zählen ist (VG Ansbach, U. v. 27.02.2014 - AN 5 K 13.01726 - juris Rn. 36).

    Vielmehr haben die zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte eine eigene Prognose über eine Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, U. v. 13.12.2012 -1 C 20/11 - juris Rn. 23; VG Ansbach, U. v. 27.02.2014 - AN 5 K 13.01726 - juris Rn. 36).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Die Begriffe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit sind als europarechtliche Begriffe in Übereinstimmung mit dem übrigen Europarecht, insbesondere den Regeln über die Freizügigkeit, als eine Ausnahme von diesem Grundsatz eng zu verstehen (EuGH, U. v. 7.6.2007 - C-50/06 - Rn. 42; Dienelt in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 6 FreizügG/EU, Rn. 13).

    Es muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 FreizügG/EU eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, U. v. 7.6.2007 - C-50/06 - Rn. 43).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Dabei sind für bestimmte Fallgruppen besonders schwerer und schädlicher Delikte an den Grad der Wiederholungswahrscheinlichkeit geringere Anforderungen zu stellen (BVerwG, U. v. 10.7.2012 -1 C 19/11 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreicherischer Staatsangehöriger;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Dies gilt insbesondere auch, da nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem entsprechende positive Umstände erkennbar sind, ein Antrag auf Neubestimmung der Frist jederzeit möglich ist (BayVGH, B. v. 16.4.2015 - 10 ZB 13.879 - juris Rn. 7; B. v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - Rn. 20).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheids und der angeführten Voraussetzungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwG, U. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 28; BayVGH, B. v. 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 10 ZB 13.879

    Unterschiedliche Gewichtung der persönlichen Interessen eines Ausländers im

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Dies gilt insbesondere auch, da nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem entsprechende positive Umstände erkennbar sind, ein Antrag auf Neubestimmung der Frist jederzeit möglich ist (BayVGH, B. v. 16.4.2015 - 10 ZB 13.879 - juris Rn. 7; B. v. 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013 - Rn. 20).
  • VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Diese Voraussetzung war beim Kläger zum hierfür relevanten Zeitpunkt des Bescheiderlasses (so ausdrücklich zum Erfordernis des zehnjährigen Aufenthalts nach Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2004/38 bzw. § 6 Abs. 5 FreizügG/EU EuGH, U. v. 16.1.2014 - C-400/12 - Rn. 28; VG Berlin, U. v. 10.4.2015 - 19 K 82.13 - juris Rn. 28) am 15. Januar 2015 nicht erfüllt.
  • VG Ansbach, 16.06.2009 - AN 19 K 08.02245

    Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241
    Unabhängig davon, dass selbst eine erfolgreich abgeschlossene Drogentherapie angesichts der hohen Rückfallquoten keine Gewähr für späteres straffreies Leben ist, kann bei der gegebenen Sachlage zum jetzigen Zeitpunkt die Prognose eines erfolgreichen Abschlusses der Therapie nicht getroffen werden (vgl. VG Ansbach, U. v. 16.6.2009 - AN 19 K 08.02245 - juris Rn. 32).
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