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   VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036   

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VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036 (https://dejure.org/2018,8658)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036 (https://dejure.org/2018,8658)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. März 2018 - AN 3 K 17.00036 (https://dejure.org/2018,8658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2
    Keine nachbarschützende Wirkung der Festsetzung von Baugrenzen

  • rewis.io

    Keine nachbarschützende Wirkung der Festsetzung von Baugrenzen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung ist der Nachbar schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist, weil eine der Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 25; BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - juris Rn. 3).

    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung aus irgendeinem Grund rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2016 a.a.O., Rn. 25 m.w.N.).

    Maßgebend ist, ob die Festsetzung auf Basis einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen soll (BayVGH, B.v.28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 7, zum Ganzen z.B. BayVGH, B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 1 CS 16.1864

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Nach der hier maßgeblichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes haben dabei Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) ebenso wie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung - grundsätzlich keine drittschützende Funktion im Rahmen eines nachbarlichen Gegenseitigkeits- und Austauschverhältnisses (BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 1 CS 16.1864 - juris Rn. 4).

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche können dann ausnahmsweise drittschützende Wirkung entfalten, wenn sich aus dem im Einzelfall zu ermittelnden Willen der Gemeinde als Planungsträger ergibt, dass diese Festsetzungen auch dem Schutz der Nachbarn dienen (BayVGH, B.v. 8.11.2016, a.a.O.; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2017, § 23 BauNVO Rn. 56; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris).

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 3 K 07.01845

    Vorbescheid; Baugrenze; Funktionslosigkeit einer Baugrenze; Befreiung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Zur Begründung der Rechtsauffassung verwies er auf Entscheidungen des BayVGH, des VGH BadenWürttemberg, des VG Freiburg und auf eine Entscheidung des VG Ansbach vom 12. März 2008, AN 3 K 07.01845 zur Frage der Ablehnung eines Vorbescheidsantrages wegen des städtebaulichen Ziels der Schaffung rückwärtiger Ruhebereiche.

    Hierzu verwies der Prozessbevollmächtigte auf Entscheidungen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 27.4.2009 - 14 ZB 08.1171 - 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 -), VGH Baden-Württemberg (B.v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - U.v. 12.6.1991 - 5 S 2433/09 - U.v. 4.10.1993 - BauR 1984, 52), des VG Freiburg (B.v. 26.11.2014 - 5 K 2303/14 -) und des VG Ansbach (B.v. 12.3.2008 - AN 3 K 07.01845).

  • VG Ansbach, 31.01.2017 - AN 3 S 17.00035

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 9. Januar 2016 ließen die Kläger Klage gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung erheben und beantragten gleichzeitig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klagen (AN 3 S 17.00035).

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Januar 2017 wurden die Anträge abgelehnt (AN 3 S 17.00035).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Gegen eine Rücksichtslosigkeit des Bauvorhabens spricht zum einen bereits, dass - unbestritten - die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten sind und damit eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung, wie von Art. 6 BayBO gefordert, gewährleistet ist (vgl. z.B. BVerwG v. 11.1.1999, 4 B 128.98, BayVBl. 1999, 568).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche können dann ausnahmsweise drittschützende Wirkung entfalten, wenn sich aus dem im Einzelfall zu ermittelnden Willen der Gemeinde als Planungsträger ergibt, dass diese Festsetzungen auch dem Schutz der Nachbarn dienen (BayVGH, B.v. 8.11.2016, a.a.O.; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2017, § 23 BauNVO Rn. 56; BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Eine derartige Wirkung des Bauvorhabens kann nur dann vorliegen, wenn ein durch seine Ausmaße und Gestaltung als außerordentlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohnern des Nachbargrundstücks den Eindruck des "Eingemauertseins" vermittelt (vgl. z.B. BVerwG v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris; BayVGH v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Eine derartige Wirkung des Bauvorhabens kann nur dann vorliegen, wenn ein durch seine Ausmaße und Gestaltung als außerordentlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohnern des Nachbargrundstücks den Eindruck des "Eingemauertseins" vermittelt (vgl. z.B. BVerwG v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris; BayVGH v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Dies kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BayVGH v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115

    Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036
    Dabei stellt, wie oben bereits ausgeführt, die - vorliegend gegebene - Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächen ein Indiz dafür dar, dass keine erdrückende Wirkung vorliegt (vgl. BayVGH v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris).
  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171

    Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 14.07.2016 - 1 ZB 15.443

    Isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 9 CS 17.345

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

  • VG Ansbach, 19.10.2020 - AN 9 S 20.01442

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

    Eine Verletzung der Grundzüge der Planung liege nicht dadurch vor, dass eine Abweichung von den rückwärtigen Baugrenzen genehmigt worden sei, VG Ansbach, U.v. 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036.
  • VG Ansbach, 31.01.2017 - AN 3 S 17.00035
    Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 9. Januar 2016 ließen die Antragsteller Klage gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung erheben (AN 3 K 17.00036).
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