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   VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591   

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VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591 (https://dejure.org/2014,39892)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.10.2014 - Au 3 K 14.591 (https://dejure.org/2014,39892)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - Au 3 K 14.591 (https://dejure.org/2014,39892)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 60.83

    Schadensersatzansprüche - Gewässer-Anlieger - Gewässer-Unterhaltspflichtiger -

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591
    Denn der Schadenersatzanspruch des Gewässeranliegers gegen den Unterhaltungsverpflichteten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor den Zivilgerichten geltend zu machen (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 60/83 - BVerwGE 75, 362).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591
    Demnach müssen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vorliegen wie zum Zeitpunkt der Beurteilung des erledigten Verwaltungsakts (BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550).
  • VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18

    Duldungsverfügung zur Beseitigung von Bäumen im Uferbereich eines Bachs

    Die Regelung trägt demnach der Tatsache Rechnung, dass die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis des Eigentümers oder Besitzers über ein gewässernahes Grundstück eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung ohne eine effektive Zusammenarbeit mit dem Unterhaltspflichtigen enorm erschweren kann (vgl. §§ 903 bzw. 854 i.V.m. 1004 BGB; Schwendner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 52. EL Juni 2018, § 41 WHG Rn. 1.) Sie stellt zugleich eine grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und konkretisiert die den Gewässergrundstücken aufgrund ihrer besonderen Lage innewohnende Sozialpflichtigkeit (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 07.10.2014 - Au 3 K 14.591 -, juris Rn. 17).
  • OLG Naumburg, 26.10.2018 - 12 W 64/18

    Rechtsweg für den Anspruch auf Herausgabe von an Gewässern zweiter Ordnung

    Die Regelung trägt demnach der Tatsache Rechnung, dass die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis des Eigentümers oder Besitzers über ein gewässernahes Grundstück eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung ohne eine effektive Zusammenarbeit mit dem Unterhaltspflichtigen enorm erschweren kann (vgl. §§ 903 bzw. 854 i.V.m. 1004 BGB; VG Augsburg, Urteil vom 7. Oktober 2014 - Au 3 K 14.591 -, Rn. 17, juris).
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