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VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 40 Abs 1 VwGO, § 17a Abs 2 S 2 GVG, § 17 Abs 2 S 1 GVG
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit mit Berliner Sparkasse; Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 161 Abs 2 VwGO, § 4 Abs 4 S 1 Nr 1 GwG, Art 8 EGRL 60/2005 vom 26.10.2005
Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2013, 1510
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 11.11.2013 - 4 K 847/13
Herausgabe von Fundsachen; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliches …
In solchen Fällen ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (s. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 B 2772/12 -, juris;… vgl. auch Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 40, Rn. 618). - VG Magdeburg, 13.11.2014 - 9 B 415/14
Vorläufiger Rechtschutz gegen die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund …
In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- (Benutzungsverhältnis) als auch öffentlich-rechtlich (s.o.) begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers/Antragstellers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05.04.2012 - 4 K 384.11- juris;… VG Stade, a.a.O.). - VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335
Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse
Das erkennende Gericht schließt sich dieser Auffassung und auch der Begründung, die auch mit anderen einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Einklang stehen (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 23.6.2016 - 6 A 3/15, VG Berlin, B.v. 5.4.2012 - 4 K 384.11 und VG Gießen, U.v. 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI - jeweils juris), zumindest im Grundsatz an. - VG Stade, 10.01.2013 - 1 B 2772/12
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf weitere Trinkwasserversorgung und …
In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtlich begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 - zit. nach juris).