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   VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09   

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VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09 (https://dejure.org/2011,22678)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2011 - 16 K 259.09 (https://dejure.org/2011,22678)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2011 - 16 K 259.09 (https://dejure.org/2011,22678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09
    Es gilt insoweit zunächst der allgemeine Grundsatz, dass verwaltungsrechtliche Genehmigungen, die - wie hier - einen Antrag voraussetzen, frühestens mit Wirkung vom Zeitpunkt der Antragstellung an erteilt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998, NVwZ 1999, 306 m.w.Nachw., wonach eine Aufenthaltserlaubnis bei Bestehen eines schutzwürdigen Interesses ausnahmsweise "auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach Antragstellung" beansprucht werden kann).

    Unbeschadet der oben erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 1998, a.a.O.) kommt hier insbesondere auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mit Wirkung ab Antragstellung, d.h. ab dem 23. Oktober 2008, nicht in Betracht.

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09
    Es bedarf hier keiner näheren Erörterung, ob für einen Feststellungsantrag dieses Inhalts prinzipiell der Weg zu den Verwaltungs- oder aber zu den Zivilgerichten eröffnet ist, denn es handelt sich dabei vorliegend jedenfalls um einen uneigentlichen Hilfsantrag, der hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1980, NJW 1981, 675; BAG, Beschluss vom 17. Januar 2001, NJW 2001, 1374 jeweils m.w.Nachw.).
  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09
    Es bedarf hier keiner näheren Erörterung, ob für einen Feststellungsantrag dieses Inhalts prinzipiell der Weg zu den Verwaltungs- oder aber zu den Zivilgerichten eröffnet ist, denn es handelt sich dabei vorliegend jedenfalls um einen uneigentlichen Hilfsantrag, der hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1980, NJW 1981, 675; BAG, Beschluss vom 17. Januar 2001, NJW 2001, 1374 jeweils m.w.Nachw.).
  • VG Berlin, 19.03.2009 - 16 K 28.09

    Rechtmäßigkeit einer Qualitätskontrolle bei einem vereidigten Buchprüfer und

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2011 - 16 K 259.09
    Die Kammer hat zu der grundsätzlichen Pflicht zur Qualitätskontrolle schon in einem früheren Verfahren ausgeführt, dass es sich dabei um eine bloße Regelung der Berufsausübung handelt, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits durch jede vernünftige Erwägung des Gemeinwohls - hier konkret durch die damit angestrebte Gewährleistung hoher Qualitätsstandards bei allen gesetzlichen Abschlussprüfern und die Festigung des Vertrauens der Öffentlichkeit in deren Tätigkeit - ausreichend legitimiert wird, und die auch nicht unverhältnismäßig ist (vgl. dazu im Einzelnen: VG Berlin, Urteil vom 19. März 2009 -VG 16 K 28.09-, Juris; redaktioneller Leitsatz und Kurzwiedergabe auch im WPK Magazin 2009, Nr. 3, S. 42 ff.).
  • VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1311/12

    Krankenhaus;; Krankenhausapotheke;; Betriebserlaubnis;; Erlöschen;; Abspaltung;;

    vgl. Stadie, Rechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, DVBl 1990, S. 501, 503; VG Berlin, Urteil vom 17. März 2011 -16 K 259.09 -, juris, Rn. 26 ff. zur Frage, ob eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Qualitätskontrolle eine zum Vermögen gehörende Rechtsposition vermittelt.
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