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   VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11 OL   

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https://dejure.org/2011,23341
VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11 OL (https://dejure.org/2011,23341)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.06.2011 - 80 K 7.11 OL (https://dejure.org/2011,23341)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 80 K 7.11 OL (https://dejure.org/2011,23341)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Wann eine zusätzliche Pflichtenmahnung i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 DiszG erforderlich ist, hängt von einer Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten ab (vgl. auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 14 BDO: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 1 D 42/82 -, BVerwG 76, 43 m.w.N).

    Sie müssen aber, was aus den konkreten Umständen des Einzelfalles zu schließen wäre, in der Persönlichkeit des Täters in irgendeiner Weise ihre Entsprechung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 42/82 -, a.a.O).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Die zur Beeinträchtigung in besonderem Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarrechtlicher Relevanz deutlich überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - juris Rn. 13).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für den Anwendungsbereich des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) entschieden, dass in derartigen Konstellationen das Erfordernis des Pflichtenmahnungsbedürfnisses für eine Kürzung der Dienstbezüge stets als erfüllt anzusehen ist (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, juris Rn. 34), dies hängt jedoch mit der (seit kurzem) andersartigen Rechtslage bei Bundesbeamten zusammen: Nach dem BDG ist die Disziplinarmaßnahme der Zurückstufung vom Maßnahmeverbot des § 14 BDG mittlerweile (aufgrund von Art. 12 b des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts vom 5. Februar 2009 - Dienstrechtsneuordnungsgesetz -, BGBl. I; Bl. 160, 255) ausgenommen, was bedeutet, dass diese Maßnahme - wenn sie laufbahnrechtlich möglich ist - trotz einer in einem sachgleichen Strafverfahren ausgesprochenen Strafe oder Geldauflage unabhängig vom Vorliegen eines besonderen Pflichtenmahnungsbedürfnisses verhängt werden kann.

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Für die Frage, ob ein Beamter im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zur Tatzeit maßgebend, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beamten materiellrechtlich günstigeres neues Recht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 -, juris Rn. 33).

    Die hier maßgeblichen Regelungen der § 20 Satz 2 und Satz 3 sowie § 21 Satz 2 LBG a.F. stimmen mit § 34 Satz 2 und Satz 3 sowie § 35 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) im Wesentlichen überein (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des BBG BVerwG, Urteil vom 25. August 2009, a.a.O.), so dass sich aus der Neufassung kein hier relevantes materiell günstigeres Recht ergibt.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04

    Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Die Bemessung der Bestrafung ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 1 D 13/04 - bei Juris Rdn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Darüber hinaus kommt eine Lösung in Betracht, wenn neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen, und nach denen die Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. November 2000 - BVerwG 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - BVerwG 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36; st.Rspr).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Darüber hinaus kommt eine Lösung in Betracht, wenn neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen, und nach denen die Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. November 2000 - BVerwG 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - BVerwG 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36; st.Rspr).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Dieses Ergebnis wird auch durch die von der Rechtsprechung in Fällen innerdienstlichen Betruges angewandten Bewertungsgrundsätze gestützt, wonach in der Regel erst bei einem Gesamtschaden von über 5.000 Euro die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt ist (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 2006 - 1 D 6.05 -, juris Rn. 61; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juni 2007 - OVG 82 D 1.06 - UA S. 18 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

    Auszug aus VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 7.11
    Denn die bloße Möglichkeit, dass das Geschehene auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. Juli 2005 - 1 NDH L 1/04 - m. w. N., bei juris).
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