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   VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10 V   

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https://dejure.org/2012,61331
VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10 V (https://dejure.org/2012,61331)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2012 - 5 K 258.10 V (https://dejure.org/2012,61331)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 5 K 258.10 V (https://dejure.org/2012,61331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 32 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 AuslG
    Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zu Adoptiveltern (hier: Sicherung des Lebensunterhaltes)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Entscheidend für die Frage der einschlägigen Anspruchsgrundlage ist aber ausnahmsweise nicht der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, sondern das Alter im Zeitpunkt der Antragstellung (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370, Rn. 16).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind in den Fällen, in denen die Tatbestandsvoraussetzung des Einhaltens der Altersgrenze nicht mehr im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfüllt sein muss, die übrigen Nachzugsvoraussetzungen doppelt zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370, Rn. 17).

    Die Feststellung der Sicherung des Lebensunterhalts erfordert demnach einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln (grundlegend dazu BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370, Rn. 19; und vom 16. November 2010 - 1 C 20/09 -, BVerwGE 138, 135, Rn. 33 ff.).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Die Feststellung der Sicherung des Lebensunterhalts erfordert demnach einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln (grundlegend dazu BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370, Rn. 19; und vom 16. November 2010 - 1 C 20/09 -, BVerwGE 138, 135, Rn. 33 ff.).

    Hierzu gehört zwar nicht der Freibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II, wohl aber die Pauschale von 100 ?, die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II an die Stelle der Beträge nach Abs. 2 S. 1 Nr. 3 bis 5 tritt (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 20/09 -, BVerwGE 138, 135, Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Da nicht nur eine "besondere" Härte (wie in § 32 Abs. 4 AufenthG) verlangt wird, ist ein erhebliches Abweichen vom Regeltatbestand notwendig, das wegen individueller Besonderheiten nach Art und Schwere ungewöhnliche Schwierigkeiten bereitet (vgl. dazu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 10. März 2011 - 1 V 7.10 -, NVwZ 2011, 1199, Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. März 2007 - 2 B 2.07 -, Rn. 23 ff.; und vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, Rn. 20; beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Da nicht nur eine "besondere" Härte (wie in § 32 Abs. 4 AufenthG) verlangt wird, ist ein erhebliches Abweichen vom Regeltatbestand notwendig, das wegen individueller Besonderheiten nach Art und Schwere ungewöhnliche Schwierigkeiten bereitet (vgl. dazu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 10. März 2011 - 1 V 7.10 -, NVwZ 2011, 1199, Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. März 2007 - 2 B 2.07 -, Rn. 23 ff.; und vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, Rn. 20; beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 2.07

    Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Härte im Falle des Begehrens des

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Da nicht nur eine "besondere" Härte (wie in § 32 Abs. 4 AufenthG) verlangt wird, ist ein erhebliches Abweichen vom Regeltatbestand notwendig, das wegen individueller Besonderheiten nach Art und Schwere ungewöhnliche Schwierigkeiten bereitet (vgl. dazu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 10. März 2011 - 1 V 7.10 -, NVwZ 2011, 1199, Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. März 2007 - 2 B 2.07 -, Rn. 23 ff.; und vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 -, Rn. 20; beide zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11

    Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet;

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Das Vorliegen einer Härte setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (dazu und zum folgenden zusammenfassend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris, Rn. 5).
  • VG Bremen, 15.12.2011 - 5 V 895/11

    Untersagung der Vermittlung von Live-Sportwetten

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
    Zudem erfolgt die Vermietung an eine Sportsbar, so dass wegen der insoweit bestehenden unklaren Rechtslage (zur zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblichen Rechtslage vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2012 VG Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 5 V 895/11 - sowie BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2011 - 8 C 12/10 - beide juris und m.w.N.) die Dauerhaftigkeit der Einnahmen fraglich ist.
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