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   VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03   

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VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03 (https://dejure.org/2003,20273)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24.10.2003 - 5 A 127/03 (https://dejure.org/2003,20273)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 5 A 127/03 (https://dejure.org/2003,20273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschleppen eines PKW aus einer von einem Privatunternehmen eingerichteten Halteverbotszone als Ersatzvornahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 GefAbwG ND; § 45 Abs 6 StVO; § 4 StVO
    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot; Halteverbotsbereich; Kosten; Nachträglichkeit; Niedersachsen; PKW; PKW-Abschleppkosten; Privater; Privatunternehmen; Regelung; Straßenverkehr; Verhältnismäßigkeit; Verkehrszeichen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Die Wirksamkeit des somit jedenfalls zum Abschleppzeitpunkt wirksamen Verkehrszeichens hing auch nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des Klägers als davon betroffenem Verkehrsteilnehmer ab (vgl. Leitsatz 1 des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 11.12.1996 - 11 C 15/95 - BVerwGE 102, 316 ff. = NJW 1997, 1021 f.).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Nach der zutreffenden, von der Kammer geteilten (vgl. nochmals das bereits zuvor angeführte Urteil vom 03.06.2003) Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 - u.a. NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer insbesondere keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem/einem Fahrer zu ergreifen (vgl. ergänzend OVG Schleswig v. 19.3.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 7.2.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Nach der zutreffenden, von der Kammer geteilten (vgl. nochmals das bereits zuvor angeführte Urteil vom 03.06.2003) Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 - u.a. NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer insbesondere keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem/einem Fahrer zu ergreifen (vgl. ergänzend OVG Schleswig v. 19.3.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 7.2.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Zwar rechtfertigt nicht jeder Parkverstoß ein sofortiges Abschleppen, jedenfalls aber ein Verstoß gegen ein (absolutes) Halteverbot (vgl. Urteile des Einzelrichters der Kammer vom 30.06.2000 - 5 A 84/00 - und 04.07.2000 - 5 A 95/00 - jeweils unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 - NZV 1990, 205, 206 sowie den bereits von der Beklagten zitierten gemeinsamen Runderlass des MI und des MJ vom 04.03.1991 - Nds. MBl. S. 385; vgl. ergänzend den Beschluss des BVerwG v. 11.8.2003 - 3 B 74/03 - juris), zumal dann, wenn dadurch - wie hier - die genehmigte Sondernutzung als Materiallager verhindert wird.
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Das demnach wirksame Halteverbot enthielt zugleich das nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in entsprechender Anwendung sofortvollziehbare Gebot, das Fahrzeug aus der Verbotszone zu entfernen (vgl. Beschl. des BVerwG vom 07.11.1977 - 7 B 135/77 - NJW 1978, 656 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00

    Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Zwar rechtfertigt nicht jeder Parkverstoß ein sofortiges Abschleppen, jedenfalls aber ein Verstoß gegen ein (absolutes) Halteverbot (vgl. Urteile des Einzelrichters der Kammer vom 30.06.2000 - 5 A 84/00 - und 04.07.2000 - 5 A 95/00 - jeweils unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerwG vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 - NZV 1990, 205, 206 sowie den bereits von der Beklagten zitierten gemeinsamen Runderlass des MI und des MJ vom 04.03.1991 - Nds. MBl. S. 385; vgl. ergänzend den Beschluss des BVerwG v. 11.8.2003 - 3 B 74/03 - juris), zumal dann, wenn dadurch - wie hier - die genehmigte Sondernutzung als Materiallager verhindert wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Demgegenüber hält das OVG Münster in seinem bereits von der Beklagten angeführten Urteil vom 23.05.1995 - 5 A 2092/93, NVwZ-RR 1996, 59 f. = NZV 1995, 460 f. - einen zeitlichen Vorlauf von 48 Stunden für ausreichend.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Ob regelmäßig eine Frist von 72 oder gar nur 48 Stunden zwischen Aufstellen eines entsprechenden Halteverbotszeichen und einer Abschleppmaßnahme mit Kostenerstattungspflicht des Betroffenen ausreichend ist, hat die Kammer jedoch in der Vergangenheit dahinstehen lassen und kann dies auch im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der gebotenen Umstände des Einzelfalles; dabei ist zu beachten, dass die Rechtmäßigkeit des Abschleppens nicht zwingend zugleich auch zu einer Kostenerstattungspflicht des Betroffenen führt (vgl. dazu Urteile des VGH Mannheim v. 17.9.1990 - 1 S 2805/89 - NJW 1991, 1698 LS. 2 sowie v. 11.6.1991 - 1 S 2967/90 - DVBl. 1991, 1370 f), sondern gemäß § 66 NGefAG eine eigene Ermessensentscheidung nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheides, erfordert.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    Nach der zutreffenden, von der Kammer geteilten (vgl. nochmals das bereits zuvor angeführte Urteil vom 03.06.2003) Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 - u.a. NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer insbesondere keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem/einem Fahrer zu ergreifen (vgl. ergänzend OVG Schleswig v. 19.3.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 7.2.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).
  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
    So hat der VGH Kassel in seinem Urteil vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96, NJW 1997, 1023 f. - ausgeführt, dass das Verlangen nach Kostenerstattung in einem solchen Fall ohne Anhaltspunkte für die Einrichtung eines Halteverbotes unverhältnismäßig sei, wenn das Halteverbot nicht wenigstens drei Werktage vor dem Abschleppen angekündigt oder ohne Ankündigung in Kraft gesetzt worden war.
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 2967/90

    Abschleppkosten - Parken im Halteverbot - kein Vertrauensschutz bei

  • BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03

    Umsetzung von einem Behindertenparkplatz entschieden

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

  • VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98

    Umsetzungsgebühren

  • OVG Hamburg, 14.07.1994 - Bf VII 14/94

    Halteverbotszone; Einrichtung einer Halteverbotszone; Kostenerstattung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 4522/99

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen: von einem Bauunternehmer abweichend vom

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auch kann die Verkehrsbehörde ausnahmsweise eine kürzere Ankündigungsfrist mit der Begründung bestimmen, dass die baldige Änderung der Verkehrsregelung z.B. auf Grund einer Wanderbaustelle für jedermann erkennbar gewesen ist und dass daher von einem Dauerparker eine über das übliche Maß hinaus gehende Sorgfalt bei der Beobachtung des Verkehrsgeschehens erwartet werden kann (vgl. VGH BW vom 13.2.2007 NJW 2007, 2058; VG Braunschweig vom 24.10.2003 5 A 127/03 juris RdNr. 28).
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