Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35153
VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04 (https://dejure.org/2005,35153)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25.02.2005 - 6 B 557/04 (https://dejure.org/2005,35153)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 6 B 557/04 (https://dejure.org/2005,35153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 4 GG; § 9 Abs 1 S 2 JAG ND; § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Anstellungschancen; Arbeitsplatz; Benotung; berufliche Zukunft; Bewertung; juristische Staatsprüfung; konkret; mündliche Prüfung; Neubewertung; Prüfungsergebnis; Staatsexamen; Verbesserung; Verpflichtungsklage; Vorwegnahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
    Die dargelegten Maßstäbe sind auch mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, die sich den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.04.2003, NVwZ 2003, 857; Beschl. vom 29.07.2004, NVwZ 2004, 95).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
    Die dargelegten Maßstäbe sind auch mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, die sich den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.04.2003, NVwZ 2003, 857; Beschl. vom 29.07.2004, NVwZ 2004, 95).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
    Für Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch gelten in den Fällen der Vorwegnahme einer Hauptsacheentscheidung strenge Voraussetzungen: Eine einstweilige Anordnung kommt nur in Betracht, wenn es für den Antragsteller schlechthin unzumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten; daneben muss erkennbar sein, dass ein Hauptsacheverfahren mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.03.1985 - 10 OVG B 1241/85 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.11.1999, NVwZ-RR 2001, 241; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff., 244 ff. m.w.N.; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Rn. 877); wenn es zu einer endgültigen, zu irreversiblen Verhältnissen führenden Vorwegnahme kommen würde, sind nicht überwiegende, sondern hohe Erfolgsaussichten erforderlich (Finkelnburg/Jank, aaO., Rn. 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht