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VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsrecht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 19 Abs 4 GG; § 9 Abs 1 S 2 JAG ND; § 123 Abs 1 S 2 VwGO
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Anstellungschancen; Arbeitsplatz; Benotung; berufliche Zukunft; Bewertung; juristische Staatsprüfung; konkret; mündliche Prüfung; Neubewertung; Prüfungsergebnis; Staatsexamen; Verbesserung; Verpflichtungsklage; Vorwegnahme; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03
Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im …
Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
Die dargelegten Maßstäbe sind auch mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, die sich den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.04.2003, NVwZ 2003, 857; Beschl. vom 29.07.2004, NVwZ 2004, 95). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
Die dargelegten Maßstäbe sind auch mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, die sich den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entnehmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 07.04.2003, NVwZ 2003, 857; Beschl. vom 29.07.2004, NVwZ 2004, 95). - OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99
Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang; …
Auszug aus VG Braunschweig, 25.02.2005 - 6 B 557/04
Für Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch gelten in den Fällen der Vorwegnahme einer Hauptsacheentscheidung strenge Voraussetzungen: Eine einstweilige Anordnung kommt nur in Betracht, wenn es für den Antragsteller schlechthin unzumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten; daneben muss erkennbar sein, dass ein Hauptsacheverfahren mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.03.1985 - 10 OVG B 1241/85 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.11.1999, NVwZ-RR 2001, 241;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff., 244 ff. m.w.N.;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl., Rn. 877); wenn es zu einer endgültigen, zu irreversiblen Verhältnissen führenden Vorwegnahme kommen würde, sind nicht überwiegende, sondern hohe Erfolgsaussichten erforderlich (…Finkelnburg/Jank, aaO., Rn. 247).