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   VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14   

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https://dejure.org/2015,4161
VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14 (https://dejure.org/2015,4161)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.02.2015 - 3 A 166/14 (https://dejure.org/2015,4161)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 3 A 166/14 (https://dejure.org/2015,4161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht stärkt Rechte von Wohngeldempfängern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechte von Wohngeldempfängern gestärkt - Einkünfte des Wohngeldberechtigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der Berechnung von Wohngeld dürfen nur tatsächlich zur Verfügung stehende Einkünfte des Wohngeldberechtigten berücksichtigen werden - Von Angehörigen eingezahlte Spareinlagen und Zinsen aus Spar- und Mietkautionskonto sind erst nach Auszahlung als Einkommen anzusehen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Stuttgart, 15.01.2009 - 11 K 408/08

    BAföG: Pflicht zur Verwertung eines von Großeltern auf den Namen des Studierenden

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen, welche die Frage der Vermögensanrechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz betreffen und "wonach Inhaber eines Sparkontos zwar derjenige ist, der gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte, dabei aber gilt, dass, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen ist, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will [...] und er damit [...] alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt" (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2010, Az. 12 S 1112/09, im Ergebnis ebenso Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Allein maßgeblich ist dort die objektive Zugriffsmöglichkeit (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2000, Az.5 B 182.99; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.05.2007, Az. 4 LA 88/07; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08 mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - L 7 AS 1745/11
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Dementsprechend werden beispielsweise jährlich zufließende Bausparzinsen zwar als Einkommen qualifiziert, allerdings erst in dem Zeitpunkt sozialhilferechtlich berücksichtigt, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden und als bereite Mittel zur Verfügung stehen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.09.2013, Az. L 7 AS 1745/11).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Die Anrechnung lediglich fiktiver Einnahmen ist ausgeschlossen (Bundessozialgericht, Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11 R mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 02.09.1999 - 62 S 107/99
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Bei den Zinsen auf das Mietkonto handelt es sich trotz des Treuhandverhältnisses ebenfalls um Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen im steuerrechtlichen Sinn, da unabhängig von der Anlageform dem Mieter die Zinsen zumindest solange zugutekommen, wie die Mietsicherheit nicht vom Vermieter tatsächlich beansprucht wird (siehe nur Bundesministerium für Finanzen, Schreiben vom 09.05.1994, BGBl. I 1994, 312; Landgericht Berlin, Urteil vom 02.09.1999, Az. 62 S 107/99 - juris; Schur, in Juris-Praxiskommentar - BGB Band 2, 7. Auflage 2010, § 551, Rn. 17).
  • VG München, 26.04.2007 - M 22 K 06.98
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Eine Gewährung ist - wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat - auch anzunehmen, wenn der Zufluss bei einem Dritten erfolgt, soweit der unmittelbare Vorteil dem Empfänger in Form der Befreiung von einer Verbindlichkeit zugutekommt (Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, 70. Lieferung 2014, § 14 Rn. 540; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 27.10.2008, Az. 3 A 255/07; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.11.2011, Az. 6 K 1081/10; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.04.2007, Az. M 22 K 06.98).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Allein maßgeblich ist dort die objektive Zugriffsmöglichkeit (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2000, Az.5 B 182.99; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.05.2007, Az. 4 LA 88/07; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Hannover, 27.10.2008 - 3 A 255/07

    Wohngeldanspruch bei Schulgeldzahlungen; Ausschluss; Einkommen; Schulgeld;

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Eine Gewährung ist - wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat - auch anzunehmen, wenn der Zufluss bei einem Dritten erfolgt, soweit der unmittelbare Vorteil dem Empfänger in Form der Befreiung von einer Verbindlichkeit zugutekommt (Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, 70. Lieferung 2014, § 14 Rn. 540; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 27.10.2008, Az. 3 A 255/07; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.11.2011, Az. 6 K 1081/10; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.04.2007, Az. M 22 K 06.98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09

    Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und insbesondere des erkennbaren Willens des Einzahlenden, wer Gläubiger der Bank sein soll, ist dies keineswegs zwingend (ausführlich Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.02.2011, Az. 14 A 102/09 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 4 LA 88/07

    Von einem Auszubildenden treuhänderisch gehaltenes Vermögen als Vermögen des

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Allein maßgeblich ist dort die objektive Zugriffsmöglichkeit (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2000, Az.5 B 182.99; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.05.2007, Az. 4 LA 88/07; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2009, Az. 11 K 408/08 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 166/14
    Allerdings hindern nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bestehende oder nachträgliche Verfügungsbeschränkungen den steuerrechtlichen Zufluss nicht (Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.10.1993, Az. III R 32/92).
  • VG Ansbach, 30.11.2006 - AN 14 K 05.02281
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09

    Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn

  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 385/14

    Entgeltumwandlung; Gesamteinkommen; Missbrauch; Wohngeld; Zuflussprinzip

    Entscheidend ist der wirtschaftliche Gesichtspunkt der tatsächlichen Verfügungsmacht und nicht etwa der zivilrechtliche Grund der Zahlung oder - im Fall des Arbeitslohns - das Bestehen eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber (vgl. Schmidt, EStG, 33. Aufl. 2014, § 19 Rn. 76; VG Braunschweig, Urteil vom 26.02.2015 - 3 A 166/14 -, juris).
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