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   VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03   

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VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03 (https://dejure.org/2005,28941)
VG Bremen, Entscheidung vom 10.11.2005 - P K 1027/03 (https://dejure.org/2005,28941)
VG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2005 - P K 1027/03 (https://dejure.org/2005,28941)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 in BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 15.12.1959 - 1 BvL 10/55 in BVerfGE 10, 234, 244; Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 in BVerfGE 11, 126, 130 f.).

    Eine restriktive Auslegung des Begriffs "Leiter der Dienststelle" in § 58 Abs. 1 BremPersVG, die sich gegenüber dem gesetzgeberischen Konzept als sinnwidrig erweist und dem Zweck der personalvertretungsrechtlichen Regelungen zuwiderläuft, kann daher nicht als objektivierter Wille des Gesetzgebers im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 21.05.1952 a. a. O.) angesehen werden.

    Es kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer auf den Sinnzusammenhang an, in den die Gesetzesbestimmung hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 a. a. O.).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 (2 BvF 1/92 in BVerfGE 93, 37) zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz, auf das sich der Beteiligte zu 2. berufen hat, betraf eine in verschiedener Hinsicht mit dem Bremischen Personalvertretungsgesetz nicht vergleichbare Landesregelung.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz (Beschluss vom 24.05.1995 a. a. O.) ist auch deswegen nicht in jeder Beziehung auf das Bremische Personalvertretungsgesetz anwendbar, weil in Bremen eine andere landesverfassungsrechtliche Lage als in Schleswig-Holstein besteht.

  • BVerwG, 03.10.1983 - 6 P 26.81

    Dienststelle - Personalrat - Grundsatz der Partnerschaft - Entscheidungsbefugte

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Ein solches Stellvertreterverfahren, das sowohl das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 03.10.1983 - 6 P 26.81 in Buchholz 238.33 § 58 PersVG BR Nr. 4) als auch das OVG Bremen (Beschluss vom 19.01.2004 - 2 B 290/03) als zulässig anerkennen, ist im Bremischen Personalvertretungsgesetz nirgendwo geregelt.

    Die für die restriktive Auslegung des § 58 Abs. 1 BremPersVG angeführten Argumente, wie sie im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.10.1983 (6 P 26.81 a. a. O.) zusammengefasst sind, überzeugen nicht.

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 in BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 15.12.1959 - 1 BvL 10/55 in BVerfGE 10, 234, 244; Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 in BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 in BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 15.12.1959 - 1 BvL 10/55 in BVerfGE 10, 234, 244; Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 in BVerfGE 11, 126, 130 f.).
  • VerfGH Thüringen, 20.04.2004 - VerfGH 14/02

    Thüringer Personalvertretungsgesetz -

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Mitbestimmung ist dort, wo sie landesverfassungsrechtlich garantiert ist, nicht lediglich eine Staatszielbestimmung oder eine Institutsgarantie, sondern wird als Grundrecht gewährt (Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen, Urteil vom 22.02.2001 - Vf 51-II-99 in Der Personalrat 2001, S. 367; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 20.04.2004 - VerfGH 14/02 in Der Personalrat 2005, S. 32).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Mitbestimmung ist dort, wo sie landesverfassungsrechtlich garantiert ist, nicht lediglich eine Staatszielbestimmung oder eine Institutsgarantie, sondern wird als Grundrecht gewährt (Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen, Urteil vom 22.02.2001 - Vf 51-II-99 in Der Personalrat 2001, S. 367; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 20.04.2004 - VerfGH 14/02 in Der Personalrat 2005, S. 32).
  • BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.72
    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Im Beschluss vom 15.12.1972 (VII P 4.72 in ZBR 1973, 254) heißt es:.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus VG Bremen, 10.11.2005 - P K 1027/03
    Es besteht kein Grund für die Annahme, dass der Beteiligte zu 2. einer rechtskräftig festgestellten Verpflichtung nicht nachkommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.03.1995 - 6 P 31/93 in BVerwGE 98, 77).
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