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   VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10   

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VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10 (https://dejure.org/2010,6548)
VG Bremen, Entscheidung vom 30.06.2010 - 1 V 410/10 (https://dejure.org/2010,6548)
VG Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 1 V 410/10 (https://dejure.org/2010,6548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Verwaltungsgericht Bremen

    BauNVO § 13; BremLBO 2009 § 58 Abs 2; BremLBO 2009 § 79 Abs 1 S 2; VwGO § 80 Abs 5
    Prostitutionsausübung in Allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig - Nutzungsuntersagung; Prostitution

  • RA Kotz

    Prostitutionsuntersagung in Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prostitution bauplanungsrechtlich zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Wohnungsprostitution im allgemeinen Wohngebiet!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Prostitution darf nicht im allgemeinen Wohngebiet ausgeübt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausübung der Prostitution im allgemeinen Wohngebiet unzulässig - Wohnprostitution stellt verglichen mit Wohnnutzung für Nachbarschaft erheblich erhöhte Belastung dar

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1635
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05

    Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Denn von der Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken gehen typischerweise Beeinträchtigungen der Wohnruhe - etwa ein verstärkter Kraftfahrzeugverkehr, daneben aber insbesondere auch sog. "milieubedingte" Störungen wie z. B. Belästigungen der Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- oder Wohnungstüren, Ruhestörungen durch mehr oder weniger lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener und/oder alkoholisierter Freier u.ä., ggf. sogar gewalttätige Begleiterscheinungen - aus, die sich negativ auf das Wohnumfeld auswirken und mit dem Charakter eines vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebietes nicht vereinbar sind (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 09.04.2003 - 2 S 5.03 -, GewArch 2003, S. 498; VG Osnabrück, Beschl. v. 07.04.2005 - 2 B 14/05 -, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 -, juris m.w.N.).

    Dies ändert jedoch nichts an dem - bei typisierender Betrachtungsweise - durch die Kunden ausgelösten Störungspotential (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 -, a. a. O.).

    Die Öffnungszeiten schützen zwar vor Störungen der in einem (allgemeinen) Wohngebiet besonders sensiblen Nachtruhe (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 -, a. a. O.).

    Hiernach gilt auch für den Fall der Antragstellerin, dass sich ein Angebot sexueller Dienstleistungen nicht mit dem einem Wohngebiet immanenten "Ruhebedürfnis" verträgt, das auf die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen zielt, die den Charakter einer kollektiven Wohngemeinschaft im Sinne des Gebietscharakters stören (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 -, a. a. O.).

    Es entspricht der einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die in dem Prostitutionsgesetz getroffenen zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen keinen maßgebenden Einfluss auf die an dem erörterten städtebaulichen Leitbild eines dem Wohnen dienenden Baugebiets orientierte negative Einschätzung der Umgebungsauswirkungen von Prostitutionsausübung in diesen Bereichen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 - OVG Berlin, Beschl. v. 09.04.2003 - 2 5.03 -, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG -, BRS 67 Nr. 72; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 - vgl. auch im Einzelnen Fickert/Fieseler, a. a. O., Rn. 9.6.2 zu § 4).

  • OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99

    Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Nicht ausreichend sind demgegenüber lediglich formelhafte Begründungen (vgl. etwa Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., Rn. 85 zu § 80; sowie auch - ausdrücklich zu den Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges bei Nutzungsverboten - OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, NordÖR 1999, S. x4).

    Auch ist nicht zu erkennen, dass die Besonderheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigt worden wären (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).

    In den übrigen Fällen ist es dem Betreffenden jedoch zumutbar, die formell illegal aufgenommene Nutzung zunächst zu beenden und ein reguläres Genehmigungsverfahren einzuleiten (vgl. etwa OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.; VG Bremen, Beschl. v. 18.05.2004 - 1 V 623/04 -).

    Diese Sichtweise rechtfertigt sich daraus, dass die Baunutzungsverordnung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Gestalt einer Baugebietstypologie konkretisiert, die ihrerseits auf der typisierenden Zuordnung bestimmter Nutzungsarten und baulicher Anlagen zu einem (oder mehreren) der Baugebiete beruht (vgl. den zu einem "Swinger- Club" ergangenen Beschluss des BVerwGs v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 -, a. a. O., m.w.N.; so auch konkret zur Prostitutionsausübung OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).

    Schließlich verlangt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, dass die Durchsetzung rechtmäßiger Zustände deswegen zurückgestellt wird, weil sich aus einer rechtswidrigen Nutzung eine höhere Rendite erwirtschaften lässt als aus einer zulässigen Wohnnutzung (OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).

  • VG Osnabrück, 07.04.2005 - 2 B 14/05

    Allgemeines Wohngebiet; Freiberufliche Tätigkeit; Milieubedingte Störung;

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Ungeachtet dessen stellt sich die selbständige Prostitutionsausübung entgegen vereinzelt vertretener Meinungen in der Literatur (neben dem von der Antragstellerin zitierten Buch der Rechtsanwältin von Galen, Rechtsfragen der Prostitution - Das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen -, München 2004, Rn. 492 f., auch Gurlit, Das Verwaltungsrecht im Lichte des Prostitutionsgesetzes, VerwArch 2006, S. 409, S. 428) auch nicht als freiberufliche oder eine dieser gleichgestellten Tätigkeit dar (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.08.1995 - 5 S 846/95 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 07.04.2005 - 2 B 14/05 -, juris).

    Während bei den angeführten Berufsgruppen jeweils aus sich heraus ersichtlich ist, dass dem Dienstleistungsangebot die geforderte "höhere Bildung" (BVerwG, Urt. v. 15.01.1970 - 1 C 17.68 -, juris) oder "schöpferische Begabung" (Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., Rn. 14 zu § 13 BauNVO) zugrunde liegt, ist die Erfüllung dieses Kriteriums bei Prostituierten nicht zu erkennen (so auch VG Osnabrück, Beschl. v. 07.04.2005 - 2 B 14/05 -, a. a. O.).

    Denn von der Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken gehen typischerweise Beeinträchtigungen der Wohnruhe - etwa ein verstärkter Kraftfahrzeugverkehr, daneben aber insbesondere auch sog. "milieubedingte" Störungen wie z. B. Belästigungen der Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- oder Wohnungstüren, Ruhestörungen durch mehr oder weniger lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener und/oder alkoholisierter Freier u.ä., ggf. sogar gewalttätige Begleiterscheinungen - aus, die sich negativ auf das Wohnumfeld auswirken und mit dem Charakter eines vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebietes nicht vereinbar sind (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 09.04.2003 - 2 S 5.03 -, GewArch 2003, S. 498; VG Osnabrück, Beschl. v. 07.04.2005 - 2 B 14/05 -, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005 - 10 S 3.05 -, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Der spezifische Gebietscharakter muss - auch für das einzelne Gebäude - gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 56.80 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 2; Urt. v. 25.10.1985 - 4 C 34.81 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4; Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 8.00 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 9).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, dadurch gekennzeichnet, dass in unabhängiger Stellung Dienstleistungen angeboten werden - und zwar üblicherweise einer unbestimmten Anzahl von Interessenten -, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fertigkeiten beruhen (BVerwG, Urt. v. 10.01.1984 - 4 C 56.80 -, a. a. O., LS 2).

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Wohnen bedeute die auf eine gewisse Dauer angelegte Nutzungsform des selbstbestimmt geführten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die keinem anderen in der BauNVO vorgesehenen Nutzungszweck, insbesondere keinem Erwerbszweck dient (BVerwG, Beschl. v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 -, BRS 67 Nr. 70).

    Diese Sichtweise rechtfertigt sich daraus, dass die Baunutzungsverordnung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Gestalt einer Baugebietstypologie konkretisiert, die ihrerseits auf der typisierenden Zuordnung bestimmter Nutzungsarten und baulicher Anlagen zu einem (oder mehreren) der Baugebiete beruht (vgl. den zu einem "Swinger- Club" ergangenen Beschluss des BVerwGs v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 -, a. a. O., m.w.N.; so auch konkret zur Prostitutionsausübung OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Für § 4 BauNVO (1977) beurteilt sich die Gebietsverträglichkeit in erster Linie nach dem Kriterium der gebietsunüblichen Störung: Das dem Wohngebiet immanente "Ruhebedürfnis" zielt auf die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Charakter einer kollektiven Wohngemeinschaft im Sinne des Gebietscharakters stören (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Der spezifische Gebietscharakter muss - auch für das einzelne Gebäude - gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 56.80 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 2; Urt. v. 25.10.1985 - 4 C 34.81 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4; Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 8.00 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 9).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Dieses von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO geforderte besondere öffentliche Interesse muss über jenes Interesse hinausgehen, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 -, BVerfGE 35, 382; Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris), wobei es auch im Rahmen der Feststellung des besonderen Vollzugsinteresses einer umfassenden Interessenabwägung bedarf (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., Rn. 93 zu § 80).
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Dieses von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 VwGO geforderte besondere öffentliche Interesse muss über jenes Interesse hinausgehen, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (std. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 -, BVerfGE 35, 382; Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris), wobei es auch im Rahmen der Feststellung des besonderen Vollzugsinteresses einer umfassenden Interessenabwägung bedarf (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., Rn. 93 zu § 80).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
    Der spezifische Gebietscharakter muss - auch für das einzelne Gebäude - gewahrt bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 56.80 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 2; Urt. v. 25.10.1985 - 4 C 34.81 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4; Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 8.00 -, Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

  • OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet;

  • BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97

    Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03

    Keine Prostitution im Wohngebiet

  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 5 S 846/95

    Wohnungsprostitution im Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig

  • OVG Bremen, 15.12.1989 - 1 B 100/89
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