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   VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14   

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VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14 (https://dejure.org/2017,15637)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.02.2017 - 3 K 165/14 (https://dejure.org/2017,15637)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 3 K 165/14 (https://dejure.org/2017,15637)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Maßgeblich ist insoweit ein verbraucherbezogener Einzugsbereich, der nicht mehr gegeben ist, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht zu erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des Gebietes in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 - NVwZ 1999, 186).

    Auch muss sich das Gebiet im Sinne des §§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nicht mit dem konkret festgesetzten Baugebiet decken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85/98 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Von daher kann ein nicht der Versorgung des Gebiets dienender Laden bzw. eine nicht der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden, da dadurch ein nicht aus dem Wohngebiet selbst stammender Verkehr in das Wohngebiet hineinverlagert und damit eine erhöhte Verkehrsbelastung durch einen vermehrten Quellverkehr mit übererheblichem Bezug hervorgerufen wird (vgl. Entscheidung der Kammer vom 6. Juni 2007 - 3 K 264/04 - BVerwG, Beschluss vom 21. März 2002 - 4 C 1/02 -, zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Zudem vermag eine Baugenehmigung, die trotz problematischer immissionsschutzrechtlicher Verhältnisse, nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, nicht effektiv sicherzustellen, dass die Zulässigkeitsvorgaben eingehalten werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72, juris Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190, juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 26 B 04.931

    Bauplanungsrecht: Schreinerei im Mischgebiet

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Davon kann nicht ausgegangen werden bei Schutzmaßnahmen, die bei Betrieben dieser Art unüblich oder zumindest nicht mit einer gewissen Zwangslosigkeit mit einem typischen Betriebsablauf vereinbar sind, die mithin für Betriebe des betreffenden Typus ungewöhnlich oder betriebsfremd sind, daher als aufgezwungen empfunden werden müssen mit der Folge, dass auf Dauer das Bedürfnis entsteht, sich ihrer zu entledigen, so dass bereits erkennbar Probleme der Überwachung ihrer Einhaltung vorprogrammiert sind (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. März 1984 - 14 B 81 A 817 -, BRS 42, 41; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 26 B 04.931 -, juris Rn. 31).
  • OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02

    Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Zudem vermag eine Baugenehmigung, die trotz problematischer immissionsschutzrechtlicher Verhältnisse, nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, nicht effektiv sicherzustellen, dass die Zulässigkeitsvorgaben eingehalten werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72, juris Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190, juris Rn. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - 10 B 401/07

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Kurzzeitpflegeheims in

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Zudem vermag eine Baugenehmigung, die trotz problematischer immissionsschutzrechtlicher Verhältnisse, nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, nicht effektiv sicherzustellen, dass die Zulässigkeitsvorgaben eingehalten werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72, juris Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190, juris Rn. 58).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
    Auch besteht derselbe Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht, wobei der Nachbar einen Anspruch auf Gewährung der Gebietsart hat, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 - DVBl. 1994, 284).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01

    Allgemeines Wohngebiet: Gebietsversorgung - Versorgungsbedarf -

  • OVG Berlin, 29.04.1994 - 2 B 18.92

    Bauplanungsrecht, Restaurant im allgemeinen Wohngebiet, Ausflugsgebiet,

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur

    Nach der vormals im Eilverfahren gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sprach seinerzeit aus Sicht des Senats neben der Größe des Gesamt-Gaststättenbetriebs mit mehreren hundert Gast- / Sitzplätzen gegen eine gebietsversorgende Schank- und Speisewirtschaft, dass der Beigeladene im Internet für Großveranstaltungen warb und mithin auf eine überregionale Kundschaft zielte (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 17 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5; vgl. auch VG Cottbus, U.v. 2.2.2017 - 3 K 165/14 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

    Ist eine Gaststätte gebietsübergreifend auf einen Besucherkreis ausgerichtet, der nahezu zwangsläufig An- und Abfahrtverkehr mit den damit verbundenen gebietsinadäquaten Begleiterscheinungen verursacht, ist sie in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich und damit unzulässig (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5; VG Cottbus, U.v. 2.2.2017 - 3 K 165/14 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 31.08.2017 - 3 K 866/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Dabei mag bei einem stärker emittierenden Betrieb die nähere Umgebung weiter zu bestimmen sein, als bei einem Wohngebäude, gleichwohl besteht der Grundsatz der wechselseitigen Prägung von Umgebung und beabsichtigten Vorhaben (VG Cottbus, Urteil vom 02. Februar 2017 - 3 K 165/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
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