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   VG Cottbus, 21.04.2017 - 1 L 459/15.A   

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https://dejure.org/2017,13504
VG Cottbus, 21.04.2017 - 1 L 459/15.A (https://dejure.org/2017,13504)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.04.2017 - 1 L 459/15.A (https://dejure.org/2017,13504)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. April 2017 - 1 L 459/15.A (https://dejure.org/2017,13504)
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  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Cottbus, 21.04.2017 - 1 L 459/15
    Das Bundesamt muss Kenntnis von der Entscheidung, den Entscheidungsgründen und dem Verfahrensablauf haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 29 ff; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 3. Januar 2017 - M 23 S 16.34080 -, juris Rn. 19).

    § 71 a Abs. 1 AsylG knüpft an einen abgeschlossenen, im Ausland geschehenen Vorgang an, der insgesamt dem ausländischen Recht unterfällt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 33 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 21.04.2017 - 1 L 459/15
    Dies ist der Fall, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme, hier die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99).
  • VG München, 03.01.2017 - M 23 S 16.34080

    Voraussetzungen eines Zweitantrags

    Auszug aus VG Cottbus, 21.04.2017 - 1 L 459/15
    Das Bundesamt muss Kenntnis von der Entscheidung, den Entscheidungsgründen und dem Verfahrensablauf haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, juris Rn. 29 ff; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 3. Januar 2017 - M 23 S 16.34080 -, juris Rn. 19).
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