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   VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12   

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VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12 (https://dejure.org/2013,8980)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26.04.2013 - 5 L 321/12 (https://dejure.org/2013,8980)
VG Cottbus, Entscheidung vom 26. April 2013 - 5 L 321/12 (https://dejure.org/2013,8980)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Wegen der einseitigen Anordnungsbefugnis gegenüber seinen Beamten ist der Dienstherr gehalten, die ihm untergebenen Beamten mit Gerechtigkeit zu behandeln, ihnen die Erfüllung ihrer Dienste nach Möglichkeit zu erleichtern und ihre Belange wohlwollend zu berücksichtigen und zu wahren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51/12 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 8 f m. w. N.).

    Andernfalls wird die konkrete Ermessensentscheidung von vorn herein defizitär, weil in sie nicht alle Belange eingestellt worden sind, die einzustellen gewesen wären (vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51/12 -, a. a. O., dort Rdn. 10 ff.).

    Der Dienstherr kann sich durch eine Dienstvereinbarung nicht von Verpflichtungen befreien, die ihm im Verhältnis zum einzelnen Beamten von Verfassung wegen oder kraft Gesetzes obliegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51/12 -, a. a. O., dort Rdn. 15).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Zwar handelt es sich bei Umsetzungen von Beamten regelmäßig lediglich um behördeninterne Organisationsmaßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität (vgl. BVerwGE 60, 144/145 ff.).

    Von einer Umsetzung in diesem Sinne ist deshalb nur auszugehen, wenn sie sich nach ihrem objektiven Regelungsgehalt auf eine das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) beschränkt (vgl. zu den Merkmalen einer Umsetzung als behördeninterner Organisationsmaßnahme: BVerwGE 60, 144/146).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Das abstrakt-funktionelle Amt eines Beamten ist der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der dem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182, 184).

    Abgesehen davon berührt die - wenn auch vorübergehende - Verwendung des Antragstellers seinen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. zu diesem Anspruch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, a. a. O.), was für sich genommen auch eine Regelung mit Außenwirkung bildet.

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Eine solche "statusberührende" Verfügung wurde schon unter Geltung des Beamtenrechtsrahmengesetzes als Abordnung qualifiziert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270 ff.) und zwar auch dann, wenn - wie hier - ein Behördenwechsel unterbleibt (vgl. auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 L 461/10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Gleiches gilt, soweit der Antragsgegner diese Unterscheidung auch hinsichtlich der Punktevergabe für Alleinerziehende anwendet sowie im Hinblick darauf, dass hinsichtlich der Schwerbehinderung nicht die - für die Frage der Auswirkungen eines Wechsel des Dienstortes maßgebliche - jeweilige Art der Behinderung in die Sozialauswahl einfloss, sondern nur der Grad der Behinderung und dieser erst ab einem Grad der Behinderung von 50, ohne die Gleichstellungstatbestände des § 2 Abs. 3 SGB IX zu berücksichtigen (vgl. hierzu ausführlich bereits: Urteil der Kammer vom 14. Dezember 2009 - 5 K 1129/05 -, Seite10 ff. des Entscheidungsabdruckes, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - 4 B 40.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 39 ff., 54 ff.75 ff.).
  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 1129/05

    Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen; Rechtlicher Missbrauch

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Gleiches gilt, soweit der Antragsgegner diese Unterscheidung auch hinsichtlich der Punktevergabe für Alleinerziehende anwendet sowie im Hinblick darauf, dass hinsichtlich der Schwerbehinderung nicht die - für die Frage der Auswirkungen eines Wechsel des Dienstortes maßgebliche - jeweilige Art der Behinderung in die Sozialauswahl einfloss, sondern nur der Grad der Behinderung und dieser erst ab einem Grad der Behinderung von 50, ohne die Gleichstellungstatbestände des § 2 Abs. 3 SGB IX zu berücksichtigen (vgl. hierzu ausführlich bereits: Urteil der Kammer vom 14. Dezember 2009 - 5 K 1129/05 -, Seite10 ff. des Entscheidungsabdruckes, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - 4 B 40.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 39 ff., 54 ff.75 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2010 - 12 L 461/10

    Folgen der "Bandidos"- Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers

    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Eine solche "statusberührende" Verfügung wurde schon unter Geltung des Beamtenrechtsrahmengesetzes als Abordnung qualifiziert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 -, BVerwGE 65, 270 ff.) und zwar auch dann, wenn - wie hier - ein Behördenwechsel unterbleibt (vgl. auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 L 461/10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 5).
  • OVG Berlin, 18.12.1986 - 4 S 135.86
    Auszug aus VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12
    Damit überträgt die streitgegenständliche Verfügung dem Antragsteller nicht lediglich einen anderen Dienstposten, sondern einen neuen, einer anderen Laufbahn entsprechenden abstrakt-funktionellen Aufgabenkreis (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 1986 - 4 S 135.86 -, ZBR 1987, 375).
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