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VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07 |
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Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung von Aktien zum Börsenhandel im amtlichen Markt; Widerspruchs- und Klagebefugnis des einzelnen Anlegers im Falle des nicht vollständigen Delisting auf Antrag des Emittenten gemäß § 38 Abs. 4 Börsengesetz (BörsG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Frankfurt/Main, 02.11.2001 - 9 G 3103/01
Delisting - Anlegerinteresse
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Mit der angegriffenen Entscheidung hat die Antragsgegnerin eine Maßnahme getroffen, durch die mit Wirkung für die Beigeladene und für ihre Aktionäre, also auch mit Wirkung für die Antragstellerin als Mehrheitsaktionärin, die Möglichkeit beendet wird, an der Börse in E Aktien der Beigeladenen amtlich zugelassen zu handeln und dabei zu amtlichen Notierungen der Kurse zu gelangen, vgl. auch VG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2001 - 9 G 3103/01 - NJW-RR 2002, 480.Jedenfalls bis zur Einführung des § 31 Abs. 5 BörsG hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Widerspruchs- und Klagebefugnis der Anleger im Falle des vollständigen Delisting bejaht, weil § 43 Abs. 4 S. 2 BörsG a.F. bestimmte, dass ein Widerruf trotz entsprechendem Antrag des Emittenten ausgeschlossen war, wenn der Widerruf der Zulassung von Aktien zur amtlichen Notierung dem Schutz der Anleger widersprach, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2002 - 9 E 2285/01 (V) - WM 2002, 1658 und Beschluss vom 02.11.2001 a.a.O.; vgl. Marsch-Barner/Schäfer, a.a.O., § 62 Rdnr. 89.
- BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Damit bleibt dem nicht widerspruchsbefugten Dritten - seiner Rolle als Nichtbetroffener entsprechend - jede Einwirkung auf den ihn nicht betreffenden Verwaltungsakt im Interesse der Allgemeinheit und, soweit der Verwaltungsakt den Adressaten begünstigt, auch in dessen Interesse versagt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24/92 - NWVBl 1993, 252 m.w.N. - VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2285/01
Delisting von Aktien; Klagebefugnis des Anlegers; Ermessen
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Jedenfalls bis zur Einführung des § 31 Abs. 5 BörsG hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Widerspruchs- und Klagebefugnis der Anleger im Falle des vollständigen Delisting bejaht, weil § 43 Abs. 4 S. 2 BörsG a.F. bestimmte, dass ein Widerruf trotz entsprechendem Antrag des Emittenten ausgeschlossen war, wenn der Widerruf der Zulassung von Aktien zur amtlichen Notierung dem Schutz der Anleger widersprach, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2002 - 9 E 2285/01 (V) - WM 2002, 1658 und Beschluss vom 02.11.2001 a.a.O.; vgl. Marsch-Barner/Schäfer, a.a.O., § 62 Rdnr. 89.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92
Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Dritte mangels einer möglichen Verletzung eigener Rechte zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den an den Adressaten gerichteten Bescheid nicht befugt ist, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 08.02.1993 - 11 B 12228/92 - DÖV 1993, 625. - OVG Hamburg, 25.08.1987 - Bs VI 31/87
Zulässigkeit; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Unzulässigkeit
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Eine Ausnahme hiervon greift zutreffender Auffassung zufolge nur bei offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfen Platz, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.06.1996 - 4 M 24/96 - JURIS; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.08.1987 - Bs VI 31/87 - DVBl 1987, 1017; VGH München, Beschluss vom 16.12.1993 - 4 CS/CE 93.3206 - BayVBl 1994, 407 - Kopp, VwGO, 14. Auflage 2005, § 80 Rdnr. 50. - OVG Schleswig-Holstein, 10.06.1996 - 4 M 24/96
Widerpruch; Aufschiebende Wirkung; Widerspruchsrecht
Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Eine Ausnahme hiervon greift zutreffender Auffassung zufolge nur bei offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfen Platz, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.06.1996 - 4 M 24/96 - JURIS; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.08.1987 - Bs VI 31/87 - DVBl 1987, 1017; VGH München, Beschluss vom 16.12.1993 - 4 CS/CE 93.3206 - BayVBl 1994, 407 - Kopp, VwGO, 14. Auflage 2005, § 80 Rdnr. 50.
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer …
Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht feststellen, dass Widerspruch und Klage der Antragstellerin offensichtlich unzulässig wären und vorläufiger Rechtsschutz abzulehnen wäre (vgl. hierzu auch den im Parallelverfahren zum Widerruf der Börse Düsseldorf ergangenen Beschluss des VG Düsseldorf vom 29.08.2007 - 20 L 1172/07).Die mit der Beschwerde nicht angegriffene Ablehnung des Antrags auf Untersagung weiterer Vollzugsmaßnahmen gewichtet der Senat mit 1/4 (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2007 a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 03.12.2007 - 20 L 1587/07
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Börsenzulassung; Hinreichende …
Die Vorschrift findet auch dann zumindest entsprechende Anwendung, wenn - wie hier durch Beschluss der Kammer vom 29. August 2007 im Verfahren 20 L 1172/07 festgestellt worden ist - die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes eingetreten ist und die Behörde oder Dritte bereits Vollzugsmaßnahmen getroffen haben, ohne dass die Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung vorlagen (faktischer Vollzug).Dass der Widerspruch der Antragstellerin gegen den Widerruf nicht offensichtlich unzulässig ist, hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 29.08.2007 - 20 L 1172/07 - ausgeführt.
Auch wenn die Kammer ihre im Verfahren 20 L 1172/07 getroffene Entscheidung weiterhin für richtig und sachgerecht hält, so lässt sich nicht ausschließen, dass das Oberverwaltungsgericht bei der von ihm zu treffenden Entscheidung zu einem anderen Ergebnis gelangt.
- VG Düsseldorf, 07.08.2015 - 20 L 2589/15
Börse; Zulassung zum regulierten Markt; Wuderruf der Zulassung zum regulierten …
In diese Richtung bereits beschließendes Gericht, Beschluss vom 29. August 2007 - 20 L 1172/07 - VGH BW, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 6 S 2293/07 -, beide veröffentlicht in juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 4 B 1569/07 - (n.v.); a.A. VG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 L 1073/13.F -,juris.