Börsengesetz
| Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel (§§ 32 - 43) |
(1) 1Der Emittent teilt den beabsichtigten Zeitpunkt und die Merkmale für die Aufnahme der Notierung von zum regulierten Markt zugelassenen Wertpapieren (Einführung) der Geschäftsführung mit. 2Das Nähere regelt die Börsenordnung.
(2) Wertpapiere, die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden, dürfen erst nach beendeter Zuteilung eingeführt werden.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz des Publikums den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Wertpapiere frühestens eingeführt werden dürfen.
(4) 1Werden die Wertpapiere nicht innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung eingeführt, erlischt ihre Zulassung. 2Die Geschäftsführung kann die Frist auf Antrag angemessen verlängern, wenn ein berechtigtes Interesse des Emittenten der zugelassenen Wertpapiere an der Verlängerung dargetan wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) vom 04.02.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.02.2026 | Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) | 04.02.2026 |
verschreibungen § 38Einführung § 39Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren § 40Pflichten des Emittenten § 41Auskunftserteilung § 42Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten § 43Verpflichtung des Insolvenzverwalters
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Rechtsprechung zu § 38 BörsG
39 Entscheidungen zu § 38 BörsG in unserer Datenbank:
- KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16
IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG: Termin zur mündlichen Verhandlung im ...
- BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG ...
- OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer ...
- BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos
Zum selben Verfahren:
- KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
Spruchverfahren: analoge Anwendung des Spruchgesetzes auf das Delisting; ...
- LG München I, 30.08.2007 - 5 HKO 7195/06
Kein Spruchverfahren bei Wechsel vom amtlichen Markt in ein anderes ...
- OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07
Statthaftigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom regulierten Markt in das ...
- KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
- VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung von Aktien zum ...
- BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04
Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf ...
Querverweise
Auf § 38 BörsG verweisen folgende Vorschriften:
- Börsengesetz (BörsG)
- Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
- § 33 (Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt)
- Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
- § 48 (Freiverkehr)