Börsengesetz
| Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel (§§ 32 - 43) |
(1) Beantragt ein Emittent mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, dessen Aktien entsprechend der Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen (ABl. EG Nr. L 184 S. 1) in diesem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat zugelassen sind, die Zulassung von Wertpapieren, mit denen Bezugsrechte für diese Aktien verbunden sind, so hat die Geschäftsführung vor ihrer Entscheidung eine Stellungnahme der zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder Vertragsstaates einzuholen.
(2) Die Vorschriften über die Zusammenarbeit nach der Verordnung (EU) 1129/2017 bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom 08.07.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.07.2019 | Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen | 08.07.2019 |
verschreibungen § 38Einführung § 39Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren § 40Pflichten des Emittenten § 41Auskunftserteilung § 42Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten § 43Verpflichtung des Insolvenzverwalters
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Rechtsprechung zu § 36 BörsG
25 Entscheidungen zu § 36 BörsG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 178/05
Amtshaftungsanspruch: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien; schuldhafte Versäumung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im ...
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2004 - 4 O 435/02
Drittwirkung von Amtspflichten der Zulassungsstelle der Frankfurter ...
- BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im ...
- OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 129/05
Amtshaftung: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien
- LG Düsseldorf, 24.10.1980 - 1 O 148/80
Schadensersatzpflicht aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung wegen ...
- BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97
Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen ...
- BFH, 06.05.1977 - III R 17/75
Zum Begriff des geregelten Freiverkehrs bei der Aktienbewertung; Ableitung des ...
- OLG Bremen, 21.05.1997 - 1 U 132/96
Querverweise
Auf § 36 BörsG verweisen folgende Vorschriften:
- Börsengesetz (BörsG)
- Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem
- § 48 (Freiverkehr)