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VG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 1 K 4048/08.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 GG
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Subvention für Solarkolekoranlagen und Gleichheitsgrundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Förderung von Solarkollektoren auch für Wohnungseigentümergemeinschaften? (IMR 2009, 363)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 1 K 4048/08
Dabei handelt es sich um interne Verwaltungsvorschriften, die nur insoweit rechtliche Außenwirkung entfalten, als die Beklagte das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG) verletzt, wenn sie im Einzelfall davon abweicht (BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220).
- VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11
Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie
Soweit die Klägerin in ihrer Klagebegründung vom 4. Mai 2011 auf Seite 3 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ausgeführt hatte, es entspreche der Praxis der Beklagten, auch größere Anlagen zu fördern, allerdings mit einem geringeren Betrag pro m², hat sie hierbei offenbar übersehen, dass sich die von ihr in Bezug genommenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main in seinem von der Klägerin gleichzeitig in Kopie zur Akte (Bl. 32ff.) gereichten Urteil vom 4. März 2009 (- 1 K 4048/08.F -, juris) auf Anlagen bezogen hat, die auf Ein- oder Zweifamilienhäusern errichtet werden. - VG Frankfurt/Main, 10.06.2011 - 1 K 1149/11
Verletzung des Willkürverbots durch Nichtförderung einer Solarkollektoranlage von …
Insoweit beruft sich die Klägerin auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (1 K 4048/08.F).Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 04.03.2009 (1 K 4048/08.F).