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VG Frankfurt/Main, 05.08.2010 - 1 K 1093/10.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2010 - 1 K 1093/10
Dabei handelt es sich um interne Verwaltungsvorschriften, die nur insoweit rechtliche Außenwirkung entfalten, als die Beklagte das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG) verletzt und sie im Einzelfall davon abweicht (BVerwG, Urteil v. 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220).
- VG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 1 K 4420/10
Förderung von Mini-KWK-Anlagen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. vom 05.08.2010 (1 K 1093/10.F) sei in seinem Fall nicht einschlägig, es gehe nämlich weder um eine Untätigkeitsklage noch um eine Presseerklärung, sondern darum, dass der Beklagten bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung die Ausschöpfung der Haushaltsmittel bekannt war und sie ihn nicht davon unterrichtet habe.Die Beklagte verweist auf die Gründe der angefochtenen Bescheide und auf das Urteil des VG Frankfurt a.M. vom 05.08.2010 (1 K 1093/10.F).
- VG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 1 K 4378/10
Förderung von Mini-KWK-Anlagen - Programmstopp
Die Beklagte verweist auf die Gründe der angefochtenen Bescheide und auf das Urteil des VG Frankfurt a.M. vom 05.08.2010 (1 K 1093/10.F).Das Gericht hat einen Hefter Behördenakten beigezogen und die Darlegungen der Beklagten zur Mittelbewirtschaftung in das Verfahren eingeführt, die die Beklagte in dem Verfahren 1 K 1093/10.F vorgelegt hatte.