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   VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17.A   

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https://dejure.org/2017,28627
VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17.A (https://dejure.org/2017,28627)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.08.2017 - 6 L 539/17.A (https://dejure.org/2017,28627)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. August 2017 - 6 L 539/17.A (https://dejure.org/2017,28627)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 -30696/09, EuGRZ 2011, 243) ist eine Behandlung dann unmenschlich, wenn sie absichtlich über Stunden erfolgt und entweder tatsächliche körperliche Verletzungen oder schwere körperliche oder seelische Leiden verursacht.

    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011, a.a.O.; Beschluss vom 2. April 2013 - 27725/10 - M. Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Diese Rechte sind in Italien auch umgesetzt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A -, juris Rn. 142 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Das gilt zunächst, soweit sich der Antragsteller auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15. März 2017 (Az.: A 11 S 2151/16) beruft, mit dem dieser dem Europäischen Gerichtshof u.a. die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob die Überstellung eines Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat unzulässig sei, wenn er für den Fall einer Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus dort im Hinblick auf die dann zu erwartenden Lebensumstände einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine Behandlung im Sinne des Art. 4 der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) zu erfahren.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011, a.a.O.; Beschluss vom 2. April 2013 - 27725/10 - M. Hussein u. a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S.336 und juris).
  • VG München, 10.08.2015 - M 12 K 15.30951

    Italien

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Maßgeblich ist insofern nicht auf systemische Mängel im Asylverfahren bzw. der Aufnahmebedingungen in Italien abzustellen, sondern darauf, ob der gebotene Inhalt des jeweiligen Schutzstatus hinreichend eingehalten wird oder ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorliegt bzw. für den Inhaber des Schutzstatus eine tatsächliche Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in dem ersuchten Mitgliedsstaat im Sinne von Art. 4, 19 Abs. 2 GRCh bzw. dem inhaltsgleichen Art. 3 EMRK ausgesetzt zu sein (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2014 - 17 L 2289/14.A - juris; VG München, Beschluss vom 10. August 2015 - M 12 K 15.30951, juris Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2014 - 17 L 2289/14

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Rumänien als sicherem Drittstaat

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.08.2017 - 6 L 539/17
    Maßgeblich ist insofern nicht auf systemische Mängel im Asylverfahren bzw. der Aufnahmebedingungen in Italien abzustellen, sondern darauf, ob der gebotene Inhalt des jeweiligen Schutzstatus hinreichend eingehalten wird oder ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorliegt bzw. für den Inhaber des Schutzstatus eine tatsächliche Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in dem ersuchten Mitgliedsstaat im Sinne von Art. 4, 19 Abs. 2 GRCh bzw. dem inhaltsgleichen Art. 3 EMRK ausgesetzt zu sein (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 6.11.2014 - 17 L 2289/14.A - juris; VG München, Beschluss vom 10. August 2015 - M 12 K 15.30951, juris Rn. 31).
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