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   VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10   

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https://dejure.org/2010,25656
VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10 (https://dejure.org/2010,25656)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 L 72/10 (https://dejure.org/2010,25656)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 L 72/10 (https://dejure.org/2010,25656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erinnerung, Kostenfestetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr, anwaltliche Mitwirkung, Erledigungserklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwGO §§ 165, 151; VV RVG Nr. 1000, 1002, 1003
    Erinnerung, Kostenfestetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr, anwaltliche Mitwirkung, Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei möglicher Nichtberücksichtigung einer Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr; Vorliegen einer Einigungsgebühr oder einer Erledigungsgebühr im Falle einer Erledigungserklärung und einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 6277/08

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
    Soweit die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers geltend machen, in dem Termin im Verfahren 1 K 6277/08 sei die Frage, wie mit der Beförderungsentscheidung umgegangen werden soll, ausführlich zwischen ihnen, dem Gericht und dem Antragsgegner diskutiert worden, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung, welche Gegenstand des Verfahrens 1 K 6277/08 war, allein die Frage der prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesem Verfahren festzusetzenden Streitwerte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2009 - 13 E 1111/09

    "Anwaltliche Mitwirkung" als Voraussetzungen für eine Erledigungsgebühr;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - 13 E 739/10 - und vom 2. Oktober 2009 - 13 E 1111/09 - jeweils unter www.nrwe.de, juris mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 E 739/10

    Erstattung einer Terminsgebühr im Fall einer Vorsprache des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - 13 E 739/10 - und vom 2. Oktober 2009 - 13 E 1111/09 - jeweils unter www.nrwe.de, juris mit weiteren Nachweisen.
  • VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 315/10

    Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
    Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung, welche Gegenstand des Verfahrens 1 K 6277/08 war, allein die Frage der prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesem Verfahren festzusetzenden Streitwerte.
  • VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 6277/08

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten,

    Eine Erhöhung des Streitwertes um 2.500,- EUR auf 7.500,- EUR musste im Hinblick auf die im Termin zu diesem Verfahren zugleich erfolgte Erledigung des ebenfalls anhängigen auf Eilrechtsschutz in einem Stellenbesetzungsverfahren gerichteten Eilverfahrens 1 L 72/10 nicht erfolgen.

    Denn in dem Eilverfahren 1 L 72/10 sind die Voraussetzungen von Nr. 3104 VV RVG in Verbindung mit Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG nicht erfüllt.

    Das Verfahren 1 L 72/10 hat sich vielmehr deshalb erledigt, weil sich der Beklagte zur erneuten Durchführung einer Auswahlentscheidung in Bezug auf zwei Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO verpflichtet erklärt hat und infolgedessen der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde.

    Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung allein die Frage nach den prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der zwischen den Beteiligten ebenfalls anhängigen, sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesen Verfahren festzusetzenden Streitwerte.

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