Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil IV - Kosten und Vollstreckung (§§ 154 - 172)   
   16. Abschnitt - Kosten (§§ 154 - 166)   
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§ 165 VwGO (https://dejure.org/gesetze/VwGO/165.html)
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§ 165
[Anfechtung der Kostenfestsetzung]

1Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. 2§ 151 gilt entsprechend.

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