Rechtsprechung
VG Hamburg, 17.05.2010 - 7 K 429/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf eine amtliche Information nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.05.2010 - 7 K 429/09
- VG Hamburg, 27.08.2010 - 7 K 429/09
- OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 16.02.2009 - 5 So 31/09
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten über Auskünfte …
Auszug aus VG Hamburg, 17.05.2010 - 7 K 429/09
Bei solchen Ansprüchen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2009, NordÖR 2009, 258).Die Kammer schließt sich insoweit den folgenden Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 18.2.2009 (NordÖR 2009, 258) an:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter …
Auszug aus VG Hamburg, 17.05.2010 - 7 K 429/09
Ob das Verfahren daneben Abgabenangelegenheiten im Sinne des § 33 Abs. 2 FGO betrifft, ist für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs unerheblich, da das Verwaltungsgericht über rechtswegsfremde Anspruchsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG mitzuentscheiden hätte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 26.8.2009, ZInsO 2009, 2401).
- BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in …
Die Vorschriften des HmbIFG begründen eine einseitige Verpflichtung von Trägern staatlicher Gewalt, so dass der in § 4 HmbIFG normierte Auskunftsanspruch dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des VG Hamburg vom 17. Mai 2010 7 K 429/09, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2010, 1097, und zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2009 8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401, und vom 8. Juni 2005 8 E 283/05, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 2006, 295). - VG Hamburg, 04.11.2010 - 11 K 2221/10
Zum Rechtsweg für den Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei …
Danach ist für das Begehren eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei einem Finanzamt geführten Steuerakten des Insolvenzschuldners grundsätzlich der Finanzrechtsweg gegeben (a.A: VG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010, 7 K 429/09).Ob bei dieser Entscheidung Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten gleichfalls zu berücksichtigen sind, ist für die Bestimmung des Rechtswegs ohne Belang (anders VG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010, a.a.O.).
- FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 75/09
Verfahrensrecht: Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Antrag auf Akteneinsicht …
Der erkennende Senat folgt damit nicht der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg, die in dem vom Kläger übersandten Beschluss vom 17.05.2010 (Aktz. 7 K 429/09) niedergelegt ist, bzw. der übrigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.02.2009 - 5 So 31/09, DVBl. 2009, 603; VG Hamburg, Urteil vom 23.04.2009 - 19 K 4199/07, ZIP 2009, 2014; VG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2009 - 8 K 1011/09, NZI 2009, 739). - FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11
Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss …
Der vom Beklagten angeführte Beschluss des VG Hamburg vom 04.11.2010 11 K 2221/10 (juris) überzeugt den Senat aus den oben angeführten Gründen nicht und er steht im Übrigen im Gegensatz zum Beschluss des VG Hamburg vom 17.05.2010 7 K 429/09 (ZInsO 2010, 1097), wonach der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, wenn ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften geltend gemacht wird.